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Beglaubigte Anmeldung für Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen – SCIA200

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Für Tanzveranstaltungen und DJ-Sets, kleine Konzerte ohne Tanz, Choraufführungen, Tanzvorführungen, Eiskunstlaufvorführungen, Folklorevorführungen und Volksmusik, Musicals, Kabarettvorstellungen und Zaubershows. Siehe Formulare vor dem Abschnitt „Termine und Fristen“.

Beschreibung

Für Veranstaltungen mit bis zu 200 Teilnehmern kann die entsprechende SCIA (zertifizierte Meldung über den Beginn der Veranstaltung) eingereicht werden. 

Die gemeldete Veranstaltung muss innerhalb von maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, jeweils bis 24 Uhrenden und einen einmaligen Charakter haben.

Für folgende Veranstaltungen kann keine SCIA eingereicht werden, sondern muss ein gesonderter Antrag gestellt werden (siehe unten unter „Verwandte Dienste“):

  • mit anderen Arten von Darbietungen
  • oder mit einem anderen Zeitrahmen
  • oder mit dauerhaftem Charakter

Für die Durchführung der Veranstaltung ist Folgendes erforderlich:

  • die Vorankündigung einer öffentlichen Veranstaltung (Art. 18 Königliches Dekret 773/1931 – T.U.L.P.S.) einzureichen
  • die im Beschluss der Landesregierung Nr. 814 vom 18. Mai 2015 vorgesehenen Auflagen bezüglich dermedizinischen Versorgung bei Veranstaltungen und Events im Trentino zu erfüllen

(siehe auch die Links am Ende des Menüpunkts „Externe Websites“)

Darüber hinaus ist es verpflichtend:

  • die Vorschriften des geltendenUrheberrechtseinzuhalten und, sofern vorgesehen, die fälligen Beträge frist- und formgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten
  • etwaige weitere Genehmigungen (Lizenzen, Zulassungen, Konzessionen, Abnahmen, Erlaubnisse, Versicherungen usw.) einzuholen, die durch andere branchenspezifische Vorschriften für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit vorgesehen sind

An wen es sich richtet

Der Service richtet sich an alle, die öffentliche Veranstaltungen oder Unterhaltungsprogramme auf einem öffentlichen oder privaten Gelände oder in einem Lokal organisieren möchten.

Die SCIA kann von einer Privatperson, einem Bevollmächtigten oder – im Falle eines Unternehmens oder einer Einrichtung, die die Veranstaltung organisiert –

  • vom Inhaber der Räumlichkeiten, des öffentlichen Betriebs oder einer sonstigen Einrichtung
  • vom Inhaber eines Einzelunternehmens
  • vom gesetzlichen Vertreter
  • vom Vorsitzenden
  • vom Beauftragten

So geht es

Die Meldung muss digital über die Plattform „Stanza del cittadino“ eingereicht werden. Klicken Sie dazu unten auf „Zum Online-Dienst“. 

In der Meldung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • die Bezeichnung der Veranstaltung
  • den Ort und die Art des Ortes, an dem die Veranstaltung stattfindet
  • die Tage und Uhrzeiten, an denen die Veranstaltung stattfindet
  • die Art der Veranstaltung
  • etwaige beteiligte Künstler
  • die voraussichtliche Teilnehmerzahl
  • die Angaben zum Veranstalter, sofern dieser nicht mit dem Einreicher der SCIA identisch ist

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zur Einreichung der Meldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • eine Bescheinigung überdie Verfügbarkeit des Grundstücks oder der Räumlichkeiten – ob öffentlich oder privat – für die Durchführung der Veranstaltung
  • Genehmigung der Gemeinde hinsichtlich derLärmbelästigung
  • Erfüllung der in Art. 11 des Königlichen Dekrets 773/1931 und in Art. 67 des Gesetzesdekrets 159/2011 vorgesehenen moralischen Voraussetzungen

A) Bei Veranstaltungen, die an einem Ort (Räumlichkeiten, öffentliches Lokal, Außenbereich, Festzelt oder Ähnliches) organisiert werden, für den dieProvinzaufsichtskommission in den zwei Jahren vordem Veranstaltungsterminbereits eine positive Stellungnahme abgegeben hat, ist außerdem erforderlich:

  • die Erklärung für temporäre Aufbauten (Formular TEMP) beizufügen
  • die Nummer und das Datum des Protokolls der Provinz-Aufsichtskommission anzugeben

sofern im Protokoll vorgeschrieben, muss der Veranstalter die von einem Fachmann erstellteErklärung über die technische Überprüfungder installierten Strukturen und Anlagen einholen; dieser Fachmann muss im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein

