Beschreibung
Dieser Antrag wird von Sportverbänden oder -vereinen, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gestellt, die den Beitrag für Ausgaben im Zusammenhang mit professionellen und Spitzensportaktivitäten erhalten haben.
Der Beitrag wird in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des gewährten Beitrags, des Betriebsverlusts oder des Defizits gezahlt.
Der Beitrag ist in Artikel 17 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzgesetz über den Sport 2016" vorgesehen, während die Tätigkeit mit professionellem Charakter im Gesetz Nr. 91 vom 23. März 1981 "Regelung der Beziehungen zwischen Unternehmen und Profisportlern" festgelegt ist.
Beschränkungen
Der Zahlungsantrag muss nach Abschluss der Aktivität und in jedem Fall - sofern nicht anders angegeben - spätestens am 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag eingereicht wurde.
Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm durch eine Verfügung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.