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Zuschüsse für den Profisport und die oberste Spielklasse (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit vom CONI anerkannten professionellen Sportarten (Fußball, Radsport, Boxen, Golf, Motorradrennsport, Basketball) oder mit nicht-professionellen Sportarten, sofern an den nationalen Meisterschaften der höchsten Spielklasse teilgenommen wird.

Förderfähig sind die folgenden Ausgaben, die mit der Ausübung der professionellen Sporttätigkeit oder der Teilnahme an der höchsten Spielklasse in Zusammenhang stehen und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die vom Zuschuss betroffene Tätigkeit stattfindet und die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet:
a) Kosten für in Berufsregistern eingetragene Sporttrainer sowie für folgende im Sport tätige Personen: Athleten, Trainer, Ausbilder, technische Leiter, Sportdirektoren, Konditionstrainer, Wettkampfleiter;
b) Kosten für Dienstleistungen: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Sporthelfer; selbstständige Tätigkeiten; Transportkosten; Verpflegung und Unterkunft; Durchführung von Wettkämpfen; Abgaben auf Einnahmen; Wettkampfgebühren; Anmeldungen zu Wettkämpfen/Meisterschaften;
c) allgemeine Kosten für sportliche Aktivitäten: Trainingseinheiten und Trainingslager; Gesundheitsausgaben; Kauf und Anmietung von Ausrüstung; Spielerproben; Ausgaben für die Zusammenarbeit mit lokalen Mannschaften; Nebenkosten für Spielertransfers.

Der Zuschuss wird in Höhe von 50 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Betriebsverlusts, des Betriebsdefizits sowie etwaiger bereits in den drei vorangegangenen Jahren gewährter „De-minimis“-Beihilfen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Mittel.

Der Zuschuss ist in Artikel 17 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen, während die professionelle Tätigkeit im Gesetz Nr. 91 vom 23. März 1981 „Vorschriften über die Beziehungen zwischen Vereinen und Profisportlern“.

Beschränkungen

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Landesregierung festgelegt werden, werden alle förderfähigen Anträge finanziert. 

Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um die förderfähigen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neuberechnung des Zuschusses für Anträge, bei denen ein gewährbarer Zuschuss von mehr als 20.000 Euro vorgesehen ist, und zwar nur für den Teil des Zuschusses, der diesen Betrag übersteigt.

VERSICHERUNG FÜR KATASTROPHENEREIGNISSE

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Unternehmensausübung genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden abhängig, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

An wen es sich richtet

Sportvereine und -verbände, auch in Form von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und vom CONI anerkannte professionelle Aktivitäten ausüben.

Sportvereine und -verbände, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind, nichtprofessionelle Aktivitäten ausüben und an den nationalen Meisterschaften der höchsten Spielklasse teilnehmen.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Besondere Fälle

Bei Beiträgen in Höhe von mehr als 150.000 Euro muss die Behörde die in den Artikeln 91 und 92 des Gesetzesdekrets Nr. 159 vom 6. September 2011 vorgesehenen Informationen zur Bekämpfung der Mafia einholen „Gesetzbuch über Antimafia-Gesetze und Präventionsmaßnahmen sowie neue Bestimmungen zur Antimafia-Dokumentation“.

Der Zuschuss wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen gewährt, sofern der Sportverband auch Initiativen zur Förderung und Verbreitung des Jugendsports durchführt.

Die neu gewährten Beihilfen dürfen nicht dazu führen, dass die betreffenden Begünstigten die Obergrenze von insgesamt 300.000 Euro an Fördermitteln in den vorangegangenen drei Jahren überschreiten, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Beschreibender Bericht über die geplante professionelle Sporttätigkeit oder die geplante Teilnahme an der höchsten Spielklasse, datiert und unterschrieben.
3. Programm zur Förderung und Verbreitung des Sports, zu dessen Umsetzung sich der Verein verpflichtet, datiert und unterschrieben.
4. Finanzplan für die geplante professionelle Tätigkeit oder die geplante Tätigkeit in der höchsten Spielklasse, datiert und unterzeichnet.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Zuschussantrag mussjedes Jahr vom 1. bis zum 30. November gestellt werden.

Er muss sich auf die Sportsaison beziehen, in der die förderungswürdige Aktivität stattfindet und die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für den Profisport und die oberste Spielklasse (Auszahlung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Zuschüsse für den Profisport und die oberste Spielklasse (Vorauszahlung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Beantragung der Auszahlung des Vorschusses auf den Zuschuss.

Letzte Änderung: 06.07.2026 12:41

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