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So beantragen Sie die Ausstellung des Open-Marken-Zertifikats

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Freiwillige Qualitätszertifizierung für öffentliche und private Einrichtungen im Trentino, die die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit ihrer Räumlichkeiten und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.

Marchio Open

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Am 1. November 2026 sinddie Richtlinien für die Zertifizierung des „Open“-Gütesiegels sowie die vierzehn (14) Bereichsspezifikationen in Kraft getreten, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1032 vom 10. Juli 2026 genehmigt wurden. 

Beschreibung

Die Zertifizierung mit dem „Open“-Gütesiegel kann für die folgenden 14 Kategorien beantragt werden:

  1. Beherbergungsbetriebe
  2. Ferienhäuser und Ferienwohnungen
  3. Restaurants
  4. Bars
  5. Geschäfte
  6. Veranstaltungen
  7. Kultur- und Sportstätten
  8. historische Stätten
  9. Kunst- und Ausstellungsorte
  10. Büros
  11. Schulen und Universitäten
  12. Outdoor-Standorte
  13. Seilbahnen
  14. Beherbergungsbetriebe im Freien

An wen es sich richtet

Öffentliche oder private Einrichtungen, die im Gebiet der Provinz Trient tätig sind.

So geht es

Das Verfahren zur Erteilung der Open-Marken-Zertifizierung umfasst die folgenden Phasen:
• Vorbereitungsphase: Selbstbewertung und Überprüfung durch den/die Prüfer/in
• Erste Phase: Antrag auf Erteilung der „Open“-Zertifizierung
• Zweite Phase: Prüfung durch die Verwaltungsstelle
• Dritte Phase: Erteilung der „Open“-Zertifizierung

Vorphase: Selbstbewertung und Überprüfung des Prüfers/der Prüferin

Um die „Open“-Zertifizierung zu erhalten, überprüft der Antragsteller eigenständig den Grad der Barrierefreiheit der zu zertifizierenden Website auf der Grundlage der in den Bereichsspezifikationen festgelegten Anforderungen, insbesondere:

  • er konsultiert die für die jeweilige Kategorie geltenden Richtlinien und überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen, die obligatorischen Anforderungen und die optionalen Anforderungen erfüllt sind;
  • wählt die optionalen Anforderungen aus, die erfüllt werden müssen, um die in den Bereichsrichtlinien angegebene Mindestpunktzahl für die Vergabe des Open-Gütesiegels zu erreichen;
  • wählt aus dem Register einen „Open“-Prüfer oder eine „Open“-Prüferin für die Überprüfung der Konformität mit den in den Bereichsrichtlinien vorgesehenen Anforderungen aus. Der Prüfer oder die Prüferin stellt dem Betreiber die Konformitätserklärung aus.

Nach Abschluss der Aktenprüfung und der Vor-Ort-Besichtigung erstellt der/die Prüfer/in ein entsprechendes Prüfprotokoll, in dem das Ergebnis der Bewertung festgehalten wird.
Das Prüfprotokoll (mit dem dazugehörigen technischen Dokument als integraler Bestandteil im Anhang) wird vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers und vom Prüfer bzw. der Prüferin unterzeichnet und bildet zusammen mit der Konformitätserklärung einen obligatorischen Anhang zum Antrag auf Erteilung der „Open“-Zertifizierung.

Erste Phase: Antrag auf Erteilung der „Open“-Zertifizierung

Der Antragsteller beantragt die Erteilung der Zertifizierung des „Open“-Gütesiegels bei der UMSE für Entwicklung und Unterstützung der Politik des sozialen Zusammenhalts – Büro für Familienaudit, Gütesiegel und Zertifizierungen der Agentur für sozialen Zusammenhalt (Verwaltungsstelle), indem er an die PEC-Adresse umse.coesionesociale@pec.provincia.tn.itdasFormular „Antrag auf Erteilung der Zertifizierung für das Open-Gütesiegel“ zusammen mit den erforderlichen obligatorischen Anlagen:

  • Prüfprotokoll des/der „Open“-Zertifizierungsprüfers/Prüferin, das sowohl vom/von der Prüfer/Prüferin als auch vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnet ist (mit zugehörigem technischen Dokument);
  • Erklärung zur Vereinbarkeit des/der „Open“-Zertifizierers/Zertifiziererin;
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung

Zweite Phase: Prüfung durch die Verwaltungsstelle

Die UMSE für die Entwicklung und Förderung der Politik des sozialen Zusammenhalts – Das Büro „Family Audit, Marken und Zertifizierungen“ der Agentur für sozialen Zusammenhalt (Verwaltungsstelle) führt die Prüfung des Antrags auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Erklärungen und der Informationen aus dem Prüfprotokoll des akkreditierten Prüfers/der akkreditierten Prüferin durch.

Innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Eingang des Antrags entscheidet die UMSE – Entwicklung und Unterstützung der Politik des sozialen Zusammenhalts – Abteilung Family Audit, Gütesiegel und Zertifizierungen durch einen Verwaltungsbeschluss über das Ergebnis der Prüfung.

