Beschreibung
Beschränkungen
Der Bericht muss vor Beginn der Bauarbeiten vorgelegt werden.
Einreichung beim Sportello Cementi Armati der ersten Erklärung über die Errichtung von Bauwerken aus Stahlbeton, Stahl und anderen Baumaterialien gemäß Art. 65 und 93 des Präsidialdekrets 380/2001.