Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag der Ausschüsse, Delegationen oder Provinzsektionen der nationalen Sportverbände, der Sportförderungseinrichtungen oder der assoziierten Sportarten oder der von ihnen beauftragten Sportverbände oder -vereine, die den Zuschuss für die Organisation von und/oder die Teilnahme an Sportinitiativen mit europäischem Charakter erhalten haben.
Der Beitrag wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.
Der Beitrag ist in Artikel 36 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Auszahlungsantrag muss nach Abschluss der Aktivität und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe nichts anderes angegeben ist - bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, in dem der Antrag auf Finanzhilfe gestellt wird.
Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.