Beschreibung
Beschränkungen
Die Erklärung muss vor Beginn der Bauarbeiten abgegeben werden, und vor Beginn der Arbeiten muss die erfolgreiche Fertigstellung und Vorlage der entsprechenden Bescheinigung abgewartet werden.
Einreichung beim Sportello Cementi Armati (Referat für bewaffnete Zemente) des ersten Berichts über die Erhöhungsarbeiten und Antrag auf die entsprechende Bescheinigung gemäß Art. 90 des Präsidialerlasses 380/2001.