Nationale Messen: Kommunikation der Messen

  • Aktiv

Anmeldung einer Messeveranstaltung mit nationalem Charakter.

Beschreibung

Folgende Veranstaltungen können als "national" eingestuft werden

  1. große Messen, d. h. Ausstellungen allgemeiner Art, die nicht auf bestimmte Produktkategorien beschränkt sind und der Öffentlichkeit zugänglich sind;
  2. Messen oder Ausstellungen, die aufgrund der ausgestellten Produkte spezialisiert und normalerweise einem Fachpublikum vorbehalten sind

ob die Veranstaltung auch die folgenden Merkmale aufweist

  • bei der letzten Ausgabe wurde eine Besucherzahl verzeichnet, die
    • mehr als 50 % der Aussteller, bezogen auf die Gesamtzahl der Aussteller, aus mindestens 6 anderen Regionen als der Region, in der die Veranstaltung durchgeführt wird
    • mehr als 50 % Besucher aus mindestens 6 anderen Regionen als der Region, in der die Veranstaltung stattfindet, bezogen auf die Gesamtbesucherzahl;
    • mindestens 10 % ausländische Aussteller im Verhältnis zur Gesamtzahl der Aussteller;
    • mindestens 5 % ausländische Besucher im Verhältnis zur Gesamtzahl der Besucher;
  • die Veranstaltung findet auf einem Messegelände statt, das folgende Eignungsanforderungen erfüllt
    • Vorhandensein von funktionalen Verbindungsdiensten, um das Messegelände zu erreichen
    • Verfügbarkeit von Parkmöglichkeiten im Freien;
    • Sicherheit der Einrichtungen (Ausstattung und Brandschutz; Kriterien für die Ausstattung der Stände, Vereinheitlichung der Anforderungen an die Aussteller in Bezug auf Sicherheit und Bewachung; Sicherheitsdienst; Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme);
    • Konferenzsäle;
    • Reise- und Hotelreservierungen;
    • Telekommunikationsdienste und Computeranschlüsse;
    • Bankdienstleistungen;
    • Catering-Dienste;
    • Pressedienste;
    • Erste Hilfe;
    • öffentliche Ordnung;
    • Informationsservice (Ausstellerverzeichnis nach: Produktbereich, kommerziellem Interesse, Herkunft; Konferenz- und Rahmenprogramm; Presse; persönliche Karte);
    • Statistik über die Messeveranstaltungen.

Veranstaltungen, die diesen Anforderungen entsprechen, müssen bei der Provinz angemeldet werden.

Beschränkungen

Die Anmeldung muss vor der Durchführung der Veranstaltung erfolgen.

Die unbefugte Verwendung des Titels einer nationalen Messeveranstaltung wird mit einem Bußgeld zwischen 600 und 1 800 EUR geahndet.

An wen es sich richtet

Organisationen und Veranstalter von Messen, die die Anforderungen für die Veranstaltung von Messen mit nationalem Charakter erfüllen und diese Bezeichnung verwenden möchten.

So geht es

Die interessierte Partei muss die angeforderten Unterlagen auf eine der folgenden Arten einreichen

  • per E-Mail an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse;
  • durch direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur oder an eine andere Außenstelle der Provinz
  • durch Zusendung per Einschreiben mit Rückschein;
  • durch Übermittlung per Fax an die Nummer 0461/494747.

Besondere Fälle

Beabsichtigt der Veranstalter, die nationale Messeveranstaltung in den von der Konferenz der Regionen verwalteten italienischen Messekalender aufzunehmen, muss er die entsprechende Mitteilung bis zum 14. Mai des Jahres, das dem Jahr, in dem die Veranstaltung stattfindet, vorausgeht, an die für den Handel zuständige Provinzstruktur senden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Veranstaltungsankündigung ist Folgendes beizufügen

  • eine Kopie des Veranstaltungsreglements
  • (im Falle einer neuen Veranstaltung nationaler Art) ein Bericht, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine abgeleitete Initiative einer anderen nationalen Veranstaltung handelt (mit Angabe, um welche es sich handelt) und dass sie auf eine breitere Valorisierung von Produktsektoren abzielt, die bereits in der ursprünglichen Veranstaltung enthalten und von dieser losgelöst sind;
  • ordnungsgemäß unterzeichnete Informationsmitteilung gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016
  • Kopie eines gültigen Ausweises (wenn die Unterlagen nicht digital signiert sind).

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Mitteilung ist sofort wirksam, ohne dass die öffentliche Verwaltung etwas unternehmen muss.

Sollten sich bei der Prüfung des Antrags Unregelmäßigkeiten ergeben, wird der Betroffene von der PEC benachrichtigt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

Weiterlesen

Criteri e modalità per la qualifica delle manifestazioni fieristiche in 'internazionali', 'nazionali' e 'locali' e individuazione delle condizioni di svolgimento della manifestazione fieristica, nonché del contenuto della comunicazione e delle modalità per la sua presentazione (artt. 48 e 49, comma 2, della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17). Contestuale individuazione di un'ulteriore tipologia di procedimento amministrativo gestito dallo Sportello unico telematico per le attività produttive (SUAP) e approvazione della relativa modulistica, ai sensi dell' articolo 9, commi 4 e 8 e dell'articolo 16 sexies, commi 3 e 4 della legge provinciale n. 23/1992.

Weiterlesen

Kontakt

Contatti di Servizio artigianato e commercio

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Telefono - Segreteria:
0461.494724

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren