Beschreibung
Bei unvorhersehbaren Situationen, die den regelmäßigen Betrieb einer Straßentankstelle verhindern, ist die Aussetzung der Kraftstoffabgabe zulässig.
Dauert die Unterbrechung bis zu 30 Tage, muss der Umstand der Provinz auf die im Sonderdienst "Kraftstoff: Unterbrechung der Straßentankstellentätigkeit für bis zu 30 Tage" beschriebene Weise mitgeteilt werden (siehe Abschnitt "Weitere Informationen" weiter unten)
Eine Aussetzung der Tätigkeit für mehr als 30 Tage oder wenn die bereits mitgeteilte Unterbrechung der Tätigkeit über 30 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt 60 Tage innerhalb eines Kalenderjahres hinausgeht, muss jede weitere Aussetzung im Voraus genehmigt werden.
Eine Aussetzung für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen kann nur in folgenden Fällen genehmigt werden
- bei städtebaulichen oder straßenbaulichen Änderungen an dem Ort, an dem sich die Einrichtung befindet, für den von der Gemeinde oder dem Eigentümer oder Betreiber der Straße festgelegten Zeitraum
- in nachgewiesenen Fällen höherer Gewalt für einen Zeitraum von insgesamt höchstens drei Jahren innerhalb eines Fünfjahreszeitraums.
In diesem Fall muss die Genehmigung für die Aussetzung mit dem Formular "Antrag auf Genehmigung der Aussetzung von Tätigkeiten für mehr als 30 Tage" beantragt werden.
Beschränkungen
Eine Verwaltungsstrafe zwischen 100 und 600 Euro wird gegen jeden verhängt, der seine Tätigkeit ohne Genehmigung einstellt.