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Katastrophenbeiträge 28. und 29. Juli 2024 - Gebäude (Liquidation)

  • Aktiv

Meldung der Ausgaben für Reparatur-/Wiederaufbauarbeiten an Wohngebäuden, die durch das Unglück vom 28. und 29. Juli 2024 in den Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trento beschädigt wurden

Beschreibung

Bezüglich der Beiträge und Entschädigungen für die Schäden, die durch die Unwetter vom 28. und 29. Juli 2024 in den Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient verursacht wurden, muss der Antragsteller, nachdem der Beitrag durch Entscheidung des Leiters des Dienstes für Risikoprävention und der Einheitlichen Notrufzentrale bewilligt wurde und der entsprechende Bescheid eingegangen ist, für die Auszahlung des Beitrags die Unterlagen vorlegen, die für die Meldung der entstandenen Kosten erforderlich sind, wie sie in den Punkten 6 und 8 der Kriterien in Anhang 1 des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1367 vom 06. September 2024 vorgesehen sind. Insbesondere:

  • Für die Meldung der Ausgaben für Arbeiten an als Wohnung genutzten Gebäuden und deren Zubehör, die damit verbundenen anlagentechnischen Arbeiten und Evakuierungsarbeiten bis zu einem Betrag von 10.000,00 € einschließlich MwSt. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Punkt "a" des Zuschussantrags) sowie für die Anschaffung/Reparatur von Möbeln, Haushaltsgeräten und größeren Ausrüstungsgegenständen (Punkt "b" des Zuschussantrags) ist das Formular 1 (vom Antragsteller auszufüllen) einschließlich der dazugehörigen Anlagen einzureichen
  • Formblatt 2a (vom Antragsteller auszufüllen) und Formblatt 2b (vom beauftragten Techniker auszufüllen), einschließlich der entsprechenden Anlagen, sind einzureichen, um die Ausgaben für Arbeiten an Wohngebäuden und deren Zubehör, zugehörigen Einrichtungsgegenständen und Aufräumarbeiten , die 10.000,00 € einschließlich Mehrwertsteuer übersteigen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Punkt "a" des Zuschussantrags) und den Kauf/Reparatur von Möbeln, Haushaltsgeräten und Großgeräten (Punkt "b" des Zuschussantrags) zu belegen.

Delegation der Verantwortung für die Berichterstattung über Ausgaben und die Einziehung der Finanzhilfe

Beabsichtigt der Zuschussempfänger, die Verantwortung für die Meldung der getätigten Ausgaben (*) und die Einziehung des Zuschussbetrags in seinem Namen an eine andere Partei zu delegieren, muss er das entsprechende Formular einreichen. Bitte beachten Sie, dass in dem einzigen Fall, in dem der Zuschussempfänger beabsichtigt, auch die Einziehung des Zuschussbetrags zu delegieren, ein Vollmachtsformular für die Einziehung zugunsten eines Dritten mit der Unterschrift der delegierenden Partei (des Zuschussempfängers) einzureichen ist, das von einem Beamten unterzeichnet und notariell beglaubigt ist (BITTE BEACHTEN SIE: Die Vollmacht für die Einziehung des Zuschussbetrags ist nur möglich, wenn der Antrag direkt bei der zuständigen Provinzstruktur eingereicht wird. Eine solche Vollmacht ist NICHT zulässig, wenn der Antrag per Online-Formular, E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein eingereicht wird). Die Beglaubigung der Unterschrift des Bevollmächtigten erfolgt durch einen Notar, einen Kanzler, einen Gemeindesekretär oder einen vom Bürgermeister ernannten Angestellten oder durch den mit der Entgegennahme der Unterlagen beauftragten Angestellten oder, falls im Ausland ansässig, bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Italiens. Die Beglaubigung der Unterschrift unterliegt der Stempelsteuer und erfordert daher die Anbringung einer Steuermarke in Höhe von 16,00 € an der dafür vorgesehenen Stelle des Vollmachtsformulars.

