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Zertifizierte Anmeldung für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen – SCIA2000

  • Aktiv

Anmeldung von Live-Veranstaltungen (Theater, Musik, Tanzaufführungen oder Musicals) und Filmvorführungen mit maximal 2.000 Teilnehmern. Siehe Formulare vor dem Abschnitt „Fristen und Termine“.

Beschreibung

Für Live-Veranstaltungen (nicht für Tanzveranstaltungen, Diskotheken, DJ-Sets oder Dorffeste) mit maximal 2.000 Teilnehmern kann die entsprechende SCIA (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns) eingereicht werden. 

Die gemeldete Veranstaltung muss innerhalb eines Tages zwischen 8 Uhr und 1 Uhr des folgenden Tages stattfinden und einen einmaligen Charakter haben.

Für folgende Veranstaltungen kann keine SCIA eingereicht werden, sondern muss ein gesonderter Antrag gestellt werden (siehe unten unter „Verwandte Dienste“):

  • mit anderen Arten von Darbietungen
  • oder mit einem anderen Zeitrahmen
  • oder mit dauerhaftem Charakter

Für die Durchführung der Veranstaltung ist Folgendes erforderlich:

  • die Vorankündigung einer öffentlichen Veranstaltung(Art. 18 Königliches Dekret 773/1931 – T.U.L.P.S.)
  • die im Beschluss der Landesregierung Nr. 814 vom 18. Mai 2015 vorgesehenen Auflagen bezüglich dermedizinischen Versorgung bei Veranstaltungen und Events im Trentino zu erfüllen

 (siehe auch die Links am Ende des Menüpunkts „Externe Websites“)

Darüber hinaus ist es verpflichtend:

  • die Vorschriften des geltendenUrheberrechtseinzuhalten und, sofern vorgesehen, die fälligen Beträge frist- und formgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten
  • etwaige weitere Genehmigungen (Lizenzen, Bewilligungen, Konzessionen, Abnahmen, Erlaubnisse, Versicherungen usw.) einzuholen, die durch andere branchenspezifische Vorschriften für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit vorgesehen sind

Beschränkungen

Die Veranstaltung darf maximal 2.000 Teilnehmer umfassen, muss innerhalb eines Tages zwischen 8 Uhr und 1 Uhr des folgenden Tages stattfinden und einen einmaligen Charakter haben.

An wen es sich richtet

Der Service richtet sich an alle, die öffentliche Veranstaltungen oder Unterhaltungsprogramme in einem öffentlichen oder privaten Bereich oder in einem Lokal organisieren möchten.

Die SCIA kann von der direkt betroffenen Privatperson eingereicht werden oder, im Falle eines Unternehmens oder einer Einrichtung, die die Veranstaltung organisiert:
  • vom Inhaber der Räumlichkeiten, des Gaststättenbetriebs oder einer sonstigen Einrichtung
  • vom Inhaber eines Einzelunternehmens
  • vom gesetzlichen Vertreter
  • vom Vorsitzenden
  • vom Bevollmächtigten

Wer dies beantragen kann

Der Antrag kann von der direkt betroffenen Privatperson oder, im Falle eines Unternehmens, das die Veranstaltung organisiert,

  • vom Inhaber einer Gaststätte, eines öffentlichen Betriebs oder einer sonstigen Einrichtung
  • vom Inhaber eines Einzelunternehmens
  • vom gesetzlichen Vertreter
  • vom Vorsitzenden
  • vom Bevollmächtigten

So geht es

Die Meldung muss digital über die Plattform „Stanza del cittadino“ eingereicht werden, indem Sie unten auf „Zum Online-Dienst“ klicken. 

