PUP-Genehmigung für Gebäude von begrenzter Größe in landwirtschaftlichen Gebieten

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Antrag an die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz, um eine Genehmigung für die Errichtung von Bauten begrenzter Größe in landwirtschaftlichen Gebieten durch Personen zu erhalten, die nicht beruflich in der Landwirtschaft tätig sind.

Beschreibung

Die Durchführungsbestimmungen des Provinzialen Städtebauplans sehen vor, dass Bauvorhaben in landwirtschaftlich genutzten Gebieten von der Unterkommission für den KUP genehmigt werden müssen, in die der Leiter der für die Landwirtschaft zuständigen Provinzdienststelle eingebunden ist, und zwar auf der Grundlage der vom Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz durchgeführten Voruntersuchung.

Für Gebäude von begrenzter Größe, die in landwirtschaftlichen Gebieten von Personen errichtet werden , die nicht beruflich eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ist für die Erteilung der Genehmigung die für den Landschaftsschutz zuständige Stelle der Provinz zuständig, nachdem sie die Stellungnahme der für die Landwirtschaft zuständigen Stelle der Provinz eingeholt hat.

An wen es sich richtet

Privatpersonen, die nicht beruflich in der Landwirtschaft tätig sind und die beabsichtigen, kleine Bauten in landwirtschaftlichen Gebieten zu errichten.

So geht es

Reichen Sie den Genehmigungsantrag unter Verwendung des für Anträge auf Eingriffe in landwirtschaftliche Flächen vorgesehenen Formulars und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Unterkommission für den KUP ein.

Der Antrag ist bei der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz ausschließlich per zertifizierter E-Mail an serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it einzureichen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Antragsformular für die Genehmigung von Eingriffen in landwirtschaftlichen Gebieten;
  2. Bei Eingriffen in landwirtschaftlichen Flächen vorzulegende Unterlagen;
  3. Technische und verwaltungstechnische Unterlagen, die für die Art der beantragten Genehmigung erforderlich sind, wie in dem Dokument "Tabelle A - Liste der erforderlichen Unterlagen" im Einzelnen aufgeführt.

Das Antragsformular enthält die in den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 geforderte Datenschutzerklärung, die dem Antrag zur Kenntnisnahme und zur Unterschrift beigefügt werden muss.

ACHTUNG: Dem Antrag müssen so viele unterschriebene Kopien der Datenschutzerklärung beigefügt werden, wie Unterzeichner vorhanden sind (Antragsteller, Designer usw. - jede Person unterschreibt nur eine Kopie).

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Rechtliche Hinweise:

  • L.P. 4 August 2015, Nr. 15 - Art. 66, Absatz 4 quater
  • P.L. 27 Mai 2008, Nr. 5 Anhang B - Art. 48, Absatz 4, Buchstabe c) - Art. 37, Absatz 4, Buchstabe b)

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

Weiterlesen

Approvazione del nuovo piano urbanistico provinciale

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:39

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