(*) Bitte beachten Sie, dass der Begünstigte der Finanzhilfe in jedem Fall der Inhaber (oder Mitinhaber) der Rechnung für das Projekt oder den Teil des Projekts sein muss, auf das sich die Finanzhilfe bezieht.

An wen es sich richtet

Privatpersonen, die Eigentümer oder Nutznießer von Wohnimmobilien sind, die durch das Unglück vom 28. und 29. Juli 2024 in den Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient beschädigt wurden, und die ihren Antrag zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 31. Dezember 2024 gestellt haben und den entsprechenden Beitrag durch Entscheidung des Leiters des Dienstes für Risikoprävention und der Einheitlichen Notrufzentrale erhalten haben.

Die Formulare müssen vom Zuschussempfänger eingereicht werden.

Beabsichtigt der Zuschussempfänger, eine andere Partei mit der Abrechnung der getätigten Ausgaben und dem Einzug des Zuschusses in seinem Namen zu beauftragen, muss er das entsprechende Beauftragungsformular einreichen.

So geht es

Die ordnungsgemäß unterzeichneten Formulare können alternativ auf folgende Weise eingereicht werden

  • online, indem Sie sich über die Schaltfläche auf dieser Seite im Abschnitt "Digitale Kanäle" einloggen und sich nach den vorgeschriebenen Methoden (SPID, CIE, CPS/CNS) authentifizieren;
  • per normaler oder beglaubigter E-Mail an die Adresse: serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it;
  • Postdienst (per Einschreiben);
  • direkte Übergabe an die zuständige Struktur der Provinz (Dienst für Risikoprävention und einheitliche Notrufzentrale - Via Vannetti, 41, 1. Stock - 38122 Trient) oder über die peripheren Hilfs- und Informationsstellen der Provinz.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Obligatorisch

Für die Meldung von Arbeiten an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und deren Zubehör, damit zusammenhängende anlagentechnische Arbeiten und Aufräumarbeiten bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro einschließlich Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich vorgesehen, sowie für die Anschaffung/Reparatur von Möbeln, Haushaltsgeräten und Hauptausrüstungen:

  • Formular 1, vom Antragsteller auszufüllen

Für die Erstattung von Arbeiten an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und deren Zubehör, damit zusammenhängenden anlagentechnischen Arbeiten und Aufräumarbeiten bis zu einem Betrag von mehr als 10.000,00 Euro einschließlich Mehrwertsteuer im gesetzlich vorgesehenen Umfang sowie für die Anschaffung/Reparatur von Mobiliar, Haushaltsgeräten und Hauptausstattungen:

  • Formular 2a, vom Antragsteller auszufüllen
  • Formular 2b, auszufüllen durch den beauftragten Techniker

Möglich

Im Falle einer Delegation für die Einreichung der Kostenaufstellung und den eventuellen Einzug des Zuschusses in eigenem Namen

  • Vollmachtsformular, entsprechend der bereitgestellten Vorlage

ACHTUNG: Eine Vollmacht für den Einzug des Zuschusses ist nur möglich, wenn der Antrag direkt bei der zuständigen Provinzstruktur eingereicht wird. Diese Vollmacht ist NICHT zulässig, wenn der Antrag per Online-Formular, E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein eingereicht wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Arbeiten müssen innerhalb von zwei Jahren nach Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein. Über die Ausgaben muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten Rechenschaft abgelegt werden. Die Frist für die Fertigstellung der Arbeiten kann einmalig um höchstens ein Jahr und die Frist für die Abrechnung der Ausgaben um weitere 30 Tage verlängert werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Unterlagen mit einer Zahlungsanweisung auf das in den Formularen angegebene Girokonto. Falls zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

nur im Falle einer Delegation, die den Zuschussbetrag auf eigene Rechnung einzieht

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