Zuschüsse für den Profi- und Spitzensport (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Reglemente und Formulare für die Einreichung eines Beitragsgesuchs mit einem Veranlagungsverfahren für den Spitzensport und für die Teilnahme an der obersten Liga.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben für vom CONI anerkannte professionelle sportliche Aktivitäten (Fußball, Radsport, Boxen, Golf, Motorradfahren, Basketball) oder für nicht-professionelle Aktivitäten, wenn sie an den nationalen Meisterschaften der höchsten Spielklasse teilnehmen.

Folgende Ausgaben sind zuschussfähig, wenn sie sich auf die Ausübung der professionellen Tätigkeit oder der obersten Liga beziehen, die sich auf die Sportsaison bezieht, in der die Aktivität, für die der Zuschuss gewährt wird, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt
(a) Kosten für Sporttechniker, die in Berufsverzeichnissen eingetragen sind, und für folgende Sportmitarbeiter: Athleten, Trainer, Ausbilder, technische Leiter, Athletiktrainer, Spielleiter
b) Kosten für Dienstleistungen: Erstattungen für ehrenamtliche Mitarbeiter im Sport; selbständige Dienstleistungen; Beförderung; Unterkunft und Verpflegung; Durchführung von Wettkämpfen; Abgaben auf Belege; Wettkampfgebühren; Anmeldung zu Wettkämpfen/Meisterschaften;
c) allgemeine Kosten für sportliche Aktivitäten: Training und Exerzitien; Gesundheitskosten; Kauf und Miete von Ausrüstungsgegenständen; Probetraining von Spielern; Kosten für Beziehungen zu lokalen Mannschaften; Nebenkosten für Spielertransfers.

Der Zuschuss wird in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Betriebsverlustes, des Betriebsdefizits und der in den vorangegangenen drei Jahren bereits gewährten "De-minimis"-Beihilfen sowie unter Berücksichtigung der bereitgestellten Mittel gewährt.

Der Zuschuss ist in Artikel 17 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzgesetz über den Sport 2016" vorgesehen, während die Tätigkeit mit professionellem Charakter im Gesetz Nr. 91 vom 23. März 1981 "Regelung der Beziehungen zwischen Unternehmen und Profisportlern" festgelegt ist.

Beschränkungen

Der Antrag auf einen Beitrag muss zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die Aktivität, die Gegenstand des Beitrags ist, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Provinzialregierung festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert. Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die angenommenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der Beitrag anteilig für die Anträge neu berechnet, für die der förderfähige Beitrag 20.000 € übersteigt, und zwar nur für den Teil des Beitrags, der diesen Betrag übersteigt.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, einschließlich solcher in Form von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und vom CONI anerkannte Aktivitäten mit professionellem Charakter ausüben.

Sportverbände und -vereine, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind, die Aktivitäten nicht-professioneller Art ausüben und an den nationalen Meisterschaften der höchsten Spielklasse teilnehmen.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht werden und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Besondere Fälle

Bei Beiträgen von mehr als 150.000 € muss das Amt die in den Artikeln 91 und 92 des Gesetzesdekrets 159 vom 6. September 2011 "Kodex der Anti-Mafia-Gesetze und -Präventionsmaßnahmen sowie neue Bestimmungen zur Anti-Mafia-Dokumentation" geforderten Anti-Mafia-Informationen erwerben.

Der Zuschuss wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen und unter der Voraussetzung gewährt, dass die Sportorganisation auch Initiativen zur Förderung und Verbreitung des Jugendsports durchführt.

Die neu gewährte Beihilfe darf nicht dazu führen, dass die betreffenden Begünstigten die Obergrenze von 300.000 € Gesamtfinanzierung in den vorangegangenen drei Jahren überschreiten, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Beschreibender Bericht über die geplante berufliche oder hochkarätige sportliche Aktivität, datiert und unterschrieben.
3. Programm der Aktivitäten zur Förderung und Verbreitung des Sports, zu deren Durchführung sich der Verein verpflichtet, datiert und unterschrieben.
4. Datierter und unterzeichneter Finanzplan für die geplante Tätigkeit im Profi- oder Spitzensport.
5. Datierte und unterzeichnete Offenlegung gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke

16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für den Profi- und Spitzensport (Liquidation)

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Bewertungsverfahrens für den Profisport und die Teilnahme an der ersten Liga

Zuschüsse für den Profi- und Spitzensport (Vorschuss)

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Vorschusses auf den Zuschuss, der für den Profisport oder die Teilnahme an der ersten Liga gewährt wird.

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:37

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