In der Meldung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • die Bezeichnung der Veranstaltung
  • den Ort und die Art des Ortes, an dem die Veranstaltung stattfindet
  • die Tage und Uhrzeiten, an denen die Veranstaltung stattfindet
  • die Art der Veranstaltung
  • etwaige beteiligte Künstler
  • die voraussichtliche Teilnehmerzahl
  • die Angaben zum Veranstalter, sofern dieser nicht mit dem Einreicher der SCIA identisch ist

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zur Einreichung der Meldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • eine Bescheinigung überdie Verfügbarkeit des Grundstücks oder der Räumlichkeiten – ob öffentlich oder privat – für die Durchführung der Veranstaltung
  • Genehmigung der Gemeinde hinsichtlich derLärmbelastung
  • Sicherheitsmanagementplan gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens des Innenministeriums vom 18. Juli 2018 (der SCIA beizufügen)
  • Erfüllung der moralischen Voraussetzungen gemäß Art. 11 des Königlichen Dekrets 773/1931 und Art. 67 des Gesetzesdekrets 159/2011

A) Bei einer Veranstaltung, die an einem Ort (Räumlichkeiten, öffentliches Lokal, Außenbereich, Festzelt oder Ähnliches) organisiert wird, für den dieProvinzaufsichtskommission in den zwei Jahren vordem Veranstaltungsterminbereits eine positive Stellungnahme abgegeben hat, ist außerdem erforderlich:

  • die Erklärung für temporäre Aufbauten (Formular TEMP) beizufügen
  • die Nummer und das Datum des Protokolls der Provinzaufsichtskommission anzugeben (sofern im Protokoll vorgesehen, ist der Fachmann, der im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein muss, verpflichtet, dem Veranstalternachder Errichtung der Bauten und Anlagen dieErklärung über die technische Überprüfungzu übergeben)

B) Bei Veranstaltungen, die an einem Ort (Räumlichkeiten, öffentliches Lokal, Außenbereich, Festzelt oder Ähnliches) organisiert werden, für den eine Nutzungsgenehmigung gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. erteilt wurde, sind zusätzlich anzugeben:

  • Nummer und Datum der vom für die Verwaltungspolizei zuständigen Landesamt erteilten Nutzungsgenehmigung

C) Bei einer Veranstaltung, die in einer Kirche organisiert wird, ist außerdem erforderlich:

  • die Ersatzerklärung für die notarielle Bescheinigung (Formular „Kirchen“) beizufügen
  • Name, Kontaktdaten und die Berufsrolle des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann muss im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein.

D) Bei einer Veranstaltung, die in Räumlichkeiten, einem öffentlichen Betrieb oder einer anderen Einrichtung ohne Nutzungsgenehmigung gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. stattfindet, die von der für die Verwaltungspolizei zuständigen Landesbehörde ausgestellt wurde, ist Folgendes erforderlich:

  • den technischen Bericht für gelegentliche Veranstaltungen (Formular REL) beizufügen
  • Name, Kontaktdaten und Berufsregister des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat und damit bestätigt, dass der Veranstaltungsort den durch Verordnungen des Innenministeriums festgelegten technischen Vorschriften entspricht, auch in Bezug auf die Strukturen, die Ausrüstung und die installierten Anlagen. Der Fachmann, der im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein muss, ist verpflichtet, dem Veranstalter nach der Installation der Strukturen und Anlagen dieErklärung über die technische Überprüfungauszuhändigen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die SCIA ermöglicht, sofern sie korrekt ist, die Durchführung der Veranstaltung ab dem Tag ihrer Einreichung.

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
SPID Stufe 2
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Beglaubigte Anmeldung für Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen – SCIA200

Für Tanzveranstaltungen und DJ-Sets, kleine Konzerte ohne Tanz, Choraufführungen, Tanzvorführungen, Eiskunstlaufvorführungen, Folklorevorführungen und Volksmusik, Musicals, Kabarettvorstellungen und Zaubershows. Siehe Formulare vor dem Abschnitt „Termine und Fristen“.

Öffentliche Veranstaltungen und Unterhaltungsangebote – Anfrage

Für alle öffentlichen Veranstaltungen (einschließlich Dorffeste) im Freien, in Sälen, in Festzelten, in Gaststätten usw., mit Ausnahme von SCIA200 und SCIA2000. Die erforderlichen Formulare finden Sie vor dem Abschnitt „Fristen und Termine“.

Letzte Änderung: 03.08.2026 18:04

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