Kraftstoff: Aussetzung der Montagetätigkeit auf der Straße für bis zu 30 Tage

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Verfahren für die vorübergehende Aussetzung der Tätigkeit eines bestehenden straßenseitigen Verteilersystems, wenn höhere Gewalt eintritt, die die Fortsetzung der Tätigkeit verhindert

Beschreibung

Bei unvorhersehbaren Situationen, die den regulären Betrieb einer Straßentankstelle verhindern, ist eine Aussetzung der Kraftstoffabgabe zulässig.

Dauern die Gründe, die eine Unterbrechung der Tankstellentätigkeit rechtfertigen, bis zu dreißig Tage an, muss dieser Umstand der Provinz mittels der "Mitteilung über die Aussetzung der Tätigkeit für bis zu 30 Tage" über das Portal https://www.impresainungiorno.gov.it/ mitgeteilt werden .

Dauert die Unterbrechung der Tätigkeit länger als 30 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt 60 Tage innerhalb eines Kalenderjahres, muss jede weitere Unterbrechung im Voraus genehmigt werden. Siehe "Kraftstoff: Genehmigung der Aussetzung der Tätigkeit für mehr als 30 Tage" im Abschnitt "Weitere Informationen" weiter unten.

Beschränkungen

Eine Geldbuße zwischen 50 und 300 EUR wird gegen denjenigen verhängt, der den Kraftstoffvertrieb ohne die erforderliche Anmeldung einstellt.

An wen es sich richtet

Alle Unternehmen und lokalen öffentlichen Verwaltungen, die eine Straßentankstelle besitzen und ihre Tätigkeit einstellen müssen.

So geht es

Das Dossier muss im Fall der "Mitteilung der Aussetzung der Tätigkeit für bis zu 30 Tage" über das Portal https://www.impresainungiorno.gov.it/ eingereicht werden . Eine Anleitung zum Ausfüllen des Online-Dossiers finden Sie am Ende dieser Seite.

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen oder Termine

Im Falle eines Bescheids über die Aussetzung wird dieser sofort wirksam, ohne dass die öffentliche Verwaltung tätig werden muss. Die zuständige Stelle leitet diese Mitteilung an die betroffene Gemeinde weiter.

Zugang zum Service

SUAP der autonomen Provinz Trient

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2
Electronic IDentification, Authentication and Trust Services (eIDAS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Regolamento di esecuzione del capo IV 'Distributori di carburante' della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 'Disciplina dell'attività commerciale'

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Begleitdokumente

Guida all'invio della comunicazione di sospensione temporanea (inferiore a trenta giorni) dell'attività di un impianto di distribuzione di carburante stradale.

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Kontakt

Servizio artigianato e commercio - settore carburanti

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec:
settore.carburanti@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

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