Beschreibung
Der Präparator/Taxidermist muss in einem von der Provinzverwaltung zur Verfügung gestellten speziellen Register alle Daten über die ihm gelieferten oder in seinen Besitz gelangten Tiere, auch vorübergehend, eintragen, insbesondere die Art und Herkunft jedes Exemplars.
Beschränkungen
Die Nichtverwendung des Registers wird neben der Aussetzung oder dem Widerruf der Zulassung mit einer Verwaltungssanktion zwischen 25,82 € und 103,29 € für jedes Exemplar, auf das sich der Verstoß bezieht, geahndet.