Beschreibung
Um die Tätigkeit des Präparators und Einbalsamierers ausüben zu können, ist es erforderlich, eine besondere Genehmigung zu beantragen.
Wenn die betreffende Person über eine gültige Genehmigung verfügt, die von einer staatlichen Behörde, einer Behörde einer anderen italienischen Region oder der Provinz Bozen oder einer anderen zuständigen lokalen Behörde ausgestellt wurde, wird die Genehmigung durch die Übermittlung der Segnalazione Certifica di Inizio Attività - SCIA ersetzt.
Beschränkungen
Die Durchführung von Präparationen oder Einbalsamierungen ohne die entsprechende Genehmigung/SCIA wird mit einer Geldstrafe zwischen 258,23 € und 516,46 € geahndet.
Bitte beachten Sie, dass das zur Erfassung der präparierten Tiere erforderliche Register bei der Provinz angefordert werden muss (siehe die auf dieser Seite verlinkten Dienste)