Beschreibung
Skilehrer ist, wer beruflich Skitechniken in all ihren Spezialisierungen (alpine Disziplinen, Langlaufdisziplinen und Snowboarddisziplinen) unterrichtet, und zwar mit jeder Art von Ausrüstung, auf Skipisten, Skirouten, abseits der Pisten und bei Skitouren, die keine Schwierigkeiten mit sich bringen, die den Einsatz von alpinen Techniken und Materialien erfordern.
Die Ausübung des Berufs unterliegt einer Zulassung, die durch die obligatorische Teilnahme an speziellen technisch-praktischen und kulturdidaktischen Kursen und das Bestehen der entsprechenden Prüfungen erworben wird. Für den Zugang zu den Ausbildungskursen ist das Ablegen von Eignungstests obligatorisch. Eine weitere Voraussetzung für die Ausübung des Berufs ist die Eintragung in das Skilehrerregister, das von der Landesskilehrerschule geführt wird.
Die Erlangung der Lizenz gliedert sich in die folgenden Schritte:
Eignungsprüfung: Die Zulassung zu den Qualifizierungskursen setzt das Bestehen einer praktischen Eignungsprüfung voraus, die vor den zuständigen Prüfungsausschüssen abgelegt wird. Die praktische Eignungsprüfung zielt darauf ab, die technischen Fähigkeiten und die Eignung des Bewerbers für die Ausübung der spezifischen Tätigkeit des Skilehrerberufs festzustellen und besteht aus einem Riesenslalom auf Zeit (für den alpinen Skilauf) und einer Reihe von Tests im freien Gelände.
Diejenigen, die in den drei Jahren vor der Anmeldung zur Eignungsprüfung offiziell den Nationalmannschaften in ihren jeweiligen Disziplinen angehört haben, müssen diese Prüfung nicht ablegen, müssen aber eine vorherige Mitteilung für den Zugang zu den Kursen einreichen.
- Theoretische/praktische Ausbildungskurse: Nach bestandener Eignungsprüfung besteht die Möglichkeit, an den von der Landesskilehrerschule organisierten Ausbildungskursen teilzunehmen. Die von der Landesskilehrerschule organisierten theoretisch-praktischen Ausbildungskurse sind unterteilt in:
- Theoretische Kurse, die auf den Erwerb von Kenntnissen zur Vorbereitung auf das Unterrichten abzielen;
- Technisch-praktische und didaktische Kurse, die darauf abzielen, das Wissen und die Praxis der Skitechniken und Lehrmethoden zu erwerben.
- Befähigungsprüfungen: Nach einem ersten Teil der Ausbildung legt der Kandidat die Prüfungen ab, um den Titel "Meisterschüler" zu erhalten. Der angehende Skilehrer kann in von der Autonomen Provinz Trient anerkannten Skischulen unterrichten. Am Ende des Ausbildungskurses legt der Kandidat die Abschlussprüfung ab, um die berufliche Qualifikation des Skilehrers zu erlangen. Die Befähigung zur Ausübung des Skilehrerberufs in den Disziplinen Alpin, Langlauf und Snowboard setzt auch das Bestehen der Prüfung"Eurosicuritè" voraus, während die Befähigung zur Ausübung des Skilehrerberufs in den alpinen Disziplinen auch das Bestehen der Prüfung"Eurotest" voraussetzt; die Bescheinigungen über das Bestehen dieser Prüfungen werden von den zugelassenen und vom nationalen Skilehrerverband anerkannten Stellen ausgestellt. Die Ausbildung erstreckt sich über etwas mehr als ein Jahr und umfasst insgesamt mehr als 90 Tage tatsächlicher Ausbildung. Die Kurse sind in mehrere Module unterteilt, die jeweils 5/6 Tage dauern.
- Diplom: Diejenigen, die die Prüfungen erfolgreich bestanden haben, erhalten vom Präsidenten des Provinzialrats ein Diplom .
Für die Ausübung des Berufes ist dann die Eintragung in dasBerufsregister der Skilehrerdas unter der Aufsicht der Provinz von der Skilehrerschule der Provinz geführt wird.
Beschränkungen
Die Zulassungsvoraussetzungen, die Einschreibegebühren und die Zahlungsmodalitäten für den Zugang zu den Eignungstests und Skilehrerprüfungen sind in den Beschlüssen des Provinzialrats zur Genehmigung der Bekanntmachungen festgelegt.
Nach bestandener praktischer Eignungsprüfung muss der Antrag auf Zulassung zu den Qualifizierungskursen (technisch-praktische, didaktische, kulturelle Kurse) beim Landesskilehrerausschuss eingereicht werden.