Beschreibung
Zur Vorbeugung von Schäden durch wilde Huftiere an Gärten und Feldern, , sieht das Provinzgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007 - Art. 44 ter, Absatz 5 vor, dass Privatpersonen, die aus verschiedenen Gründen über Gärten und Grundstücke im Trentiner Sektor des Nationalparks Stilfser Joch verfügen, kostenlos und vorübergehend Material für den Bau von festen Zäunen anfordern können.
Beschränkungen
Die Kreditnehmer verpflichten sich, den Zaun gemäß den Richtlinien der Provinz zu errichten.