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Beiträge für Schäden, die durch das Unglück vom 28. und 29. Juli 2024 verursacht wurden - Gebäude

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Kriterien, Modalitäten und Formulare für die Beantragung von Beiträgen und Entschädigungen für Privatpersonen, die durch das Unglück vom 28. und 29. Juli 2024 in den Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient geschädigt wurden - Schäden an Gebäuden und damit verbundenen Vermögenswerten

Beschreibung

In der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 2024 verursachten heftige Gewitter eine Reihe von Murenabgängen und Instabilitäten in verschiedenen Teilen des Provinzgebiets, von denen insbesondere die Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient betroffen waren.

Geschädigte Privatpersonen können einen Beitrag oder eine Entschädigung für die erlittenen Schäden sowie für die Wiederherstellung der normalen Lebensbedingungen gemäß den Kriterien und Verfahren beantragen, die durch den Ratsbeschluss Nr. 1367 vom 06. September 2024 festgelegt wurden.

Im Einzelnen sind folgende Ausgaben beihilfefähig

  • Abriss, Reparatur und Wiederaufbau von als Wohnung genutzten Gebäuden und deren Zubehör, einschließlich der Räumung von Materialien und anderer für die Reparatur und den Wiederaufbau erforderlicher Maßnahmen
  • Möbel, Haushaltsgeräte und Hauptausstattungen von Wohnungen.

Beschränkungen

Der Antrag kann vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden.

Die Arbeiten müssen innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Zuschussgewährung abgeschlossen werden. Die Ausgabenberichte müssen innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist für den Abschluss der Arbeiten vorgelegt werden. Die Frist für den Abschluss der Arbeiten kann einmalig um höchstens ein Jahr und die Frist für die Ausgabenmeldung um weitere 30 Tage verlängert werden.

Die Beiträge können nicht mit den Steuerabzügen kombiniert werden, die für Renovierungs- und Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit den förderungswürdigen Arbeiten vorgesehen sind. Sie sind auch nicht mit einer direkt vom Staat gewährten finanziellen Unterstützung kumulierbar.

An wen es sich richtet

Privatpersonen, die Eigentümer von durch das Unglück vom 28. und 29. Juli 2024 beschädigten Wohngebäuden in den Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient sind.

Beiträge können auch zugunsten von Personen gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Katastrophe die Hauptnutzer der beschädigten, zerstörten oder unbrauchbaren Immobilieneinheiten waren, sofern sie zum Zeitpunkt der Gewährung der Beiträge das Eigentum oder den Nießbrauch erworben hatten.

Der Antrag muss vom Eigentümer der beschädigten Immobilie gestellt werden.

Der Antrag kann auch von Personen gestellt werden, die zum Zeitpunkt der Katastrophe die Hauptnutzer der beschädigten, zerstörten oder unbrauchbaren Immobilieneinheiten sind, sofern sie zum Zeitpunkt der Gewährung das Eigentum oder den Nießbrauch erworben haben.

Bei Eigentumswohnungen wird bei Schäden an gemeinsamen Teilen der Antrag auf Gewährung der Beihilfe vomVerwalter gestellt.

Der Wohnungsverwalter kann von den Eigentümern beauftragt werden, den Zuschussantrag für die Schäden an ihrem Eigentum zu stellen.

So geht es

Die Bewerbung kann alternativ auf folgende Weise eingereicht werden

  • online, indem Sie sich über die Schaltfläche auf dieser Seite im Abschnitt "Digitale Kanäle" anmelden und sich gemäß den vorgeschriebenen Methoden (SPID, CIE, CPS/CNS) authentifizieren
  • per normaler oder beglaubigter E-Mail an die Adresse: serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it
    Die Unterlagen (Antragsformular und Anhänge) müssen mit einer digitalen Unterschrift oder einer handschriftlichen Unterschrift versehen, eingescannt und an die E-Mail-Nachricht angehängt werden. Bei handschriftlicher Unterschrift muss eine Kopie des Ausweises des Teilnehmers beigefügt werden;
  • per Post (per Einschreiben mit Rückschein) zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des Teilnehmers.
    Die Einhaltung der Einreichungsfrist wird durch das Datum der Absendung dokumentiert;
  • direkte Übergabe an die zuständige Stelle der Provinz (Servizio Prevenzione Risks e Centrale Unico di Emergenza - via Vannetti, 41, 1° floor - 38122 Trento) oder über die peripheren Hilfs- und Informationsstellen der Provinz.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Obligatorisch

  • Bewerbungsformular nach dem vorgegebenen Muster (nur für Bewerbungen, die per E-Mail, Post oder direkt eingereicht werden)

Möglich

  • Im Falle einer Vollmacht: Antragsformular nach dem dafür vorgesehenen Muster
  • Im Falle von Schäden an gemeinsamen Teilen des Gebäudes, das eine Eigentumswohnung bildet: Zusammenfassendes Formular für Eigentumswohnungen, gemäß der bereitgestellten Vorlage

Formulare

Zeiten und Fristen

2024 31 Dez

Periodo utile per la presentazione della domanda di contributo o indennizzo per danni causati dal maltempo del 28 e 29 luglio 2024 01.10.2024 ⇢ 31.12.2024

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfe.

Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und etwaiger Nachträge gewährt.

Nach der Gewährung des Zuschusses legt der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen für die Abrechnung der entstandenen Kosten vor, um die Auszahlung zu erhalten.

Die Beiträge werden vorbehaltlich des Kassenbudgets der Provinz in einer einzigen Rate ausgezahlt, nachdem die angefallenen Ausgaben nachgewiesen wurden.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Zugang zum Service

Antrag auf einen Beitrag für Schäden, die durch die Katastrophe vom 28. und 29. Juli 2024 an Gebäuden entstanden sind

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2
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