Beschreibung
Bei unvorhersehbaren Situationen, die den regulären Betrieb einer Straßentankstelle verhindern, ist eine Aussetzung der Kraftstoffabgabe zulässig.
Dauern die Gründe, die eine Unterbrechung der Tankstellentätigkeit rechtfertigen, bis zu dreißig Tage an, muss dieser Umstand der Provinz mittels der "Mitteilung über die Aussetzung der Tätigkeit für bis zu 30 Tage" über das Portal https://www.impresainungiorno.gov.it/ mitgeteilt werden .
Dauert die Unterbrechung der Tätigkeit länger als 30 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt 60 Tage innerhalb eines Kalenderjahres, muss jede weitere Unterbrechung im Voraus genehmigt werden. Siehe "Kraftstoff: Genehmigung der Aussetzung der Tätigkeit für mehr als 30 Tage" im Abschnitt "Weitere Informationen" weiter unten.
Beschränkungen
Eine Geldbuße zwischen 50 und 300 EUR wird gegen denjenigen verhängt, der den Kraftstoffvertrieb ohne die erforderliche Anmeldung einstellt.