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Zuschüsse für die Organisation von und/oder die Teilnahme an europäischen Sportinitiativen (flüssig)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag der Ausschüsse, Delegationen oder Provinzsektionen der nationalen Sportverbände, der Sportförderungseinrichtungen oder der assoziierten Sportarten oder der von ihnen beauftragten Sportverbände oder -vereine, die den Zuschuss für die Organisation von und/oder die Teilnahme an Sportinitiativen mit europäischem Charakter erhalten haben.

Der Beitrag wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.

Der Beitrag ist in Artikel 36 des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.

An wen es sich richtet

Komitees, Delegationen oder Provinzsektionen der nationalen Sportverbände, der Sportförderungseinrichtungen oder der vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten, die auf Provinzebene im Amateursportbereich tätig sind, oder deren angeschlossene und delegierte Sportverbände und -vereine, die im Nationalen Register der Amateursportaktivitäten eingetragen sind und denen der beantragte Zuschuss auf Anordnung des Leiters der Abteilung Tourismus und Sport gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht werden und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Endgültiger illustrativer Bericht, datiert und unterzeichnet.
3. Endgültiger Finanzplan, der die Einnahmen und Ausgaben für jede Art von förderfähigen Ausgaben ausweist, datiert und unterzeichnet.
4. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formblatt, entweder im PDF- oder Tabellenkalkulationsformat.
5. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Auszahlungsantrag muss nach Abschluss der Tätigkeit und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe nichts anderes angegeben ist - spätestens am 31. Dezember des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, eingereicht werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Unterlagen durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Falls zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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