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Zuschüsse für die Organisation und/oder Teilnahme an europäischen Sportveranstaltungen (Auszahlung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag, den die Ausschüsse, Delegationen oder Landesverbände der nationalen Sportverbände, der Sportförderungsorganisationen oder der angeschlossenen Sportarten bzw. die von diesen beauftragten Sportvereine oder -verbände stellen, denen ein Zuschuss für die Organisation und/oder Teilnahme an Sportveranstaltungen auf europäischer Ebene gewährt wurde.

Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits und des bewilligten Zuschusses.

Der Zuschuss ist in Artikel 36 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.

An wen es sich richtet

Ausschüsse, Delegationen oder Landesverbände der nationalen Sportverbände, der Sportförderungsorganisationen oder der vom CONI oder vom CIP anerkannten Sportdisziplinen, die auf Landesebene im Bereich des Amateursports tätig sind, oder die ihnen angeschlossenen und beauftragten Sportvereine und -verbände, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des für Sport zuständigen Leiters der Provinzbehörde bewilligt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Abschließender Erläuterungsbericht, datiert und unterschrieben.
3. Abschließender Finanzplan mit Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für jede Art von förderfähigen Ausgaben, datiert und unterschrieben.
4. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Auszahlung muss nach Abschluss der Maßnahme und in jedem Fall – sofern in dem Bescheid über die Gewährung des Zuschusses nichts anderes angegeben ist – bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Zuschussantrag gestellt wurde, eingereicht werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des eingereichten Abrechnungsberichts durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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