Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Kraftstoff: Änderungen an der straßenseitigen Verteilungsanlage

  • Aktiv

Mitteilungen über Änderungen und die Stilllegung von Straßentankstellen.

Beschreibung

Folgende Änderungen, die Straßentankstellen betreffen, müssen der Provinz mitgeteilt werden
(a) die Übertragung des Eigentums an den Anlagen;
(b) die Veräußerung der Anlagen
(c) Änderung des Namens/der Firmenbezeichnung der Eigentümergesellschaft
d) alle Änderungen an den Anlagen, die unter die folgenden Fälle fallen
-Ersatz von Einfach- oder Doppelzapfsäulen durch Doppel- oder Mehrfachzapfsäulen und umgekehrt, für bereits zugelassene Produkte;
-Erhöhung und Verringerung der Anzahl der Zapfstellen für bereits zugelassene Produkte, ausgenommen Methangas und Flüssiggas
-Installation von Kreditkartenakzeptoren;
-Änderung des Bestimmungsortes der Eingänge für bereits zugelassene Produkte, mit Ausnahme von Methangas und Flüssiggas;
-Änderung der Bestimmung der Tanks von Benzin auf Diesel und Änderung der mechanischen Anschlüsse;
-Installation von Selbstbedienungsgeräten nach der Bezahlung sowie von Selbstbedienungsgeräten vor der Bezahlung oder Erweiterung der bestehenden Geräte auf andere bereits zugelassene Produkte;
-Installation von Versorgungssäulen für Elektrofahrzeuge;
-Änderung der gelagerten Schmieröl- oder Altölmengen
-Umstellung von einer bemannten auf eine unbemannte Anlage;
-jede andere Änderung an der Ölausrüstung der Anlage, die nicht ausdrücklich als Teilsanierung aufgeführt ist (z.B. Fälle von: Aufrüstung mit neuen Brennstoffen; Depowering mit Wegfall von Brennstoffen; Hinzufügung, Ersatz oder Wegfall eines oder mehrerer Tanks; Änderung der Lagerkapazität von Tanks oder ihrer Positionierung für bereits zugelassene Produkte; Änderung der Verwendung von Tanks) oder Totalsanierung (d.h. Entfernung und gleichzeitige Verlagerung aller Tanks und anderer Anlagenteile innerhalb desselben Bereichs oder in angrenzende Bereiche unter Verwendung derselben Ausrüstung oder Einbau neuer Ausrüstung).

Für eine Teil- oder Totalsanierung verwenden Sie bitte das spezielle Formular, das Sie im Abschnitt "Weitere Informationen" am Ende dieser Seite finden.

Das Formular "Mitteilung über die Änderung des Namens/der Firma" ist einzureichen, wenn sich der Name und/oder die Firma des Unternehmens, das Eigentümer der Anlage ist, ändert, ohne dass sich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ändert; andernfalls muss das Formular "Mitteilung über die Übertragung des Eigentums an der Anlage" eingereicht werden.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass bei der Stilllegung von Anlagen, da der Abbau innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Stilllegung erfolgen muss, in schwerwiegenden und begründeten Fällen eine Verlängerung des Abbaus um maximal sechs Monate mit dem Formular "Antrag auf Verlängerung der Abbaufrist" beantragt werden kann.

Beschränkungen

Wer das Verteilersystem nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abbaut, wird mit einem Bußgeld von 1.000 bis 6.000 Euro bestraft.

Mit einem Bußgeld zwischen 100 und 600 Euro wird bestraft, wer ohne Anmeldung Änderungen vornimmt, die keine teilweise oder vollständige Erneuerung darstellen.

Mit einem Bußgeld zwischen 50 und 300 Euro wird bestraft, wer die Brennstoffverteilungsanlage ohne die erforderliche Anmeldung stilllegt.

Der Betrieb der Anlage ohne Anzeige des Eigentumsübergangs ist dem Betrieb ohne Genehmigung gleichgestellt und wird daher mit einer Verwaltungssanktion zwischen 5.000 und 30.000 Euro geahndet

An wen es sich richtet

Alle Unternehmen und lokalen öffentlichen Verwaltungen, die eine Änderung in Bezug auf eine ihnen gehörende Straßentankstelle mitteilen müssen.

So geht es

Die Meldung einer Namens-/Firmennamensänderung muss über das Portal https://www.impresainungiorno.gov.it/ eingereicht werden. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrags finden Sie am Ende dieser Seite.

Der Interessent muss die andere Mitteilung auf eine der folgenden Arten einreichen

  1. per E-Mail an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse;
  2. durch direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur oder an eine andere Außenstelle der Provinz
  3. durch Versand per Einschreiben mit Rückschein;
  4. durch Übermittlung per Fax an die Nummer 0461/494747.

