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Zuschüsse für die Organisation und/oder Teilnahme an europäischen Sportinitiativen (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Organisation und/oder die Teilnahme einer von den Ausschüssen, Delegationen oder Landesverbänden der Sportverbände oder der angeschlossenen Sportarten zusammengestellten Sportlerdelegation an den Veranstaltungen, die in den Sportprogrammen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Alpenregionen Arge Alp und der Europäischen Gruppe für territoriale Zusammenarbeit Euregio Tirol-Südtirol-Trentino vorgesehen sind.

Förderfähig sind Ausgaben, deren Belege nach dem Datum der Einreichung des Förderantrags ausgestellt wurden, für:
a) Transport und Anmietungen;
b) Verpflegung und Unterkunft;
c) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für folgende Sportfachkräfte: Ausbilder, Trainer, technische Leiter,
Sportdirektoren, Konditionstrainer;
d) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für in Berufsregistern eingetragene Sportfachkräfte;
e) Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Sporthelfer;
f) Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsmitarbeiter;
g) Ausgaben im Zusammenhang mit der direkten Organisation der Veranstaltung.

Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der anrechenbaren Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits und unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Mittel.

Der Zuschuss ist in Artikel 36 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

VERSICHERUNG FÜR KATASTROPHENEREIGNISSE

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden abhängig, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

An wen es sich richtet

Ausschüsse, Delegationen oder Landesverbände der nationalen Sportverbände, der Sportförderungsorganisationen oder der vom CONI oder vom CIP anerkannten Sportdisziplinen, die auf Landesebene im Bereich des Amateursports tätig sind.

Sportverbände und -vereine, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und auf Provinzebene im Bereich des Amateursports tätig sind, beauftragt durch die Ausschüsse, Delegationen oder Provinzsektionen der nationalen Sportverbände, der Sportförderungsorganisationen oder der verbundenen Sportdisziplinen, denen sie angehören.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Erläuternder Bericht zur geplanten Initiative, datiert und unterschrieben.
3. Finanzplan mit Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für jede Art von förderfähigen Ausgaben.
4. Gegebenenfalls die Urkunde, mit der der Ausschuss, die Delegation oder die Landesabteilung des nationalen Sportverbands, der Sportförderungsorganisation oder der zugehörigen Sportart den angeschlossenen Sportverein oder -verband mit der Teilnahme an und/oder der Organisation der Initiative beauftragt.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, falls der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf einen Zuschuss mussjedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 31. März gestellt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. April, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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