1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Restzahlung.
2. Abschlussbericht über die sportlichen Aktivitäten im Profibereich oder in der höchsten Spielklasse, datiert und unterschrieben.
3. Abschlussbericht über die Aktivitäten zur Förderung und Verbreitung des Sports, datiert und unterzeichnet.
4. Abschließender Finanzplan für die professionellen Aktivitäten oder die höchste Spielklasse, datiert und unterschrieben.
5. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation, datiert und unterschrieben.
6. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
7. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit eigenhändiger Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.
Bei Fördermitteln von mehr als 78.000 Euro sind zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen einzureichen:
a) Bericht des internen Kontrollorgans, in dem zumindest der Vorsitzende im Register der Wirtschaftsprüfer oder im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater eingetragen ist;
oder
b) ein beglaubigtes Gutachten einer Person, die im Register der Wirtschaftsprüfer oder im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater eingetragen ist;
oder
c) ein Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß dem Gesetz Nr. 1966 vom 23. November 1939.
Der Bericht oder das Gutachten muss Folgendes bestätigen:
i. die Richtigkeit der Angaben im erläuternden Bericht;
ii. das Vorliegen und die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen, die die im vorgelegten Rechnungsabschluss angegebenen Einnahmen und Ausgaben belegen;
iii. dass die erzielten Einnahmen und die getätigten Ausgaben dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind, in dem der Zuschuss gewährt wurde, sowie der Tätigkeit, die Gegenstand des Zuschusses ist;
iv. dass die getätigten Ausgaben mit den Förderkriterien für den Zuschuss im Einklang stehen;
v. welche Kriterien für die Aufteilung und Zuordnung der Einnahmen und der allgemeinen Ausgaben zugrunde gelegt wurden.