Beschreibung
Die Umstrukturierung einer Straßentankstelle unterliegt einer vorherigen Genehmigung, die bei der Provinz beantragt werden muss, nachdem eine "befürwortende Stellungnahme" des Dienstes für Brandverhütung und Zivilschutz eingeholt wurde, die für Eingriffe in bestehende Anlagen, die bereits über ein Brandschutzzertifikat verfügen, unerlässlich ist.
Die Umstrukturierung kann vollständig (d. h. Entfernung und gleichzeitige Verlagerung aller Tanks und anderer Anlagenteile innerhalb desselben Bereichs oder in angrenzende Bereiche, wobei dieselben Ausrüstungen verwendet oder neue installiert werden) oder teilweise (in Fällen der Umrüstung auf neue Brennstoffe, der Leistungsreduzierung durch den Wegfall von Brennstoffen, der Hinzufügung, des Austauschs oder der Beseitigung eines oder mehrerer Tanks, der Änderung der Lagerkapazität der Tanks oder der Positionierung für bereits zugelassene Produkte, der Änderung der Bestimmung der Tanks) erfolgen.
In beiden Fällen bedarf die Umstrukturierung der Genehmigung durch die Provinz, die in der nachstehend beschriebenen Weise zu beantragen ist.
Beschränkungen
Wer im Falle einer Neueröffnung oder einer vollständigen oder teilweisen Renovierung eine Straßen- oder Autobahntankstelle betreibt, ohne eine Bescheinigung des Technikers vorgelegt zu haben, wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 500 bis 3.000 Euro belegt.
Wer eine Straßen- oder Autobahntankstelle ganz oder teilweise renoviert, ohne zuvor die Genehmigung aktualisiert zu haben, wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 1.000 bis 6.000 Euro belegt.