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Zuschüsse für den Profisport und die oberste Spielklasse (Auszahlung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag, den Sportverbände oder -vereine, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung stellen, die einen Zuschuss für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Profisport und der höchsten Spielklasse erhalten haben.

Der Zuschuss wird in Höhe von 50 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall bis zur Höhe des bewilligten Zuschusses, des Jahresverlusts oder des Betriebsdefizits ausgezahlt.

Der Zuschuss ist in Artikel 17 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen, während die professionelle Tätigkeit im Gesetz Nr. 91 vom 23. März 1981 „Vorschriften über die Beziehungen zwischen Vereinen und Profisportlern“ definiert.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.

An wen es sich richtet

Sportvereine und -verbände, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die einen Zuschussantrag gestellt haben und denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular gestellt und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Restzahlung.
2. Abschlussbericht über die sportlichen Aktivitäten im Profibereich oder in der höchsten Spielklasse, datiert und unterschrieben.
3. Abschlussbericht über die Aktivitäten zur Förderung und Verbreitung des Sports, datiert und unterzeichnet.
4. Abschließender Finanzplan für die professionellen Aktivitäten oder die höchste Spielklasse, datiert und unterschrieben.
5. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation, datiert und unterschrieben.
6. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
7. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit eigenhändiger Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Bei Fördermitteln von mehr als 78.000 Euro sind zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen einzureichen:
a) Bericht des internen Kontrollorgans, in dem zumindest der Vorsitzende im Register der Wirtschaftsprüfer oder im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater eingetragen ist;
oder
b) ein beglaubigtes Gutachten einer Person, die im Register der Wirtschaftsprüfer oder im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater eingetragen ist;
oder
c) ein Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß dem Gesetz Nr. 1966 vom 23. November 1939.

Der Bericht oder das Gutachten muss Folgendes bestätigen:
i. die Richtigkeit der Angaben im erläuternden Bericht;
ii. das Vorliegen und die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen, die die im vorgelegten Rechnungsabschluss angegebenen Einnahmen und Ausgaben belegen;
iii. dass die erzielten Einnahmen und die getätigten Ausgaben dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind, in dem der Zuschuss gewährt wurde, sowie der Tätigkeit, die Gegenstand des Zuschusses ist;
iv. dass die getätigten Ausgaben mit den Förderkriterien für den Zuschuss im Einklang stehen;
v. welche Kriterien für die Aufteilung und Zuordnung der Einnahmen und der allgemeinen Ausgaben zugrunde gelegt wurden.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Auszahlung muss nach Beendigung der Maßnahme und – sofern nicht anders angegeben – spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr der Einreichung des Förderantrags folgt.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des eingereichten Abrechnungsberichts durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verwaltungsverfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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