Kraftstoff: Sanierung einer straßenseitigen Anlage

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Erforderliche Verfahren für die Renovierung einer Straßentankstelle

Beschreibung

Die Umstrukturierung einer Straßentankstelle unterliegt einer vorherigen Genehmigung, die bei der Provinz beantragt werden muss, nachdem eine "befürwortende Stellungnahme" des Dienstes für Brandverhütung und Zivilschutz eingeholt wurde, die für Eingriffe in bestehende Anlagen, die bereits über ein Brandschutzzertifikat verfügen, unerlässlich ist.

Die Umstrukturierung kann vollständig (d. h. Entfernung und gleichzeitige Verlagerung aller Tanks und anderer Anlagenteile innerhalb desselben Bereichs oder in angrenzende Bereiche, wobei dieselben Ausrüstungen verwendet oder neue installiert werden) oder teilweise (in Fällen der Umrüstung auf neue Brennstoffe, der Leistungsreduzierung durch den Wegfall von Brennstoffen, der Hinzufügung, des Austauschs oder der Beseitigung eines oder mehrerer Tanks, der Änderung der Lagerkapazität der Tanks oder der Positionierung für bereits zugelassene Produkte, der Änderung der Bestimmung der Tanks) erfolgen.

In beiden Fällen bedarf die Umstrukturierung der Genehmigung durch die Provinz, die in der nachstehend beschriebenen Weise zu beantragen ist.

Beschränkungen

Wer im Falle einer Neueröffnung oder einer vollständigen oder teilweisen Renovierung eine Straßen- oder Autobahntankstelle betreibt, ohne eine Bescheinigung des Technikers vorgelegt zu haben, wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 500 bis 3.000 Euro belegt.

Wer eine Straßen- oder Autobahntankstelle ganz oder teilweise renoviert, ohne zuvor die Genehmigung aktualisiert zu haben, wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 1.000 bis 6.000 Euro belegt.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von allen Unternehmen und lokalen öffentlichen Verwaltungen gestellt werden, die Tankstellen am Straßenrand besitzen.

So geht es

Der Interessent reicht den Antrag auf Aktualisierung der Zulassung auf eine der folgenden Arten ein

  • per E-Mail an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse
  • durch direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur oder an eine andere Außenstelle der Provinz
  • durch Übermittlung per Einschreiben mit Rückschein.

Bitte beachten Sie, dass die Formulare, wenn sie elektronisch übermittelt werden, immer im nicht editierbaren statischen PDF-Format übermittelt werden müssen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Aktualisierung der Genehmigung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  1. von einem qualifizierten Techniker unterzeichneter Kartenausschnitt, der sich auf das Gebiet bezieht, in dem sich die Anlage befindet;
  2. von einem qualifizierten Techniker unterzeichneter Plan der Anlage mit Plänen, Grundrissen, Schnitten und Ansichten in einem geeigneten Maßstab
  3. Fotodokumentation über den Zustand der betreffenden Anlagen;
  4. Technisch-illustrativer Bericht, in dem die auszuführenden Arbeiten genau beschrieben sind und der von einem zugelassenen Techniker unterzeichnet ist.
  5. Datenschutzerklärung gemäß der EU-Verordnung Nr. 679/2016;
  6. Kopie eines gültigen Ausweises (wenn die Unterlagen nicht digital signiert sind).

Formulare

Zeiten und Fristen

Bitte beachten Sie, dass innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Renovierungsarbeiten an der Anlage die Bescheinigung des Technikers, dass die Anlage der Genehmigung entspricht, bei der zuständigen Stelle eingereicht werden muss (siehe das entsprechende Serviceblatt im Abschnitt "Weitere Informationen").

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach der Antragstellung.

Außerdem muss die mit der Voruntersuchung beauftragte Stelle eine obligatorische Stellungnahme des Eigentümers oder Verwalters der Straße einholen, über die die Anlage führt. In den oben genannten 90 Tagen ist die für die Einholung dieser Stellungnahme erforderliche Zeit nicht enthalten.

Die zuständige Behörde genehmigt bzw. verweigert innerhalb der oben genannten Frist die Sanierung und teilt dies dem Antragsteller per Pec mit. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung dem Antrag auf "Baugenehmigung" beigefügt werden muss, der für die Durchführung der Sanierungsarbeiten der Einrichtung erforderlich ist (der Antrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden)

Hält die Einrichtung die Verfahrensfrist nicht ein, kann der Interessent beim Generaldirektor der Abteilung für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus auf den Abschluss des Verfahrens drängen.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

Zum Anbringen auf dem Antrag

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Regolamento di esecuzione del capo IV 'Distributori di carburante' della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 'Disciplina dell'attività commerciale'

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Kontakt

Servizio artigianato e commercio - settore carburanti

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec:
settore.carburanti@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

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serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

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Fax - Segreteria:
0461.494747

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Kraftstoff: technische Zertifizierung des Straßensystems

Vorlage einer technischen Bescheinigung nach Abschluss der Installations-/Renovierungsarbeiten zur Inbetriebnahme von straßenseitigen Kraftstoffanlagen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:50

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