Das Antragsformular kann unter Beifügung einer Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, bei Nicht-EU-Bürgern auch unter Beifügung einer Fotokopie einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung, persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.
Die Erteilung der Lizenz ist von der Zahlung der Stempelgebühr abhängig. Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S. - Sportverbände - Sportförderungseinrichtungen und vom C.O.N.I. anerkannte gemeinnützige Amateursportvereine und -gesellschaften) sind die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Antrag anzugeben.
Je nach Art der Veranstaltung, der Einrichtungen und des Ortes sind dem Antrag folgende Muster beizufügen.
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NB: Für alle Veranstaltungen , die an Orten/Strukturen/Orten stattfinden , die nicht über eine reguläre Genehmigung gemäß Art. 80 des T.U.L.P.S. verfügen, ist es erforderlich, rechtzeitig (mindestens 30 Tage) die Stellungnahme der Aufsichtskommission der Provinz für Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten (abgekürzt C.P.V.) einzuholen, indem man sich an geom. Salvatore Rizzo (0461.494823).
Entsprechende Anweisungen können im Service für öffentliche Vergnügungsstätten - Stellungnahme für vorübergehende Einrichtungen - nachgelesen werden
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Weitere erforderliche Unterlagen
- Foto des betreffenden Veranstaltungsortes;
- nur für öffentliche Einrichtungen: kommunale Genehmigung für den Ausschank von Speisen und Getränken in Verbindung mit den Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit. Diese wird von Amts wegen eingeholt.
- Genehmigung/Freigabe der Lärmbelästigung nach folgenden Kriterien
Veranstaltungen vorübergehender Natur: Genehmigung der Gemeinde im Bereich der Lärmbelästigung gemäß Artikel 11 des Provinzialratsbeschlusses Nr. 38-110/Leg. vom 26. November 1998 und des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1332 vom 3. August 2015 für die beantragten Stunden;
Veranstaltungen, die nicht vorübergehend sind: Genehmigung der Gemeinde (dieses Dokument wird von Amts wegen von der Verwaltungspolizei der Provinz eingeholt; dies gilt jedoch unbeschadet der Möglichkeit, dass der Interessent diese Genehmigung direkt einreicht); Erklärung anstelle der eidesstattlichen Erklärung, mit der die Einhaltung des D.P.C.M. 215 vom 16.04.1999 bescheinigt wird; Lärmverträglichkeitsprüfung (erforderlich, um bei der Gemeinde eine Genehmigung zu beantragen).
Bei nicht gelegentlichen Veranstaltungen muss die städtebauliche Verträglichkeit/Konformität (auch in Bezug auf den Parameter Parken) in Bezug auf die beantragte Unterhaltungsaktivität bei der zuständigen Stadtverwaltung überprüft werden.
Mit dem Antrag erklärt der Interessent
- dass er über die Verfügbarkeit des Grundstücks oder der Räumlichkeiten, ob öffentlich oder privat, verfügt, um die Erteilung mehrerer Genehmigungen am selben Ort, am selben Tag und zu denselben Zeiten (mit allen damit verbundenen Problemen) zu vermeiden; bei Fehlen dieser Bescheinigung (möglicherweise auch im ergänzenden Teil des Antrags) kann die Genehmigung nicht erteilt werden
- die moralischen Anforderungen gemäß Artikel 11 des Königlichen Dekrets 773/1931 und Artikel 67 des Gesetzesdekrets 159/2011 zu erfüllen.
Die Genehmigung gemäß Artikel 68/80 des T.U.L.P.S. entbindet den Inhaber nicht von der Verpflichtung, die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung über Urheberrechte einzuhalten, gegebenenfalls die regelmäßigen Zahlungen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen und Modalitäten zu leisten, etwaige Steuern zu entrichten und alle weiteren Genehmigungstitel (Lizenzen, Genehmigungen, Konzessionen, Prüfungen, Erlaubnisse, Versicherungen usw.) zu erwerben, die in anderen sektoralen Regelungen für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit vorgesehen sind.
Wir erinnern auch an die Verpflichtung, die
- die Anmeldung der öffentlichen Demonstration bei der Polizeidirektion Trient einzureichen (Artikel 18 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit (R.D. 773/1931);
- die Anforderungen des Beschlusses Nr. 814 des Provinzialrats vom 18. Mai 2015 bezüglich der Organisation und der gesundheitlichen Betreuung der geplanten Veranstaltung zu erfüllen
- den Sicherheitsmanagementplan zu erstellen.