Beschreibung
Gewährung von Zuschüssen an Gemeinden für die Durchführung dringender Präventionsmaßnahmen, die sich aus einem bereits eingetretenen Katastrophenereignis ergeben und im Anschluss daran erfolgen und die erforderlich sind, um das Fortbestehen oder die Verschärfung des Risikos oder das Entstehen neuer Risiken einzudämmen.
Beschränkungen
Nachdem die Gemeinde das Gutachten oder den endgültigen/ausführenden Bauplan eingereicht hat, muss sie, um einen Zuschussantrag zu stellen, abwarten, bis die Abteilung für Risikoprävention und die zentrale Notrufstelle die Maßnahme als dringende Präventionsmaßnahme einstuft.