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So beantragen Sie die Verlängerung der Open-Markenzertifizierung
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Freiwillige Qualitätszertifizierung für öffentliche und private Einrichtungen im Trentino, die die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit ihrer Räumlichkeiten und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.
Am 1. November 2026 sinddie Richtlinien für die Zertifizierung des „Open“-Gütesiegels sowie die vierzehn (14) Bereichsspezifikationen in Kraft getreten, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1032 vom 10. Juli 2026 genehmigt wurden.
Beschreibung
Die Zertifizierung mit dem „Open“-Gütesiegel kann für die folgenden 14 Kategorien beantragt werden:
Beherbergungsbetriebe
Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Restaurants
Bars
Geschäfte
Veranstaltungen
Kultur- und Sportstätten
historische Stätten
Kunst- und Ausstellungsorte
Büros
Schulen und Universitäten
Outdoor-Standorte
Seilbahnen
Freiluft-Beherbergungsbetriebe
An wen es sich richtet
Öffentliche oder private Einrichtungen, die im Gebiet der Provinz Trient tätig sind.
So geht es
Das Verfahren zur Erneuerung der Open-Markenzertifizierung umfasst die gleichen Phasen wie das Verfahren zur Erstzertifizierung (Art. 5 der Leitlinien zur Open-Markenzertifizierung): • Vorbereitungsphase: Selbstbewertung und Überprüfung des/der Zertifizierers/Zertifiziererin • Erste Phase: Antrag auf Erteilung der „Open“-Zertifizierung • Zweite Phase: Prüfung durch die Verwaltungsstelle • Dritte Phase: Erteilung der „Open“-Zertifizierung
Vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeitsdauer der „Open“-Zertifizierung überprüft der Zertifizierte im Hinblick auf die Erneuerung der „Open“-Zertifizierung, ob alle Anforderungen erfüllt sind, für die die Zertifizierung zuletzt erteilt oder erneuert wurde, wobei optionale Anforderungen durch weitere Anforderungen ersetzt und/oder ergänzt werden können, sofern die in den Bereichsvorschriften festgelegte Mindestpunktzahl eingehalten wird.
Der nach dem „Open“-Gütesiegel zertifizierte Träger beauftragt einen akkreditierten Prüfer mit der Überprüfung der fortbestehenden Erfüllung der Anforderungen und reicht mindestens 60 Tage vor Ablauf der Zertifizierung bei der UMSE (Entwicklung und Unterstützung der Politik des sozialen Zusammenhalts) den Antrag auf Verlängerung der „Open“-Gütesiegel-Zertifizierung um weitere drei Jahre ein. Dem Antrag fügt der Antragsteller das Prüfprotokoll (mit dem dazugehörigen technischen Dokument) sowie die vom Prüfer bzw. von der Prüferin ausgestellte Konformitätserklärung bei.
Innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Eingang des Verlängerungsantrags bestätigt oder widerruft die UMSE für Entwicklung und Unterstützung der Politik des sozialen Zusammenhalts nach Abschluss der Prüfung die „Open“-Zertifizierung durch einen eigenen Beschluss und teilt dies dem Antragsteller sowie dem/der „Open“-Prüfer/Prüferin mit.
Mit der Bestätigung der „Open“-Markenzertifizierung ist der Antragsteller berechtigt, die Marke für weitere drei Jahre zu nutzen, und behält seinen Eintrag im Unterabschnitt „Open-Marken-Organisationen“ des Registers gemäß Art. 16 des Landesgesetzes 1/2011.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Antragsformular zur Verlängerung der Zertifizierung für das Open-Gütesiegel
Erklärung zur Konformität des/der Prüfers/Prüferin
Prüfprotokoll für den Tätigkeitsbereich, erstellt vom Prüfer/von der Prüferin, sowie zugehöriges technisches Dokument und zugehöriges technisches Dokument
Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung
Der Antrag auf Verlängerung der „Open“-Zertifizierung muss mindestens 60 Tage vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeitsdauer der „Open“-Zertifizierung eingereicht werden.
60 Tage
Maximale Wartezeit in Tagen
Ab dem Tag nach Eingang des Antrags
Gültigkeit des Open-Gütesiegels
Nach Einreichung des Antrags und Abschluss der Prüfung bestätigt die UMSE für die Entwicklung und Förderung der Politik des sozialen Zusammenhalts die Zertifizierung des „Open“-Gütesiegels und teilt dem Antragsteller sowie dem/der Prüfer/in mit, dass die Eintragung im Unterabschnitt „Organisationen mit dem Open-Gütesiegel“ des Registers gemäß Art. 16 des Landesgesetzes 1/2011.
Mit der Bestätigung der Zertifizierung des „Open“-Gütesiegels ist der Antragsteller berechtigt, das Gütesiegel für weitere drei Jahre zu verwenden.
Kosten
Stempelmarke
16 Euro
sofern nicht befreit, sofern nicht gemäß DPR 642/72, Anhang B, Art. 16 und Art. 27 bis und/oder gemäß Gesetzesdekret 117/2017, Art. 82, Abs. 5 befreit
Kosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Prüfer*innen, die im Handbuch zur Akkreditierung von Prüfer*innen festgelegt sind (Beschluss der Landesregierung Nr. 1506 vom 18.08. 2023 und nachfolgendem Beschluss des Landesrats Nr. 2423 vom 21.12.2023) festgelegt und in den neuen Richtlinien zur Zertifizierung des Open-Gütesiegels aufgegriffen, die mit Beschluss des Landesrats Nr. 1032 vom 10. Juli 2026 genehmigt wurden.
Dokumente
Referenzgesetzgebung
Disposizioni per l'attuazione delle politiche a favore delle persone con disabilità
Certificazione di Marchio Open: Integrazione Registro dei soggetti pubblici e privati che aderiscono al distretto per la famiglia di cui all'art. 16 comma 2 Legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1 'Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità' con le Sottosezioni aggiunte 'Sottosezione Organizzazioni Marchio Open' e 'Sottosezione Verificatori di Marchio Open'. Approvazione 'Manuale per l'accreditamento Verificatori di marchio Open'. Modifica delle deliberazioni di Giunta provinciale n. 845/2023 e n. 1171/2023.
Approvazione delle "Linee guida certificazione marchio Open" e dei quattordici (14) Disciplinari di ambito. Legge provinciale 10 settembre 2023 n. 8, articolo 19 commi 4 bis e 4 ter.
Freiwillige Qualitätszertifizierung für öffentliche und private Einrichtungen im Trentino, die die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit ihrer Räumlichkeiten und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.