Dritte Phase: Erteilung der Open-Zertifizierung

Bei positivem Ergebnis der Prüfung erlässt die UMSE für die Entwicklung und Unterstützung der Politik des sozialen Zusammenhalts – Büro für Family Audit, Gütesiegel und Zertifizierungen der Agentur für sozialen Zusammenhalt (Verwaltungsstelle):

  • den Beschluss zur Erteilung der „Open“-Zertifizierung an den Antragsteller;
  • trägt den mit dem „Open“-Gütesiegel zertifizierten Antragsteller von Amts wegen in den entsprechenden Unterabschnitt desRegistersgemäß Art. 16 Abs. 2 des Landesgesetzes 1/2011 ein;
  • teilt dem Antragsteller und dem Prüfer bzw. der Prüferin das Ergebnis des Verfahrens mit und erteilt die Genehmigung zur Nutzung des „Open“-Zeichens und des dazugehörigen Logos gemäß den Vorgaben desBenutzerhandbuchs und der Richtlinien für die korrekte Verwendung des Logos.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Antragsformular für die Erteilung des Open-Gütesiegels
Erklärung zur Konformität des Prüfers/der Prüferin
Prüfprotokoll für den Tätigkeitsbereich, erstellt vom Prüfer/von der Prüferin, sowie zugehöriges technisches Dokument und zugehöriges technisches Dokument
Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Erteilung des Open-Gütesiegels kann jederzeit gestellt werden

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags

Nach Einreichung des Antrags und nach Abschluss der Prüfung teilt die UMSE für die Entwicklung und Unterstützung der Politik des sozialen Zusammenhalts die Erteilung des „Open“-Gütesiegels mit, das den alphanumerischen Registrierungscode gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 1/2011 enthält.

Gültigkeit des „Open“-Gütesiegels

Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, der obligatorischen Anforderungen und der fakultativen Anforderungen, für die die Zertifizierung des „Open“-Gütesiegels erteilt wurde, muss vom Zertifizierten drei Jahre ab dem Datum des Erteilungsbeschlusses aufrechterhalten werden; andernfalls wird die Zertifizierung widerrufen.
Das Datum des Erlassbeschlusses markiert den dreijährigen Ablauf der Gültigkeit der „Open“-Zertifizierung, auch bei nachfolgenden Verlängerungen der Zertifizierung.
Während des Dreijahreszeitraums kann der Zertifizierte Stichprobenkontrollen (dokumentarisch und/oder durch Vor-Ort-Besichtigungen) unterzogen werden, um die fortbestehende Erfüllung der Anforderungen zu überprüfen.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

sofern nicht befreit, sofern nicht gemäß DPR 642/72, Anhang B, Art. 16 und Art. 27 bis und/oder gemäß Gesetzesdekret 117/2017, Art. 82, Abs. 5 befreit

Kosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Prüfer*innen, die im Handbuch zur Akkreditierung von Prüfer*innen festgelegt sind (Beschluss der Landesregierung Nr. 1506 vom 18.08. 2023 und nachfolgendem Beschluss des Landesrats Nr. 2423 vom 21.12.2023) festgelegt und in den neuen Richtlinien zur Zertifizierung des Open-Gütesiegels aufgegriffen, die mit Beschluss des Landesrats Nr. 1032 vom 10. Juli 2026 genehmigt wurden.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni per l'attuazione delle politiche a favore delle persone con disabilità

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Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità

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Certificazione di Marchio Open: Integrazione Registro dei soggetti pubblici e privati che aderiscono al distretto per la famiglia di cui all'art. 16 comma 2 Legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1 'Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità' con le Sottosezioni aggiunte 'Sottosezione Organizzazioni Marchio Open' e 'Sottosezione Verificatori di Marchio Open'. Approvazione 'Manuale per l'accreditamento Verificatori di marchio Open'. Modifica delle deliberazioni di Giunta provinciale n. 845/2023 e n. 1171/2023.

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Certificazione di Marchio Open. Modifica alla deliberazione Giunta Provinciale n. 1506 del 28
agosto 2023

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Approvazione delle "Linee guida certificazione marchio Open" e dei quattordici (14) Disciplinari di ambito. Legge provinciale 10 settembre 2023 n. 8, articolo 19 commi 4 bis e 4 ter.

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Kontakt

Contatti di Ufficio family audit, marchi e certificazioni

Email - Segreteria:
familyaudit@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
agenzia.coesionesociale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.493236

Fax - Segreteria:
0461.494111

Contatti di Umse sviluppo e supporto alle politiche di coesione sociale

Email - Segreteria:
umse.coesionesociale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
umse.coesionesociale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494110

Fax - Segreteria:
0461.494111

Zusatzinformationen

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Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

So beantragen Sie die Verlängerung der Open-Markenzertifizierung

Freiwillige Qualitätszertifizierung für öffentliche und private Einrichtungen im Trentino, die die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit ihrer Räumlichkeiten und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.

So beantragen Sie die Ausstellung des Open-Marken-Zertifikats – „Veranstaltungen“

Freiwillige Qualitätszertifizierung für öffentliche und private Einrichtungen im Trentino, die die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit ihrer Veranstaltungen auch für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.

Letzte Änderung: 30.10.2026 12:17

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