Zuschüsse für den Profi- und Spitzensport (Liquidation)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Bewertungsverfahrens für den Profisport und die Teilnahme an der ersten Liga

Beschreibung

Dieser Antrag wird von Sportverbänden oder -vereinen, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gestellt, die den Beitrag für Ausgaben im Zusammenhang mit professionellen und Spitzensportaktivitäten erhalten haben.

Der Beitrag wird in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des gewährten Beitrags, des Betriebsverlusts oder des Defizits gezahlt.

Der Beitrag ist in Artikel 17 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzgesetz über den Sport 2016" vorgesehen, während die Tätigkeit mit professionellem Charakter im Gesetz Nr. 91 vom 23. März 1981 "Regelung der Beziehungen zwischen Unternehmen und Profisportlern" festgelegt ist.

Beschränkungen

Der Zahlungsantrag muss nach Abschluss der Aktivität und in jedem Fall - sofern nicht anders angegeben - spätestens am 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag eingereicht wurde.

Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm durch eine Verfügung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die einen Zuschuss beantragt haben und denen der beantragte Zuschuss auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und sportliche Aktivitäten gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Zuschussantrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Zahlung des Restbetrags.
2. Abschlussbericht über die sportliche Betätigung im Beruf oder in der ersten Liga, datiert und unterzeichnet.
3. Abschlussbericht über die Förderung und Verbreitung von Sportaktivitäten, datiert und unterzeichnet.
4. Datierter und unterzeichneter endgültiger Finanzplan für die Tätigkeit in der Profiliga oder der höchsten Liga.
5. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat, datiert und unterzeichnet.
6. Offenlegung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
7. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Im Falle eines Zuschusses von mehr als 78.000 € zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten
a) Bericht des internen Rechnungsprüfungsorgans, bei dem zumindest der Vorsitzende in das Register der Rechnungsprüfer oder in das Register der Wirtschaftsprüfer eingetragen ist
oder
b) ein vereidigtes Sachverständigengutachten einer Person, die in das Verzeichnis der Wirtschaftsprüfer oder der vereidigten Buchprüfer oder der Buchführungssachverständigen eingetragen ist
oder
c) ein Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des Gesetzes Nr. 1966 vom 23. November 1939.

Der Bericht oder das Gutachten muss bescheinigen
i. den Wahrheitsgehalt der Angaben im Bericht
ii. das Vorhandensein und die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen zum Nachweis der in den vorgelegten Jahresabschlüssen angegebenen Einnahmen und Ausgaben;
iii. dass die Einnahmen und Ausgaben dem Haushaltsjahr, in dem die Finanzhilfe gewährt wurde, und der Tätigkeit, die Gegenstand der Finanzhilfe ist, zuzurechnen sind
iv. dass die getätigten Ausgaben mit den Förderkriterien für die Finanzhilfe übereinstimmen
v. die Kriterien für die Zuweisung und Verrechnung von Einnahmen und Gemeinkosten.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Rechnungen mit einem Zahlungsauftrag auf das im Antrag angegebene Girokonto. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird das Verwaltungsverfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für den Profi- und Spitzensport (Antrag)

Informationen, Anleitungen, Reglemente und Formulare für die Einreichung eines Beitragsgesuchs mit einem Veranlagungsverfahren für den Spitzensport und für die Teilnahme an der obersten Liga.

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:30

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