Bitte beachten Sie, dass die Formulare bei elektronischer Übermittlung immer in einem statischen, nicht veränderbaren PDF-Format übermittelt werden müssen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Mitteilung über Änderungen an der Anlage (einzureichen, wenn die Änderungen keine teilweise oder vollständige Renovierung darstellen):

  1. Tabelle des aktuellen Zustands/zukünftigen Zustands mit Nachweis der Änderungen in einem geeigneten Maßstab, unterzeichnet von einem qualifizierten Techniker
  2. Technisch-anschaulicher Bericht über die durchzuführenden Arbeiten, unterzeichnet von einem qualifizierten Techniker;
  3. Datenschutzerklärung gemäß der EU-Verordnung Nr. 679/2016
  4. Kopie eines gültigen Ausweises (wenn die Dokumentation nicht digital signiert ist)

Der Mitteilung über die Übertragung des Eigentums an der Genehmigung muss Folgendes beigefügt werden

  1. eine einfache Kopie der Urkunde zwischen lebenden Personen;
  2. Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung über das Vorliegen der sittlichen Voraussetzungen sowie über das Nichtvorliegen von Verbots-, Ausschluss- oder Aussetzungsgründen gemäß Artikel 67 des Gesetzesdekrets Nr. 159/2011 (Anti-Mafia), die von jeder der in Artikel 85 desselben Gesetzesdekrets 159/2011 genannten Personen abgegeben wurde
  3. unterzeichnete Kopie des Informationsvermerks gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016.
  4. Kopie eines gültigen Ausweises (wenn die Unterlagen nicht digital signiert sind)

Die Mitteilung über die Änderung des Firmennamens muss über das Online-Verfahren eingereicht werden.

Die Mitteilung über die Stilllegung der Anlage muss beigefügt werden:

  1. Mitteilung über die vom 1. Januar bis zum Datum der endgültigen Stilllegung abgegebenen Kraftstoffmengen
  2. Kopie des Be- und Entladungsregisters
  3. Kopie des Formulars für die Tankreklamation, falls diese bereits vor der Mitteilung erfolgt ist;
  4. unterzeichnete Kopie des Informationsschreibens gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
  5. Kopie eines gültigen Ausweises (falls die Unterlagen nicht digital signiert sind)

Dem Antrag auf Verlängerung der Frist für den Abbau von Straßentankstellen ist Folgendes beizufügen

  1. unterzeichnete Kopie des Informationsschreibens gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016.
  2. Kopie eines gültigen Ausweises (wenn die Unterlagen nicht digital signiert sind).

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Einstellung des Betriebs muss mindestens 20 Tage vor der endgültigen Stilllegung gemeldet werden. Innerhalb eines Jahres nach der Stilllegung muss die Anlage abgebaut werden (Frist um 6 Monate verlängerbar - siehe oben).

60 Tage maximale Wartezeit ab dem Tag nach Erhalt der Stilllegungsmitteilung
30 Tage maximale Wartezeit ab dem Tag nach Eingang des Antrags auf Verlängerung der Stilllegungsfrist oder der Mitteilung über die Übertragung des Eigentums.

Die zuständige Stelle aktualisiert innerhalb der angegebenen Frist die Genehmigung im Namen des Antragstellers oder gewährt bzw. verweigert die Verlängerung der Stilllegungsfrist. Der Abschluss des Verfahrens wird dem Antragsteller per Pec mitgeteilt. Hält die Struktur die Frist nicht ein, kann sich der Interessent an den Generaldirektor der Abteilung für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus wenden, um den Abschluss des Verfahrens zu beantragen.

Im Falle der Meldung der Eigentumsübertragung/Entlassung wird die Mitteilung von der zuständigen Stelle geprüft und an die betroffenen Stellen weitergeleitet. Gleichzeitig wird das Verfahren zur Aktualisierung/Aufhebung der Genehmigung eingeleitet.

Die anderen Mitteilungen sind dagegen sofort wirksam, ohne dass die öffentliche Verwaltung tätig werden muss.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

nur für den Antrag auf Verlängerung des Abbaus

Zugang zum Service

SUAP der autonomen Provinz Trient

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Electronic IDentification, Authentication and Trust Services (eIDAS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

Weiterlesen

Regolamento di esecuzione del capo IV 'Distributori di carburante' della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 'Disciplina dell'attività commerciale'

Weiterlesen

guida SUAP alla comunicazione di modifica della ragione sociale impianto di distribuzione di carburante stradale

Weiterlesen

Kontakt

Servizio artigianato e commercio - settore carburanti

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec:
settore.carburanti@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren