Zur Einreichung der Meldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- eine Bescheinigung überdie Verfügbarkeit des Grundstücks oder der Räumlichkeiten – ob öffentlich oder privat – für die Durchführung der Veranstaltung
- Genehmigung der Gemeinde hinsichtlich derLärmbelästigung
- Erfüllung der in Art. 11 des Königlichen Dekrets 773/1931 und in Art. 67 des Gesetzesdekrets 159/2011 vorgesehenen moralischen Voraussetzungen
A) Bei Veranstaltungen, die an einem Ort (Räumlichkeiten, öffentliches Lokal, Außenbereich, Festzelt oder Ähnliches) organisiert werden, für den dieProvinzaufsichtskommission in den zwei Jahren vordem Veranstaltungsterminbereits eine positive Stellungnahme abgegeben hat, ist außerdem erforderlich:
- die Erklärung für temporäre Aufbauten (Formular TEMP) beizufügen
- die Nummer und das Datum des Protokolls der Provinz-Aufsichtskommission anzugeben
sofern im Protokoll vorgeschrieben, muss der Veranstalter die von einem Fachmann erstellteErklärung über die technische Überprüfungder installierten Strukturen und Anlagen einholen; dieser Fachmann muss im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein
B) Bei Veranstaltungen, die an einem Ort (Räumlichkeiten, öffentliches Lokal, Freigelände, Festzelt oder Ähnliches) organisiert wird, für den von der zuständigen Landesbehörde für Verwaltungspolizei gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde, muss außerdem angegeben werden:
- Nummer und Datum der von der für die Verwaltungspolizei zuständigen Landesbehörde erteilten Nutzungsgenehmigung
C) Bei einer Veranstaltung im Freien ohne Aufbauten und ohne technische Anlagen ist außerdem erforderlich:
- die Erklärung (Formular „Modello Bianco“) beizufügen – diese gilt nicht für Tanzveranstaltungen und DJ-Sets, sondern nur für Musikkapellen und Chöre
D) Bei einer im Freien organisierten Veranstaltung ohne Aufbauten, aber mit zertifizierten Anlagen ist außerdem erforderlich:
- die technische Konformitätsbescheinigung (Grünes Formular) beizufügen
- Name, Kontaktdaten und die Berufsrolle des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann muss im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein.
E) Bei einer im Freien organisierten Veranstaltung mit einfachen Aufbauten (Pavillons, Bühnen, Traversen, Leinwände)und zertifiziertenAnlagen ist außerdem Folgendes erforderlich:
- die technische Konformitätsbescheinigung (Gelbes Formular) beizufügen
- Name, Kontaktdaten und das Berufsregister des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann, der im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein muss, ist verpflichtet, dem Veranstalter dieErklärung über die technische Überprüfungnach der Errichtung der Bauten und Anlagen zu übergeben.
F) Bei Veranstaltungen, bei denen Bauten mit einer Kapazität von weniger als 200 Personen (Zelte, Pavillons, Pagoden oder Tribünen) sowie zugehörige Ausstattungen (Bühne, Küche, Absperrgitter, Bildschirme usw.) und Anlagen errichtet werden, ist außerdem Folgendes erforderlich:
- die technische Konformitätsbescheinigung (rotes Formular) beizufügen
- Name, Kontaktdaten und die zuständige Berufsrolle des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann, der im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein muss, ist verpflichtet, dem Veranstalter nach der Errichtung der Anlagen und Einrichtungen dieErklärung über die technische Überprüfungzu übergeben.
G) Bei einer Veranstaltung, die in einer Kirche stattfindet, ist außerdem Folgendes erforderlich:
- die Ersatzerklärung für die eidesstattliche Erklärung (Formular „Kirchen“) beizufügen
- Name, Kontaktdaten und das Berufsregister des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann muss im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein.
H) Bei einer Veranstaltung, die in Räumlichkeiten, einem öffentlichen Betrieb oder einer anderen Einrichtung stattfindet, für die keine Nutzungsgenehmigung der für die Verwaltungspolizei zuständigen Landesbehörde gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. vorliegt, ist außerdem Folgendes erforderlich:
- den technischen Bericht für gelegentliche Veranstaltungen (Formular REL) beizufügen
- Name, Kontaktdaten und die zuständige Berufsrolle des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann, der im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein muss, ist verpflichtet, dem Veranstalter nach der Errichtung der Anlagen und Einrichtungen dieErklärung über die technische Überprüfungauszuhändigen.