Kraftstoff: Entnahme mit mobilen Tanks

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Entnahme von Kraftstoffen in mobilen Behältern an Straßenstandorten und bei Großhändlern

Beschreibung

Für Unternehmen oder Einrichtungen, die Kraftstoff für den Betrieb von Maschinen oder Geräten oder Fahrzeugen benötigen, die nicht auf der Straße verkehren, ist es zulässig, mobile Kraftstofftanks für Mengen von mehr als hundert Litern zu verwenden, die unter den in den geltenden Vorschriften für Gefahrentransporte (ADR-Vorschriften) vorgesehenen Grenzwerten liegen, wobei zugelassene transportable Tanks verwendet werden

Beschränkungen

Eine Verwaltungssanktion in Form der Zahlung eines Betrags zwischen 200 und 1.200 Euro wird gegen jeden verhängt, der mit mobilen Behältern entnimmt, die nicht für den Transport von Kraftstoff zugelassen sind.

Die Entnahme von Kraftstoff mit mobilen Behältern bei Großhändlern bringt die Verpflichtung mit sich, jährlich die abgegebenen Kraftstoffmengen zu melden. Bei Nichtmitteilung macht sich die Person strafbar (weitere Informationen zur Jahresmeldung finden Sie auf dem entsprechenden Blatt unter "Weitere Informationen")

An wen es sich richtet

Unternehmen und Einrichtungen, die den Kraftstoff zum Betanken von Fahrzeugen benötigen, die nicht auf der Straße unterwegs sind, können die Mitteilung übermitteln. Ausgenommen sind natürliche Personen

So geht es

Die interessierte Partei muss die Mitteilung auf eine der folgenden Arten einreichen

  • per E-Mail an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse;
  • durch direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur oder an eine andere Außenstelle der Provinz
  • durch Versand per Einschreiben mit Rückschein;
  • durch Übermittlung per Fax an die Nummer 0461/494747.

Bitte beachten Sie, dass die Formulare bei elektronischer Übermittlung immer in einem statischen, nicht veränderbaren PDF-Format übermittelt werden müssen.

Besondere Fälle

Im Falle einer Abgabe, die die in den ADR-Vorschriften festgelegten Grenzen überschreitet, darf der Transport nur von Personen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Bescheinigung der Fahrer- und Fahrzeugzulassungsstelle verfügen

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Mitteilung muss Folgendes beigefügt sein

  1. Liste der nicht registrierten Fahrzeuge, die direkt am Arbeitsplatz betankt werden;
  2. Datenschutzerklärung gemäß der EU-Verordnung Nr. 679/2016;
  3. Kopie eines gültigen Ausweises (wenn die Unterlagen nicht digital signiert sind).

Formulare

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen

Die Anmeldung ist sofort nach Erhalt der Bestätigung durch die öffentliche Verwaltung wirksam, vorausgesetzt, die Unterlagen werden stets an Bord des Fahrzeugs mitgeführt, in dem der Kraftstoff transportiert wird, und die Anmeldung erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 168 der Straßenverkehrsordnung.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Regolamento di esecuzione del capo IV 'Distributori di carburante' della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 'Disciplina dell'attività commerciale'

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Kontakt

Servizio artigianato e commercio - settore carburanti

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec:
settore.carburanti@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Zusatzinformationen

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Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Kraftstoff: jährliche Mitteilung ausgezahlt

Verfahren und Anweisungen für den Online-Versand der obligatorischen jährlichen Mitteilung.

Letzte Änderung: 17.06.2025 18:03

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