1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Zahlung des Restbetrags.
2. Abschlussbericht über die sportliche Betätigung im Beruf oder in der ersten Liga, datiert und unterzeichnet.
3. Abschlussbericht über die Förderung und Verbreitung von Sportaktivitäten, datiert und unterzeichnet.
4. Datierter und unterzeichneter endgültiger Finanzplan für die Tätigkeit in der Profiliga oder der höchsten Liga.
5. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat, datiert und unterzeichnet.
6. Offenlegung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
7. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.
Im Falle eines Zuschusses von mehr als 78.000 € zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten
a) Bericht des internen Rechnungsprüfungsorgans, bei dem zumindest der Vorsitzende in das Register der Rechnungsprüfer oder in das Register der Wirtschaftsprüfer eingetragen ist
oder
b) ein vereidigtes Sachverständigengutachten einer Person, die in das Verzeichnis der Wirtschaftsprüfer oder in das Verzeichnis der vereidigten Buchprüfer oder Buchführungsexperten eingetragen ist;
oder
c) ein Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des Gesetzes Nr. 1966 vom 23. November 1939.
Der Bericht oder das Gutachten muss bescheinigen
i. den Wahrheitsgehalt der Angaben im Bericht
ii. das Vorhandensein und die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen zum Nachweis der in den vorgelegten Jahresabschlüssen angegebenen Einnahmen und Ausgaben;
iii. dass die Einnahmen und Ausgaben dem Haushaltsjahr, in dem die Finanzhilfe gewährt wurde, und der Tätigkeit, die Gegenstand der Finanzhilfe ist, zuzurechnen sind
iv. dass die getätigten Ausgaben mit den Förderkriterien für die Finanzhilfe übereinstimmen
v. die Kriterien für die Zuweisung und Verrechnung von Einnahmen und Gemeinkosten.