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Kraftstoff: Genehmigung zur Aussetzung der Tätigkeit für mehr als 30 Tage

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Verfahren zur Aussetzung des Betriebs einer Straßentankstelle im Falle höherer Gewalt, die die Fortsetzung der Tätigkeit verhindert.

Beschreibung

Bei unvorhersehbaren Situationen, die den regelmäßigen Betrieb einer Straßentankstelle verhindern, ist die Aussetzung der Kraftstoffabgabe zulässig.

Dauert die Unterbrechung bis zu 30 Tage, muss der Umstand der Provinz auf die im Sonderdienst "Kraftstoff: Unterbrechung der Straßentankstellentätigkeit für bis zu 30 Tage" beschriebene Weise mitgeteilt werden (siehe Abschnitt "Weitere Informationen" weiter unten)

Eine Aussetzung der Tätigkeit für mehr als 30 Tage oder wenn die bereits mitgeteilte Unterbrechung der Tätigkeit über 30 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt 60 Tage innerhalb eines Kalenderjahres hinausgeht, muss jede weitere Aussetzung im Voraus genehmigt werden.

Eine Aussetzung für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen kann nur in folgenden Fällen genehmigt werden
- bei städtebaulichen oder straßenbaulichen Änderungen an dem Ort, an dem sich die Einrichtung befindet, für den von der Gemeinde oder dem Eigentümer oder Betreiber der Straße festgelegten Zeitraum
- in nachgewiesenen Fällen höherer Gewalt für einen Zeitraum von insgesamt höchstens drei Jahren innerhalb eines Fünfjahreszeitraums.

In diesem Fall muss die Genehmigung für die Aussetzung mit dem Formular "Antrag auf Genehmigung der Aussetzung von Tätigkeiten für mehr als 30 Tage" beantragt werden.

Beschränkungen

Eine Verwaltungsstrafe zwischen 100 und 600 Euro wird gegen jeden verhängt, der seine Tätigkeit ohne Genehmigung einstellt.

An wen es sich richtet

Alle Unternehmen und lokalen öffentlichen Verwaltungen, die eine Straßentankstelle besitzen und ihre Tätigkeit einstellen müssen.

So geht es

Die interessierte Partei reicht den Antrag auf Genehmigung einer Aussetzung für mehr als 30 Tage auf eine der folgenden Arten ein

  1. per E-Mail an die auf dem Formular angegebene Adresse des PEC
  2. durch direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur oder an eine andere Außenstelle der Provinz
  3. per Einschreiben mit Rückschein;
  4. durch Übermittlung per Fax an die Nummer 0461/494747.

Bitte beachten Sie, dass die Formulare bei elektronischer Übermittlung immer in einem statischen, nicht veränderbaren PDF-Format übermittelt werden müssen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Genehmigung der Aussetzung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. (falls zutreffend) eine Kopie des Rechtsakts, mit dem die örtlich zuständige Gemeinde die Sperrung der Straße, auf der die Anlage steht, verfügt hat;
  2. eine unterzeichnete Kopie des Informationsvermerks gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016
  3. Kopie eines gültigen Ausweises (falls die Unterlagen nicht digital signiert sind).

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 20 Tage vor Beginn des Aussetzungszeitraums gestellt werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Die zuständige Stelle wird innerhalb der angegebenen Frist die Einstellung der Tätigkeit genehmigen/nicht genehmigen und den Antragsteller per Pec benachrichtigen. Hält die Struktur die Verfahrensfrist nicht ein, kann sich der Betroffene an den Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus wenden und den Abschluss des Verfahrens beantragen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Regolamento di esecuzione del capo IV 'Distributori di carburante' della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 'Disciplina dell'attività commerciale'

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Kontakt

Servizio artigianato e commercio - settore carburanti

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec:
settore.carburanti@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

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serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

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0461.494786

Fax - Segreteria:
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