Beschreibung
Für Live-Veranstaltungen (nicht für Tanzveranstaltungen, Diskotheken, DJ-Sets oder Dorffeste) mit maximal 2.000 Teilnehmern kann die entsprechende SCIA (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns) eingereicht werden.
Die gemeldete Veranstaltung muss innerhalb eines Tages zwischen 8 Uhr und 1 Uhr des folgenden Tages stattfinden und einen einmaligen Charakter haben.
Für folgende Veranstaltungen kann keine SCIA eingereicht werden, sondern muss ein gesonderter Antrag gestellt werden (siehe unten unter „Verwandte Dienste“):
- mit anderen Arten von Darbietungen
- oder mit einem anderen Zeitrahmen
- oder mit dauerhaftem Charakter
Für die Durchführung der Veranstaltung ist Folgendes erforderlich:
- die Vorankündigung einer öffentlichen Veranstaltung(Art. 18 Königliches Dekret 773/1931 – T.U.L.P.S.)
- die im Beschluss der Landesregierung Nr. 814 vom 18. Mai 2015 vorgesehenen Auflagen bezüglich dermedizinischen Versorgung bei Veranstaltungen und Events im Trentino zu erfüllen
(siehe auch die Links am Ende des Menüpunkts „Externe Websites“)
Darüber hinaus ist es verpflichtend:
- die Vorschriften des geltendenUrheberrechtseinzuhalten und, sofern vorgesehen, die fälligen Beträge frist- und formgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten
- etwaige weitere Genehmigungen (Lizenzen, Bewilligungen, Konzessionen, Abnahmen, Erlaubnisse, Versicherungen usw.) einzuholen, die durch andere branchenspezifische Vorschriften für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit vorgesehen sind
Beschränkungen
Die Veranstaltung darf maximal 2.000 Teilnehmer umfassen, muss innerhalb eines Tages zwischen 8 Uhr und 1 Uhr des folgenden Tages stattfinden und einen einmaligen Charakter haben.