Beschreibung
Berichterstattung:
Wenn Ihr Antrag auf einen Zuschuss für Renovierungs- und/oder energetische Sanierungsarbeiten an Immobilien, der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025 eingereicht wurde, angenommen wurde, müssen Sie innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Bewilligung des Zuschusses die Abrechnung der getätigten Ausgaben zusammen mit den Unterlagen über das bei einem der teilnehmenden Kreditinstitute aufgenommene zinsverbilligte Darlehen einreichen oder übermitteln.
Die derzeit teilnehmenden Institute sind:
- Cassa Centrale Banca - Credito Cooperativo Italiano S.p.A.
- Cassa Rurale Vallagarina B.C.C.
- Cassa Rurale Alto Garda - Rovereto B.C.C.
- Cassa Rurale di Ledro B.C.C.
- Cassa Rurale Adamello, Giudicarie, Valsabbia, Paganella B.C.C.
- Cassa Rurale Valsugana e Tesino B.C.C.
- FPB Cassa di Fassa Primiero und Belluno
- Cassa Rurale Val di Sole B.C.C.
- Cassa Rurale Alta Valsugana B.C.C.
- Cassa Rurale Val di Fiemme B.C.C.
- Cassa Rurale Val di Non - Rotaliana e Giovo B.C.C.
- Banca per il Trentino-Alto Adige C.C.I.
- Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A. - Südtiroler Sparkasse AG
- Banca Popolare dell'Alto Adige S.p.A. - Südtiroler Volksbank AG
- Cassa Raiffeisen Schlern-Rosengarten Genossenschaft
- Cassa Rurale Renon Genossenschaftliche Gesellschaft
Je nach Monat, in dem das Darlehen aufgenommen wird, sind die Höchstsätze, die von der Bank berechnet werden können, nachstehend aufgeführt:
- Juni 2025: 3,60%
- Juli 2025: 3,60%
- August 2025: 3,70%
- September 2025: 3,70%
Bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Kostenaufstellung müssen Sie
- Gesamtausgaben für energetische Sanierungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 20.000 Euro getätigt haben
- eine Hypothek oder ein Darlehen bei einem der oben genannten Kreditinstitute über einen Mindestbetrag von 12.000 Euro aufgenommen haben
- mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohneinheit gemeldet sein, wenn diese als Erstwohnung genutzt werden soll
- die im Antrag angegebene Wohneinheit als Wohneinheit in den Katasterkategorien A2 bis A7 eingetragen haben, wenn sie ursprünglich in den Katasterkategorien C2, C6, F2, F3 oder F4 eingetragen war.
Nach der Meldung kann der Beitrag neu berechnet werden, wenn er höher ist als die tatsächliche Zinslast des Kreditnehmers. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die gemeldeten förderfähigen Ausgaben niedriger sind als der gewährte Betrag, wenn die Höhe des aufgenommenen Darlehens unter dem zulässigen Höchstbetrag liegt oder wenn der Darlehenszinssatz niedriger ist als der prognostizierte Zinssatz (3,75 %). In jedem Fall darf die Neufestsetzung keine Erhöhung des gewährten Beitrags darstellen.
Antrag auf Verlängerung:
Wenn Sie Ihren Bericht nicht fristgerecht einreichen, können Sie in begründeten Fällen eine Verlängerung um bis zu 24 Monate beantragen.
Nach der ersten Verlängerung können Sie eine weitere Verlängerung um maximal 12 Monate nur dann beantragen, wenn
- Sie bereits im Besitz einer Erlaubnis sind
- Sie haben in jedem Fall eine Arbeit aufgenommen, für die nach den Vorschriften keine Genehmigung erforderlich ist.
Verlängerungsanträge müssen vor Ablauf der Meldefrist oder der Frist für die erste Verlängerung gestellt werden.
Beschränkungen
Es handelt sich um die in Artikel 15 des Bando festgelegten Beschränkungen.