Taxidermie und Einbalsamierung: SCIA

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SCIA nimmt Tätigkeit als Präparator und Einbalsamierer auf.

Beschreibung

Um die Tätigkeit des Präparators und Einbalsamierers ausüben zu können, ist es erforderlich, eine besondere Genehmigung zu beantragen.

Wenn die betreffende Person über eine gültige Genehmigung verfügt, die von einer staatlichen Behörde, einer Behörde einer anderen italienischen Region oder der Provinz Bozen oder einer anderen zuständigen lokalen Behörde ausgestellt wurde, wird die Genehmigung durch die Übermittlung der Segnalazione Certifica di Inizio Attività - SCIA ersetzt.

Beschränkungen

Die Durchführung von Präparationen oder Einbalsamierungen ohne die entsprechende Genehmigung/SCIA wird mit einer Geldstrafe zwischen 258,23 € und 516,46 € geahndet.

Bitte beachten Sie, dass das zur Erfassung der präparierten Tiere erforderliche Register bei der Provinz angefordert werden muss (siehe die auf dieser Seite verlinkten Dienste)

An wen es sich richtet

Der Dienst richtet sich an alle, die im Besitz eines gültigen, von einer staatlichen Behörde, einer Behörde einer anderen italienischen Region oder der Provinz Bozen ausgestellten Zulassungstitels sind und in der Provinz Trient als Präparator arbeiten möchten.

So geht es

Die betreffende Person muss den Bericht auf eine der folgenden Arten einreichen

  1. per E-Mail an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse;
  2. durch direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur oder an eine andere Außenstelle der Provinz
  3. per Einschreiben mit Rückschein;
  4. durch Übermittlung per Fax an die Nummer 0461/494747.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Interessent muss die SCIA einreichen, indem er ihr Folgendes beifügt

  1. die Liste aller lebenden, toten oder bereits präparierten Tiere, unabhängig davon, in welcher Eigenschaft sie gehalten werden;
  2. die Mitteilung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  3. eine Kopie eines gültigen Personalausweises.

Formulare

Zeiten und Fristen

45 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab der Einreichung des SCIA. Die angegebenen Tage sind notwendig, damit die öffentliche Verwaltung die Anforderungen und Voraussetzungen prüfen kann.

Die Tätigkeit kann nach Übermittlung der SCIA beginnen.

Ein negatives Ergebnis der Prüfung der Anforderungen und Voraussetzungen wird der betroffenen Partei per Brief oder PEC mitgeteilt.

Informationen über den Stand des Verfahrens können bei der zuständigen Stelle erfragt werden (die Kontaktdaten sind in diesem Merkblatt angegeben).

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina e regolamentazione dell'attività dei tassidermisti ed imbalsamatori

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