Der Antrag (Formular 004434) ist nur dann einzureichen, wenn es sich um Projektgutachten für feste Bauten handelt oder wenn aufgrund der Komplexität der Veranstaltung eine Stellungnahme zur technischen Durchführbarkeit erforderlich ist, bevor die Veranstaltung durchgeführt werden kann.
Bei Gelegenheitsveranstaltungen muss einer der für Schauveranstaltungen vorgesehenen Anträge eingereicht werden. Die Stellungnahme der Kommission ist kostenlos.
Sie kann persönlich abgegeben, per Post oder per Einschreiben an die folgende Adresse geschickt werden: serv.polamm@pec.provincia.tn.it.
Wird die Stellungnahme nicht persönlich abgegeben, muss sie von einer Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers begleitet sein.
Wird der Antrag per Einwurfeinschreiben versandt, so sind die Steuerzeichen auf dem Antrag anzubringen und zu entwerten.
Im Falle einer Befreiung von der Stempelgebühr (z.B. O.N.L.U.S.) sind die Einzelheiten des Gesetzes im Antrag anzugeben.