Beschreibung
In der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 2024 verursachten heftige Gewitter einige Murenabgänge und Instabilitäten in mehreren Ortschaften des Provinzgebiets, wobei insbesondere die Gebiete der Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient betroffen waren.
Geschädigte Privatpersonen können einen Beitrag für die Reparatur oder den Kauf von Fahrzeugen für den Privatgebrauch beantragen, die durch das Unglück beschädigt und zerstört oder unbrauchbar gemacht wurden und unter die Kategorien Mopeds (Art. 52), Motorräder (Art. 53) und Kraftfahrzeuge (Art. 54) der neuen Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret Nr. 285 vom 30. April 1992) sowie Wohnwagenanhänger fallen, und zwar nach den vom Ratsbeschluss Nr. 1367 vom 06. September 2024 genehmigten Kriterien.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen beihilfefähig
- Kauf eines neuen Fahrzeugs als Ersatz für das durch die Katastrophe zerstörte oder unbrauchbar gewordene Fahrzeug (das unter die oben genannten Kategorien fällt)
- Reparatur von Fahrzeugen (die unter die oben genannten Kategorien fallen), die durch die Katastrophe beschädigt wurden.
Beschränkungen
Der Antrag kann vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.
Die Gewährung von Beiträgen oder Entschädigungen unterliegt folgenden Prüfungen
- Überprüfung, ob das Fahrzeug zu den von der Katastrophe betroffenen Fahrzeugen gehört;
- Überprüfung, ob das Fahrzeug tatsächlich unbrauchbar ist; und
- Überprüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Reparaturarbeiten.
Wenn das beschädigte Fahrzeug versichert ist, werden die zuschussfähigen Ausgaben um den von der Versicherung gezahlten Betrag gekürzt.