Beschreibung
Beschränkungen
Der Bericht muss vor Beginn der Bauarbeiten erstellt werden, und bevor die Arbeiten beginnen, muss der erfolgreiche Abschluss und die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung abgewartet werden.
Einreichung beim Sportello Cementi Armati (Referat für bewaffnete Zemente) des ersten Berichts über die Erhöhungsarbeiten und Antrag auf die entsprechende Bescheinigung gemäß Art. 90 des Präsidialerlasses 380/2001.