B) Bei Veranstaltungen, die an einem Ort (Räumlichkeiten, öffentliches Lokal, Freigelände, Festzelt oder Ähnliches) organisiert wird, für den von der zuständigen Landesbehörde für Verwaltungspolizei gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde, muss außerdem angegeben werden:

  • Nummer und Datum der von der für die Verwaltungspolizei zuständigen Landesbehörde erteilten Nutzungsgenehmigung

C) Bei einer Veranstaltung im Freien ohne Aufbauten und ohne technische Anlagen ist außerdem erforderlich:

  • die Erklärung (Formular „Modello Bianco“) beizufügen – diese gilt nicht für Tanzveranstaltungen und DJ-Sets, sondern nur für Musikkapellen und Chöre

D) Bei einer im Freien organisierten Veranstaltung ohne Aufbauten, aber mit zertifizierten Anlagen ist außerdem erforderlich:

  • die technische Konformitätsbescheinigung (Grünes Formular) beizufügen
  • Name, Kontaktdaten und die Berufsrolle des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann muss im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein.

E) Bei einer im Freien organisierten Veranstaltung mit einfachen Aufbauten (Pavillons, Bühnen, Traversen, Leinwände)und zertifiziertenAnlagen ist außerdem Folgendes erforderlich:

  • die technische Konformitätsbescheinigung (Gelbes Formular) beizufügen
  • Name, Kontaktdaten und das Berufsregister des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann, der im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein muss, ist verpflichtet, dem Veranstalter dieErklärung über die technische Überprüfungnach der Errichtung der Bauten und Anlagen zu übergeben.

F) Bei Veranstaltungen, bei denen Bauten mit einer Kapazität von weniger als 200 Personen (Zelte, Pavillons, Pagoden oder Tribünen) sowie zugehörige Ausstattungen (Bühne, Küche, Absperrgitter, Bildschirme usw.) und Anlagen errichtet werden, ist außerdem Folgendes erforderlich:

  • die technische Konformitätsbescheinigung (rotes Formular) beizufügen
  • Name, Kontaktdaten und die zuständige Berufsrolle des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann, der im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein muss, ist verpflichtet, dem Veranstalter nach der Errichtung der Anlagen und Einrichtungen dieErklärung über die technische Überprüfungzu übergeben.

G) Bei einer Veranstaltung, die in einer Kirche stattfindet, ist außerdem Folgendes erforderlich:

  • die Ersatzerklärung für die eidesstattliche Erklärung (Formular „Kirchen“) beizufügen
  • Name, Kontaktdaten und das Berufsregister des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann muss im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein.

H) Bei einer Veranstaltung, die in Räumlichkeiten, einem öffentlichen Betrieb oder einer anderen Einrichtung stattfindet, für die keine Nutzungsgenehmigung der für die Verwaltungspolizei zuständigen Landesbehörde gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. vorliegt, ist außerdem Folgendes erforderlich:

  • den technischen Bericht für gelegentliche Veranstaltungen (Formular REL) beizufügen
  • Name, Kontaktdaten und die zuständige Berufsrolle des Fachmanns anzugeben, der das Formular erstellt hat. Der Fachmann, der im Berufsregister der Ingenieure, Architekten, Industrieingenieure oder Vermessungsingenieure eingetragen sein muss, ist verpflichtet, dem Veranstalter nach der Errichtung der Anlagen und Einrichtungen dieErklärung über die technische Überprüfungauszuhändigen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die SCIA ermöglicht, sofern sie korrekt ist, die Durchführung der Veranstaltung ab dem Tag ihrer Einreichung.

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Öffentliche Veranstaltungen und Unterhaltungsangebote – Anfrage

Für alle öffentlichen Veranstaltungen (einschließlich Dorffeste) im Freien, in Sälen, in Festzelten, in Gaststätten usw., mit Ausnahme von SCIA200 und SCIA2000. Die erforderlichen Formulare finden Sie vor dem Abschnitt „Fristen und Termine“.

Zertifizierte Anmeldung für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen – SCIA2000

Anmeldung von Live-Veranstaltungen (Theater, Musik, Tanzaufführungen oder Musicals) und Filmvorführungen mit maximal 2.000 Teilnehmern. Siehe Formulare vor dem Abschnitt „Fristen und Termine“.

Letzte Änderung: 29.07.2026 18:13

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