Beschreibung
Folgende Veranstaltungen können als "international" eingestuft werden
- große Messen, d. h. Ausstellungen allgemeiner Art, die nicht auf bestimmte Produktkategorien beschränkt und für das Publikum zugänglich sind;
- Messen oder Ausstellungen, die aufgrund der ausgestellten Produkte spezialisiert und normalerweise einem Fachpublikum vorbehalten sind;
wenn die Veranstaltung mit "nationalem" Status die folgenden Merkmale aufweist
- bei der letzten Veranstaltung wurden alternativ folgende Besucherzahlen erreicht
- mindestens 15 % der Gesamtzahl der Aussteller sind ausländische Aussteller aus mindestens 10 Ländern oder aus mindestens 5 Ländern außerhalb der EU
- mindestens 8 % der Besucher aus dem Ausland, bezogen auf die Gesamtzahl der Besucher;
- sie findet in einem Ausstellungszentrum statt, das die folgenden Eignungsanforderungen erfüllt
- Vorhandensein von funktionalen Verbindungsdiensten, um das Messegelände zu erreichen
- Verfügbarkeit von Parkmöglichkeiten im Freien;
- Sicherheit der Einrichtungen (Ausrüstung und Feuerlöschdienst; Kriterien für die Standausstattung; Vereinheitlichung der Anforderungen an die Aussteller in Bezug auf die Sicherheit; Sicherheitsdienst; Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme);
- Konferenzsäle;
- Reise- und Hotelreservierungen;
- Telekommunikationsdienste und Computeranschlüsse;
- Bankdienstleistungen;
- Catering-Dienste;
- Pressedienste;
- Erste Hilfe;
- öffentliche Ordnung;
- Spediteur;
- Geschäftszentrum (allgemeiner Informationsdienst; Empfangszentrum für Unternehmen und Delegationen; Import-Export-Informationsdienst; Unterstützung für ausländische Unternehmen; Dolmetschen; Geschäftskontakte; Fragen und Angebote)
- Informationsdienst (Ausstellerverzeichnis nach Produktbereich, kommerziellem Interesse, Herkunft, Konferenzprogramm und Begleitveranstaltungen; Presse, persönliche Karte);
- Statistiken über die Messen;
- computergestützte Systeme.
Veranstaltungen, die diese Anforderungen erfüllen, müssen bei der Provinz angemeldet werden.
Beschränkungen
Die Anmeldung muss vor der Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden.
Die unbefugte Verwendung des Titels "Internationale Messeveranstaltung" wird mit einem Bußgeld zwischen 600 EUR und 1 800 EUR geahndet.