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So beantragen Sie die Ausstellung des Open-Marken-Zertifikats – „Veranstaltungen“
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Freiwillige Qualitätszertifizierung für öffentliche und private Einrichtungen im Trentino, die die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit ihrer Veranstaltungen auch für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.
Am 1. November 2026 sinddie Richtlinien für die Zertifizierung des „Open“-Gütesiegels sowie die vierzehn (14) Bereichsspezifikationen in Kraft getreten, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1032 vom 10. Juli 2026 genehmigt wurden.
Beschreibung
Die Zertifizierung mit dem „Open“-Gütesiegel kann für die folgenden 14 Kategorien beantragt werden:
Beherbergungsbetriebe
Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Restaurants
Bars
Geschäfte
Veranstaltungen
Kultur- und Sportstätten
historische Stätten
Kunst- und Ausstellungsorte
Büros
Schulen und Universitäten
Outdoor-Standorte
Seilbahnen
Beherbergungsbetriebe im Freien
An wen es sich richtet
Öffentliche oder private Einrichtungen, die im Gebiet der Provinz Trient tätig sind.
So geht es
Das Verfahren zur Erteilung der „Open“-Zertifizierung im Falle von „Veranstaltungen“ weicht teilweise vom üblichen Verfahren ab, um die Nutzung des „Open“-Zeichens zur Werbung für die Veranstaltung zu ermöglichen.
Vorbereitungsphase: Selbstbewertung und Überprüfung durch den Prüfer/die Prüferin Der Antragsteller überprüft im Hinblick auf die Einreichung des Antrags eigenständig den Grad der Barrierefreiheit der zu zertifizierenden Website: er konsultiert die Bereichsrichtlinie für die Kategorie „Veranstaltungen“ und überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen, die obligatorischen Anforderungen und die optionalen Anforderungen erfüllt sind; wählt die optionalen Anforderungen aus, die erfüllt werden müssen, um die in den Bereichsrichtlinien angegebene Mindestpunktzahl für die Vergabe des Open-Gütesiegels zu erreichen; wählt aus demRegistereinen für das „Open“-Gütesiegel akkreditierten Prüfer/eine akkreditierte Prüferin aus, um die Konformität mit den Anforderungen der Bereichsrichtlinie „Veranstaltungen“ zu überprüfen. Der Prüfer/die Prüferin stellt dem Betreiber die Konformitätserklärung aus.
Erste Phase: Antrag auf Erteilung der „Open“-Zertifizierung
Mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung reicht der Antragsteller den Zertifizierungsantrag bei der Abteilung „Entwicklung und Unterstützung der Politik des sozialen Zusammenhalts“ der Agentur für sozialen Zusammenhalt (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und fügt die Konformitätserklärung des Prüfers/der Prüferin sowie ein erstes Prüfprotokoll bei, das vom Prüfer/von der Prüferin erstellt wurde und sich ausschließlich auf die von ihm/ihr vor der Veranstaltung durchgeführten Dokumentenprüfungen stützt. Das Prüfprotokoll wird vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers und vom Prüfer/von der Prüferin unterzeichnet und ist ein obligatorischer Anhang zum Antrag. Die Verwaltungsstelle nimmt keine Prüfung des Antrags vor, wenn dieser weniger als 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht wird.
Zweite Phase: Prüfung durch die zuständige Stelle Der Träger prüft den Antrag auf der Grundlage der vom Antragsteller gemachten Angaben und der Informationen aus dem Prüfprotokoll des Prüfers/der Prüferin.
Dritte Phase: Ausstellung der Zertifizierung Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags erteilt die Verwaltungsstelle auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung dem Antragsteller durch eigenen Beschluss die „Open“-Zertifizierung und ermächtigt ihn zur Verwendung des Logos in der Kommunikation gemäß den Vorgaben des Benutzerhandbuchs und der Richtlinien für die korrekte Verwendung des Logos. Er trägt den mit dem „Open“-Gütesiegel zertifizierten Antragsteller von Amts wegen in den entsprechenden Unterabschnitt des Registers gemäß Art. 16 Abs. 2 des Landesgesetzes 1/2011 ein und teilt das Ergebnis des Bescheids dem mit dem „Open“-Gütesiegel zertifizierten Antragsteller sowie dem Prüfer/der Prüferin mit.
Vor-Ort-Prüfung Der Prüfer führt während der Veranstaltung eine Besichtigung vor Ort durch und erstellt das zweite Prüfprotokoll.
Innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung übermittelt der Antragsteller dem Betreiber das zweite Prüfprotokoll, das vom gesetzlichen Vertreter des mit dem „Open“-Gütesiegel zertifizierten Unternehmens und vom Prüfer bzw. von der Prüferin unterzeichnet ist.
Bestätigung der Zertifizierung Die Verwaltungsstelle bestätigt oder widerruft auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung die „Open“-Zertifizierung und teilt dies dem Antragsteller sowie dem Prüfer bzw. der Prüferin mit.
Dieses Verfahren zur Erteilung der Zertifizierung für „Veranstaltungen“ gilt auch im Falle einer Folgeveranstaltung derselben Veranstaltung.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Antragsformular für die Erteilung des Open-Gütesiegels – Kategorie „Veranstaltungen“
Erklärung zur Eignung des Prüfers/der Prüferin
Prüfprotokoll für den Tätigkeitsbereich, erstellt vom Prüfer/von der Prüferin, sowie zugehöriges technisches Dokument und zugehöriges technisches Dokument
Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung
Der Antrag auf Erteilung des „Open“-Gütesiegels für die Kategorie „Veranstaltungen“ muss mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
30 Tage
Maximale Wartezeit in Tagen
Ab dem Tag nach Eingang des Antrags
Nach Einreichung des Antrags und nach Abschluss der Prüfung teilt die UMSE für die Entwicklung und Unterstützung der Politik des sozialen Zusammenhalts die Erteilung des „Open“-Gütesiegels mit, das den alphanumerischen Registrierungscode gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 1/2011 enthält.
Gültigkeit der Zertifizierung
Die Gültigkeit der „Open“-Zertifizierung für „Veranstaltungen“ ist auf die Dauer der jeweiligen Veranstaltung beschränkt.
Kosten
Stempelmarke
16 Euro
sofern nicht befreit, sofern nicht gemäß DPR 642/72, Anhang B, Art. 16 und Art. 27 bis und/oder gemäß Gesetzesdekret 117/2017, Art. 82, Abs. 5 befreit
Kosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Prüfer*innen, die im Handbuch zur Akkreditierung von Prüfer*innen festgelegt sind (Beschluss der Landesregierung Nr. 1506 vom 18.08. 2023 und nachfolgendem Beschluss des Landesrats Nr. 2423 vom 21.12.2023) festgelegt und in den neuen Richtlinien zur Zertifizierung des Open-Gütesiegels aufgegriffen, die mit Beschluss des Landesrats Nr. 1032 vom 10. Juli 2026 genehmigt wurden.
Dokumente
Referenzgesetzgebung
Disposizioni per l'attuazione delle politiche a favore delle persone con disabilità
Certificazione di Marchio Open: Integrazione Registro dei soggetti pubblici e privati che aderiscono al distretto per la famiglia di cui all'art. 16 comma 2 Legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1 'Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità' con le Sottosezioni aggiunte 'Sottosezione Organizzazioni Marchio Open' e 'Sottosezione Verificatori di Marchio Open'. Approvazione 'Manuale per l'accreditamento Verificatori di marchio Open'. Modifica delle deliberazioni di Giunta provinciale n. 845/2023 e n. 1171/2023.
Approvazione delle "Linee guida certificazione marchio Open" e dei quattordici (14) Disciplinari di ambito. Legge provinciale 10 settembre 2023 n. 8, articolo 19 commi 4 bis e 4 ter.
Freiwillige Qualitätszertifizierung für öffentliche und private Einrichtungen im Trentino, die die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit ihrer Räumlichkeiten und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.