Beschreibung
Bezüglich der Beiträge und Entschädigungen für die Schäden, die durch die Unwetter vom 28. und 29. Juli 2024 in den Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient verursacht wurden, muss der Antragsteller, nachdem der Beitrag durch Entscheidung des Leiters des Dienstes für Risikoprävention und der Einheitlichen Notrufzentrale bewilligt wurde und der entsprechende Bescheid eingegangen ist, für die Auszahlung des Beitrags die Unterlagen vorlegen, die für die Meldung der entstandenen Kosten erforderlich sind, wie sie in den Punkten 6 und 8 der Kriterien in Anhang 1 des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1367 vom 06. September 2024 vorgesehen sind. Insbesondere:
- Für die Meldung der Ausgaben für Arbeiten an als Wohnung genutzten Gebäuden und deren Zubehör, die damit verbundenen anlagentechnischen Arbeiten und Evakuierungsarbeiten bis zu einem Betrag von 10.000,00 € einschließlich MwSt. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Punkt "a" des Zuschussantrags) sowie für die Anschaffung/Reparatur von Möbeln, Haushaltsgeräten und größeren Ausrüstungsgegenständen (Punkt "b" des Zuschussantrags) ist das Formular 1 (vom Antragsteller auszufüllen) einschließlich der dazugehörigen Anlagen einzureichen
- Formblatt 2a (vom Antragsteller auszufüllen) und Formblatt 2b (vom beauftragten Techniker auszufüllen), einschließlich der entsprechenden Anlagen, sind einzureichen, um die Ausgaben für Arbeiten an Wohngebäuden und deren Zubehör, zugehörigen Einrichtungsgegenständen und Aufräumarbeiten , die 10.000,00 € einschließlich Mehrwertsteuer übersteigen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Punkt "a" des Zuschussantrags) und den Kauf/Reparatur von Möbeln, Haushaltsgeräten und Großgeräten (Punkt "b" des Zuschussantrags) zu belegen.
Delegation der Verantwortung für die Berichterstattung über Ausgaben und die Einziehung der Finanzhilfe
Beabsichtigt der Zuschussempfänger, die Verantwortung für die Meldung der getätigten Ausgaben (*) und die Einziehung des Zuschussbetrags in seinem Namen an eine andere Partei zu delegieren, muss er das entsprechende Formular einreichen. Bitte beachten Sie, dass in dem einzigen Fall, in dem der Zuschussempfänger beabsichtigt, auch die Einziehung des Zuschussbetrags zu delegieren, ein Vollmachtsformular für die Einziehung zugunsten eines Dritten mit der Unterschrift der delegierenden Partei (des Zuschussempfängers) einzureichen ist, das von einem Beamten unterzeichnet und notariell beglaubigt ist (BITTE BEACHTEN SIE: Die Vollmacht für die Einziehung des Zuschussbetrags ist nur möglich, wenn der Antrag direkt bei der zuständigen Provinzstruktur eingereicht wird. Eine solche Vollmacht ist NICHT zulässig, wenn der Antrag per Online-Formular, E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein eingereicht wird). Die Beglaubigung der Unterschrift des Bevollmächtigten erfolgt durch einen Notar, einen Kanzler, einen Gemeindesekretär oder einen vom Bürgermeister ernannten Angestellten oder durch den mit der Entgegennahme der Unterlagen beauftragten Angestellten oder, falls im Ausland ansässig, bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Italiens. Die Beglaubigung der Unterschrift unterliegt der Stempelsteuer und erfordert daher die Anbringung einer Steuermarke in Höhe von 16,00 € an der dafür vorgesehenen Stelle des Vollmachtsformulars.
(*) Bitte beachten Sie, dass der Begünstigte der Finanzhilfe in jedem Fall der Inhaber (oder Mitinhaber) der Rechnung für das Projekt oder den Teil des Projekts sein muss, auf das sich die Finanzhilfe bezieht.