Hervorgehobenes
Neuigkeiten: Aktualisierung der Kriterien des Beschlusses Nr. 1248/2026
- Öffentliche Einrichtungen: Förderfähig sind dringende Arbeiten, die von den Gemeinden an gemeinnützigen Gütern durchgeführt werden, die von ASUC, Regole, der Magnifica Comunità di Fiemme, Konsortien und anderen repräsentativen Einrichtungen der Gemeinschaft verwaltet werden (siehe Art. 37 Abs. 1 LP 9/2011).
- Wasserknappheit und Wasserversorgungsnetze: Förderfähig sind Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserressourcen im Notfall sowie zur Instandsetzung der kommunalen Trinkwasserversorgungsnetze und der dazugehörigen Zufahrtsstraßen (sofern es sich um die einzigen handelt).
- Neue Ausgabenobergrenzen: Der förderfähige Betrag liegt nun zwischen 10.000,00 € und 800.000,00 €
- Verpflichtungen: Das Protokoll über die dringenden Maßnahmen muss gleichzeitig mit der Mitteilung an die für die Risikoprävention zuständige Stelle übermittelt werden.
- Neue ausfüllbare PDF-Formulare: Das aktualisierte Formular enthält die obligatorischen Erklärungen zu folgenden Punkten:
- Verbot der Doppelfinanzierung: Erklärung, dass keine weiteren Fördermittel auf EU-, nationaler oder lokaler Ebene in Anspruch genommen werden;
- Steuerliche Belastungen: Angabe, ob die Mehrwertsteuer abzugsfähig ist oder nicht;
- Versicherungsschutz: Angabe des Bestehens und der Höhe der Versicherungspolice (falls die Höhe zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt ist, muss sie bei der abschließenden Abrechnung nachgereicht werden).
⚠️ ACHTUNG: Bevor Sie die Formulare über PiTre einreichen, müssen Sie die Dateien zwingend „statisch“ machen (nicht mehr bearbeitbar).