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Integrierte Energie-Autorisierung (IEA)

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Antrag auf integrierte Energiegenehmigung für die Errichtung von Energieerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Quellen gemäß Artikel 3 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 2. Mai 2022.

Beschreibung

Für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Energieerzeugungsanlagen, die mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden, die in Anhang A des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 2. Mai 2022 aufgeführt sind, ist eine integrierte Genehmigung erforderlich, d.h:

Brief Art der erneuerbaren Energiequelle Art der Maßnahme und relative Leistungsgrenzen
A Photovoltaische Solaranlagen Fotovoltaikanlagen, nicht auf dem Dach von Gebäuden, mit einer Leistung von 50 kW oder mehr
B Thermische Solaranlagen Solarthermische Anlagen, nicht auf dem Dach von Gebäuden, mit einer Leistung von 50 kW oder mehr
C Wind Windkraftanlagen mit einer Leistung von 60 kW oder mehr bis zu 300 MW
D Wasserkraft Wasserkraftanlagen mit einer durchschnittlichen jährlichen Nennleistung von 220 kW oder mehr und bis zu 300 MW, die bereits im Besitz des Rechts auf Umleitung sind
E Biomasse Biomasseanlagen mit einer elektrischen Leistung von 200 kW oder mehr und einer maximalen thermischen Leistung von 1000 kW
F Deponiegas, Gas, Rückstände aus Klärprozessen und Biogas Mit Deponiegas, Klärgas und Biogas betriebene Anlagen mit einer Leistung von 300 kW oder mehr
G Geothermie, Hydrothermie und Aerothermie Geothermische, hydrothermische und aerothermische Anlagen mit einer Leistung von 1000 kW oder mehr
H Biomethan-Anlagen Biomethananlagen mit einer Produktionskapazität von mehr als 500 Normkubikmetern pro Stunde
I Elektrolyseure Elektrolyseure, einschließlich Kompressoren und Speicher, mit einer Kapazität von mehr als 10 MW, ausgenommen solche, die sich in Industriegebieten oder in Gebieten befinden, in denen sich auch Industrieanlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen befinden".

Die integrierte Genehmigung gilt auch für die damit verbundenen Arbeiten und Infrastrukturen, die für den Bau und den Betrieb der Anlagen selbst unerlässlich sind, einschließlich der Eingriffe, die auch im Abriss von Gebäuden oder in der Umweltsanierung bestehen und für die Sanierung der Gebiete, in denen sich die Anlagen befinden, erforderlich sind.
Das Verfahren für die Erteilung der integrierten Energiegenehmigung (IEA) liegt in den Händen des Dienstes für die Verwaltung der Energieressourcen der Wasser- und Energieagentur der Provinz.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von öffentlichen und privaten Einrichtungen eingereicht werden, die beabsichtigen, in der Provinz Trient Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu errichten

So geht es

Der Antragsteller füllt das beiliegende Antragsformular aus, fügt das Projekt und alle erforderlichen Unterlagen für die betroffenen Sektoren bei und schickt den Antrag an die pec serv.acquenergia@pec.provincia.tn.it.

Die für Energie zuständige Provinzstruktur erteilt die integrierte Genehmigung unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und des historischen, künstlerischen und archäologischen Erbes, des städtischen Plans der Provinz (PUP) und des allgemeinen Plans für die Nutzung öffentlicher Gewässer. Die integrierte Genehmigung umfasst und ersetzt alle für die Durchführung des Eingriffs erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungserklärungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung, und stellt gegebenenfalls eine Variante zu den dem PUP untergeordneten städtebaulichen Instrumenten sowie eine Erklärung über den öffentlichen Nutzen, die Dringlichkeit und die Unaufschiebbarkeit dar.

Die integrierte Genehmigung wird im Anschluss an eine entscheidende Konferenz der Dienststellen erteilt, an der alle betroffenen Verwaltungen, einschließlich der territorial zuständigen Gemeinde, teilnehmen. Das einheitliche Verfahren wird innerhalb einer Frist von höchstens neunzig Tagen abgeschlossen. Die mit Gründen versehene Feststellung des positiven Abschlusses der Dienstekonferenz stellt eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage gemäß dem genehmigten Projekt dar und enthält die Verpflichtung, den Zustand der Standorte nach der Stilllegung der Anlage auf Kosten des Betreibers wiederherzustellen.
Für den Bau von mit Biomasse betriebenen Anlagen, einschließlich neu errichteter Biogasanlagen, und für Photovoltaikanlagen, die auf dem Boden installiert werden, muss der Antragsteller in seinem Antrag die Verfügbarkeit des Grundstücks nachweisen, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Die integrierte Energiegenehmigung umfasst die damit verbundenen Infrastrukturen im Rahmen von Artikel 38 des Gesetzesdekrets Nr. 199 von 2021.

