Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben für vom CONI anerkannte professionelle sportliche Aktivitäten (Fußball, Radsport, Boxen, Golf, Motorradfahren, Basketball) oder für nicht-professionelle Aktivitäten, wenn sie an den nationalen Meisterschaften der höchsten Spielklasse teilnehmen.
Folgende Ausgaben sind zuschussfähig, wenn sie sich auf die Ausübung der professionellen Tätigkeit oder der obersten Liga beziehen, die sich auf die Sportsaison bezieht, in der die Aktivität, für die der Zuschuss gewährt wird, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt
(a) Kosten für Sporttechniker, die in Berufsverzeichnissen eingetragen sind, und für folgende Sportmitarbeiter: Athleten, Trainer, Ausbilder, technische Leiter, Athletiktrainer, Spielleiter
b) Kosten für Dienstleistungen: Erstattungen für ehrenamtliche Mitarbeiter im Sport; selbständige Dienstleistungen; Beförderung; Unterkunft und Verpflegung; Durchführung von Wettkämpfen; Abgaben auf Belege; Wettkampfgebühren; Anmeldung zu Wettkämpfen/Meisterschaften;
c) allgemeine Kosten für sportliche Aktivitäten: Training und Exerzitien; Gesundheitskosten; Kauf und Miete von Ausrüstungsgegenständen; Probetraining von Spielern; Kosten für Beziehungen zu lokalen Mannschaften; Nebenkosten für Spielertransfers.
Der Zuschuss wird in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Betriebsverlustes, des Betriebsdefizits und der in den vorangegangenen drei Jahren bereits gewährten "De-minimis"-Beihilfen sowie unter Berücksichtigung der bereitgestellten Mittel gewährt.
Der Zuschuss ist in Artikel 17 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzgesetz über den Sport 2016" vorgesehen, während die Tätigkeit mit professionellem Charakter im Gesetz Nr. 91 vom 23. März 1981 "Regelung der Beziehungen zwischen Unternehmen und Profisportlern" festgelegt ist.
Beschränkungen
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, werden alle zugelassenen Anträge finanziert.
Wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um alle zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags für die Anträge, für die der förderfähige Beitrag 20.000 Euro übersteigt, und zwar nur für den Teil des Beitrags, der diesen Betrag übersteigt.