Projektänderungen, die eine Kostenüberschreitung zur Folge haben, können vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Abteilung für Risikoprävention bezuschusst werden, wenn sie aus zusätzlichen Arbeiten resultieren, die unbedingt erforderlich sind, um die Maßnahme als funktional und mit den Zwecken, für die der Zuschuss gewährt wurde, konform zu betrachten.
Um den bereits gewährten Zuschuss zu ergänzen, muss die Gemeinde einen Antrag auf eine der folgenden Arten einreichen
- direkte Übergabe an die zuständige Struktur
- Übermittlung per Post, per Einschreiben mit Rückschein. Für die Einhaltung der Fristen gilt das Datum der Absendung als Datum der Übermittlung;
- (vorzugsweise) Übermittlung auf telematischem Wege unter Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften über die Interoperabilität von P.I.Tre. oder an die Adresse serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it