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Zuschüsse für den Profisport und die oberste Spielklasse (Vorauszahlung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Beantragung der Auszahlung des Vorschusses auf den Zuschuss.

Beschreibung

Der Vorschuss wird in Höhe von bis zu 70 % des bewilligten Zuschusses ausgezahlt, sobald der Bewilligungsbescheid rechtskräftig geworden ist, und zwar nach Antragstellung und Vorlage einer Bankbürgschaft in gleicher Höhe zugunsten der Landesverwaltung oder einer von einem führenden Versicherungsunternehmen ausgestellten Versicherungspolice.

Der Zuschuss ist in Artikel 17 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

An wen es sich richtet

Sportvereine und -verbände, auch in Form von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind, professionelle, vom CONI anerkannte Aktivitäten ausüben und denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Provinzbehörde gewährt wurde.

Sportvereine und -verbände, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind, nichtprofessionelle Aktivitäten ausüben und an den nationalen Meisterschaften der höchsten Spielklasse teilnehmen, denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Provinzbehörde gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Original der Bankbürgschaft in gleicher Höhe zugunsten der Autonomen Provinz Trient oder der von einem führenden Versicherungsunternehmen ausgestellten Versicherungspolice.
3. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
4. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Auszahlung des Vorschusses kann erst nach der Eintragung des Beschlusses über die Gewährung des Zuschusses gestellt werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für die Auszahlung vorgesehenen 30 Tage beginnen am Tag nach Einreichung des Antrags. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verwaltungsverfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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