Besondere Fälle

Für Anlagen, die in den in Artikel 4 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 2. Mai 2022 vorgesehenen "geeigneten Gebieten" errichtet werden, wird das Verfahren vereinfacht, indem
(a) Die in Artikel 64 des Provinzialgesetzes über die Gebietsverwaltung 2015 vorgesehene Genehmigung der Landschaft wird durch eine obligatorische unverbindliche Stellungnahme ersetzt. Nach Ablauf der Frist für die Abgabe der unverbindlichen Stellungnahme muss die Gemeinde oder die für Energiefragen zuständige Provinzstruktur den Antrag in jedem Fall weiterverfolgen;
(b) die Frist für das Verfahren wird um ein Drittel verkürzt.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

FÜR DIE ERTEILUNG EINER INTEGRIERTEN ENERGIEBEWILLIGUNG (IEA) ERFORDERLICHE DOKUMENTE
1. ALLGEMEINE DOKUMENTE:
subjektive anforderungen an den antragsteller
Eigentumsurkunde oder eine andere Urkunde, die die Verfügbarkeit der Fläche, die Gegenstand der Intervention ist, bescheinigt;
endgültiges Projekt, das mindestens Folgendes enthält
- technisch-beschreibender Bericht über den Eingriff, insbesondere über die energetischen Aspekte und die Vereinbarkeit mit den Instrumenten der Stadtplanung
- eine kartografische Darstellung des Vorhabens unter besonderer Berücksichtigung der geltenden städtebaulichen Vorschriften
- Auszug aus der Katasterkarte des Gebiets mit der Lage des Vorhabens (einschließlich der für den Bau und den Betrieb der geplanten Anlage erforderlichen Arbeiten und Infrastrukturen) und einer Liste der Eigentümer aller betroffenen Grundstücke
- Übersichtsplan der Anlage
- grafische Zeichnungen (Pläne, Schnitte, Ansichten, ...), die geeignet sind, den Umfang des Eingriffs und der damit verbundenen Arbeiten angemessen darzustellen;
Das Anlagenprojekt muss alle Arbeiten enthalten, die für den Bau und den Betrieb der Anlage selbst erforderlich sind (Bauarbeiten, Infrastrukturen, Abbrucharbeiten, Umweltsanierungsarbeiten, ... );
2. SPEZIFISCHE DOKUMENTATION
2.1 ANTI-MAFIA
Gegebenenfalls einschlägige Anti-Mafia-Dokumentation gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 159 vom 6. September 2011, dem sogenannten Anti-Mafia-Kodex
2.2 ÜBERPRÜFUNG
Wenn das Vorprojekt einem Screening-Verfahren unterzogen wurde (l.p. 19/2013)
- jeder Bericht, der die Elemente enthält, die nützlich sind, um die Einhaltung der Umweltbedingungen/Vorschriften zu überprüfen, die in der Maßnahme zur Überprüfung der VIA (Screening) enthalten sind
2.3 GENEHMIGUNG D.P.R. Nr. 53/1998 und D.P.P.9-99/Leg vom 13/05/2002
Für den Fall, dass eine Genehmigung für den Bau und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie gemäß dem Präsidialerlass Nr. 53 vom 11.02.1998 und dem Präsidialerlass 9-99/Leg vom 13.05.2002 beantragt wird
Technischer Bericht mit grafischen Zeichnungen der Anlage mit folgenden Angaben die spezifische Tätigkeit, für die die Anlage bestimmt ist, den Produktionszyklus, die Angabe der voraussichtlichen Zeit bis zur vollständigen Inbetriebnahme der Anlage, die Verwendung der erzeugten elektrischen Energie, die Anforderungen, für die die Anlage gebaut werden soll, die Merkmale des Anschlusses an das nationale Stromnetz, die Betriebsmethoden und die Menge, die Art und die Beschaffenheit der zu verwendenden Brennstoffe, die angewandten Techniken zur Begrenzung der Emissionen sowie die Menge und die Qualität dieser Emissionen und, für Anlagen, die dieser Bedingung unterliegen, das technische Minimum, das durch die charakteristischen Anlagenparameter definiert wird
spezifischer technischer Bericht, der die Einhaltung der Bestimmungen des DPP 29-136/Leg. vom 30/07/2008 und des Anhangs 2 des Umweltenergieplans der Provinz 2013-2020 oder späterer Änderungen belegt
vereidigter Sachverständiger, der die Qualität und Quantität der Schadstoffemissionen in die Atmosphäre bestätigt;
2.4 MIT DEN ANLAGEN VERBUNDENE ARBEITEN UND INFRASTRUKTUREN
Wenn das Projekt den Bau von angeschlossenen Werken wie Stromleitungen/elektrische Werke vorsieht, die dem Anwendungsbereich des LP 7/1995 unterliegen:
Antrag auf Genehmigung für den Bau und den Betrieb von Stromleitungen, der direkt vom örtlichen Stromversorger unterzeichnet wird.
Bei bereits bestehenden Anlagen und begrenzten Änderungen des Anlagentyps oder der Trasse, die sich innerhalb von 50 Metern der ursprünglichen Trasse befinden, innerhalb der Grenzen des Art. 61 des L.D: 16. Juli 2020 Nr. 76:
Selbstzertifizierungsdokument gemäß L.P. 7/95, das direkt vom örtlichen Stromversorger unterzeichnet wurde.
2.5 HINDERDERNISSE FÜR NIEDRIGEN FLUG (Wenn das Hindernis höher als 15 m ist):
Eventuelle Selbstbescheinigung, dass die vom ENAC geforderte Kompatibilitätsprüfung von Hindernissen und Gefahren für die Luftfahrt nicht erforderlich ist, unterzeichnet vom Konstrukteur.
2.6 BLENDUNGSERSCHEINUNGEN
Mögliche Selbstbescheinigung, dass die vom ENAC vorgesehene Bewertung von Photovoltaikanlagen in der Flughafenumgebung (Flughafen und Hubschrauberlandeplätze) nicht erforderlich ist und vom Planer unterzeichnet wird.
2.7 INSTALLATION IN GEEIGNETEN GEBIETEN (Anhang B. L.P. 2 Mai 2022 Nr. 4)
Für alle: Prüfbericht über die Erfüllung der städtebaulichen Normen und Prüfung der Kompatibilität mit der beabsichtigten Nutzung des Gebiets, so dass es zu keiner Einschränkung der ursprünglich vorgesehenen Nutzung kommt.
Sonderfälle:

