Beschreibung
Für Unternehmen oder Einrichtungen, die Kraftstoff für den Betrieb von Maschinen oder Geräten oder Fahrzeugen benötigen, die nicht auf der Straße verkehren, ist es zulässig, mobile Kraftstofftanks für Mengen von mehr als hundert Litern zu verwenden, die unter den in den geltenden Vorschriften für Gefahrentransporte (ADR-Vorschriften) vorgesehenen Grenzwerten liegen, wobei zugelassene transportable Tanks verwendet werden
Beschränkungen
Eine Verwaltungssanktion in Form der Zahlung eines Betrags zwischen 200 und 1.200 Euro wird gegen jeden verhängt, der mit mobilen Behältern entnimmt, die nicht für den Transport von Kraftstoff zugelassen sind.
Die Entnahme von Kraftstoff mit mobilen Behältern bei Großhändlern bringt die Verpflichtung mit sich, jährlich die abgegebenen Kraftstoffmengen zu melden. Bei Nichtmitteilung macht sich die Person strafbar (weitere Informationen zur Jahresmeldung finden Sie auf dem entsprechenden Blatt unter "Weitere Informationen")