Beschreibung
Der Vorschuss wird in Höhe von bis zu 70 % des bewilligten Zuschusses ausgezahlt, sobald der Bewilligungsbescheid rechtskräftig geworden ist, und zwar nach Antragstellung und Vorlage einer Bankbürgschaft in gleicher Höhe zugunsten der Landesverwaltung oder einer von einem führenden Versicherungsunternehmen ausgestellten Versicherungspolice.
Der Zuschuss ist in Artikel 17 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.