Beschreibung
Die Durchführungsbestimmungen des Provinzialen Städtebauplans sehen vor, dass Bauvorhaben in landwirtschaftlich genutzten Gebieten von der Unterkommission für den KUP genehmigt werden müssen, in die der Leiter der für die Landwirtschaft zuständigen Provinzdienststelle eingebunden ist, und zwar auf der Grundlage der vom Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz durchgeführten Voruntersuchung.
Für Gebäude von begrenzter Größe, die in landwirtschaftlichen Gebieten von Personen errichtet werden , die nicht beruflich eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ist für die Erteilung der Genehmigung die für den Landschaftsschutz zuständige Stelle der Provinz zuständig, nachdem sie die Stellungnahme der für die Landwirtschaft zuständigen Stelle der Provinz eingeholt hat.