Beschreibung
Beschränkungen
Die statische Prüfung muss nach oder gleichzeitig mit der Einreichung des Berichts über die Fertigstellung des Bauwerks und innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Bauarbeiten eingereicht werden.
Einreichung der statischen Prüfung der zuvor gemeldeten Arbeiten in Stahlbeton, Stahl und anderen Baumaterialien gemäß Art. 67 des Präsidialerlasses 380/2001 beim Sportello Cementi Armati (Büro für bewaffnete Zemente).