  • Gebiete für Infrastrukturdienste und Deponien:
    • Flächen für die Deponierung fester Siedlungsabfälle
      • aktive Deponie mit Abdeckungsprojekt: technische Zeichnungen, die der APPA für AIA-Zwecke für das Abdeckungsprojekt vorgelegt werden
      • Deponie mit bereits vorhandener Abdeckung: Unterlagen, die gemäß den Umweltvorschriften für die Aktualisierung der AIA erforderlich sind, wenn der Antragsteller der Betreiber ist
      • Geplante und inaktive Deponie: Erklärung, dass kein Interesse am Bau der Deponie besteht
    • Flächen für Inertabfalldeponien
      • Aktive Deponie mit Abdeckungsprojekt: technische Unterlagen, die von der zuständigen Stadtverwaltung für die Genehmigung verlangt werden
      • Deponie mit bereits abgeschlossener Abdeckung: von der zuständigen Gemeinde geforderte Unterlagen für die Änderung der Abdeckungsgenehmigung
      • Geplante und inaktive Deponie: Erklärung, dass kein Interesse am Bau der Deponie besteht
    • Flächen für andere Infrastrukturleistungen (z. B. Kläranlage)
      • bei bestehenden Anlagen: alle in den Umweltvorschriften geforderten Unterlagen, ggf. Aktualisierung der AIA, Bericht über die Vereinbarkeit mit der Nutzung des Gebiets
    • geplant: Erklärung, dass kein Interesse an der Verwirklichung anderer Infrastrukturleistungen besteht
  • tatsächliche Abbaugebiete und Steinbrüche: endgültiges Anlagenprojekt
  • noch zu rekultivierende Flächen: genehmigtes Rekultivierungsprojekt

2.8 GEBIETE, DIE NICHT IN DER LISTE ANHANG "B" P.L. 2. Mai 2022, Nr. 4 enthalten sind
Für die Gebiete, die weder in der Liste in Anhang B des Gesetzes vom 2. Mai 2022, Nr. 4 enthalten sind, noch zu den von den Gemeinden gemäß Art. 4 Abs. 5 des oben genannten Gesetzes identifizierten Gebieten gehören (geeignete Gebiete), ist die Dokumentation gemäß Art. 24 des Gesetzes vom 4. August 2015, Nr. 15, für die Zwecke der städtebaulichen Variante erforderlich. Die dem Projekt beigefügte Dokumentation muss mit dem im selben Artikel vorgesehenen Inhalt und in Übereinstimmung mit den "Allgemeinen Grundsätzen zum Thema Raumordnung" erstellt werden, auf die in Kapitel I des Titels I des gleichen Provinzialgesetzes 15/2015 Bezug genommen wird.
2.9 SEKTORIELLE DOKUMENTATION
Spezifische Dokumentation für die in die IEA aufzunehmenden Genehmigungen gemäß der von den zuständigen Strukturen (APPA, VVF, andere provinziale Dienststellen, Gemeinden, usw.) gemäß Punkt 5 des Beschlusses vorgelegten Liste. Dazu gehören beispielsweise die Unterlagen zu den Genehmigungsverfahren für Emissionen in die Atmosphäre, die integrierte Umweltgenehmigung, der Steinbruchplan usw.

Formulare

Zeiten und Fristen

Freiverkäuflich

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Eingang des Antrags mit allen Anhängen

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Misure per la promozione dell'uso dell'energia da fonti rinnovabili per il raggiungimento degli obiettivi di sviluppo delle fonti rinnovabili previsti dal decreto legislativo 8 novembre 2021, n. 199 (Attuazione della direttiva (UE) 2018/2001 del Parlamento europeo e del Consiglio, dell'11 dicembre 2018, sulla promozione dell'uso dell'energia da fonti rinnovabili), e modifiche di disposizioni connesse

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Individuazione della documentazione concernente l'Autorizzazione integrata per gli impianti di produzione di energia da fonti rinnovabili ai sensi dell'art. 3 della legge provinciale 2 maggio 2022, n. 4 'Legge provinciale sulle fonti rinnovabili 2022'.

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Kontakt

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