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Initiativen zur Verbesserung des Handwerks: Liquidation, Vorschuss, Verlängerung

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Einrichtungen, denen ein Zuschuss für die Durchführung von Initiativen zur Qualifizierung und Förderung des Handwerks gemäß der Norma Foral 11/2002 gewährt wurde, müssen ihre Abrechnungen zum Zwecke der Abrechnung derselben vorlegen

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Formulare für die Beantragung von Abwicklungen,Vorschüssen und Verlängerungen von Beiträgen, die auf ab dem 12. Juli 2025 eingereichte Anträge hin gewährt werden.

Für Anträge, die bis zum 11. Juli 2025 eingereicht werden, siehe den folgenden Link: https: //www.provincia.tn.it/Servizi/Valorizzazione-professione-artigiana-liquidazione-contributo-concesso

Beschreibung

Der gewährte Zuschuss wird gegen Vorlage der unter Verwendung des entsprechenden Formulars erstellten Unterlagen und unter Beifügung einer Kopie der Steuerunterlagen, in der die Übereinstimmung mit dem Original bescheinigt wird, ausgezahlt.

Vor dem Abschluss der Initiative kann bei Zuschüssen von mindestens 40.000,00 € eineVorauszahlung von bis zu 50 % des gewährten Beitrags verlangt werden. Der Antrag muss eine Erklärung über die Gründung der Organisation des Vorhabens und die Sicherstellung der Vorauszahlung in gleicher Höhe durch eine digitale Bankgarantie oder eine digitale Bürgschaft enthalten.

Es ist möglich, eine einmalige Verlängerung der Meldefrist bis zu maximal einem Jahr zu beantragen, wobei der Antrag bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist eingereicht werden muss.

N.B.: Der folgende Text ersetzt nicht die Bestimmungen des Beschlusses der Diputación Foral Nr. 988 vom 11. Juli 2025, auf den in jedem Fall Bezug genommen werden sollte.

Beschränkungen

Die gemeldeten Ausgaben müssen ordnungsgemäß quittiert werden.

Barzahlungen, Entschädigungen, Tausch oder Austausch von Waren/Werbung sind nicht zulässig.

Rechnungen und Belege über Ausgaben müssen nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Finanzhilfe datiert sein.

Liegen die förderfähigen Ausgaben zum Zeitpunkt der Meldung unter dem im Kostenvoranschlag angegebenen Betrag, wird der Betrag der Finanzhilfe im Verhältnis zu den gemeldeten Ausgaben neu berechnet.

Der gewährte Zuschuss darf die Nettoausgaben nicht übersteigen, wobei die Nettoausgaben als Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen definiert sind.

Wird die Finanzhilfe nicht innerhalb der festgesetzten Frist und einer etwaigen Verlängerung dieser Frist abgerechnet, verfällt die Finanzhilfe vollständig.

Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn das Projekt nicht abgeschlossen wird und wenn das Projekt wesentlich von dem im Antrag vorgesehenen Projekt abweicht; in diesem Fall verfällt der Zuschuss und ein eventuell gewährter Vorschuss wird ebenfalls zurückgefordert.

Wird die Abrechnung nicht innerhalb der festgesetzten, gegebenenfalls verlängerten Frist vorgelegt, verfällt der Zuschuss vollständig.

Werden die Unterlagen für den Zuschussantrag nach der festgesetzten, gegebenenfalls verlängerten Frist, in jedem Fall aber vor der Mitteilung über den Beginn der Einbehaltung des Zuschusses eingereicht, wird der Zuschuss zum Zeitpunkt der Auszahlung um 5 % gekürzt.

An wen es sich richtet

Handwerksbetriebe und deren Konsortien, gemeinnützige Einrichtungen oder Vereinigungen, denen ein Zuschuss für die Durchführung von Initiativen zur Qualifizierung und Aufwertung des Handwerks gemäß den Durchführungskriterien von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b des Provinzialgesetzes 11/2002 (Gesetz über das Handwerk), genehmigt durch den Provinzialratsbeschluss Nr. 988 vom 11. Juli 2025, gewährt wurde.

So geht es

Für die Abrechnung des gewährten Zuschusses müssen die Steuerunterlagen zusammen mit dem Formular "Erklärung für Abrechnungszwecke" eingereicht werden.

Für dieVorauszahlung des Zuschusses muss dem Antrag die digitale Sicherheit (Bankbürgschaft oder Bürgschaftspolice) beigefügt werden, die mit einem Steuerstempel versehen ist.

Für den Abwicklungsvorschuss muss der Antrag vollständig und mit Steuerstempel eingereicht werden.

Alle Anträge (Liquidations-, Vorschuss- und Verlängerungsanträge) sind ausschließlich unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare einzureichen; sie sind ordnungsgemäß auszufüllen und vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen und zusammen mit einem gültigen Ausweis des Unterzeichners an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse zu senden (wird der Antrag nicht digital unterzeichnet, muss er handschriftlich unterschrieben werden).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag (Abrechnungserklärung) auf Vorauszahlung des Zuschusses ist Folgendes beizufügen

bei Zuwendungen bis einschließlich 78.000,00 Euro

  • Buchungsbelege (bei elektronischen Rechnungen das sogenannte "Style Sheet") in einfacher Ausfertigung und entsprechende Zahlungsbelege;

für gewährte Beiträge über 78.000,00 Euro eine einzige Kopie der folgenden Dokumente

  • Bericht der internen Kontrollstelle
  • vereidigter Bericht einer Person, die in das Register der Rechnungsprüfer oder in das Register der Wirtschaftsprüfer eingetragen ist;
  • Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß dem Gesetz Nr. 1966 vom 23. November 1939;
  • für Genossenschaften: Prüfungsbericht des Trentiner Genossenschaftsverbands oder der Genossenschaftsliga;
  • für Einzelpersonen und Organisationen, die die Dienste ihrer Vertretungsorgane in Anspruch nehmen: Bescheinigung, ausgestellt durch dasselbe Organ, unterzeichnet von einem Beamten oder Angestellten der genannten Organe, eingetragen im Register der Wirtschaftsprüfer oder im Register der vereidigten Buchprüfer.

Für dieVorauszahlung ist dem Antrag Folgendes beizufügen und mit einem Steuerstempel zu versehen

  • die digitale Sicherheit (Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung).

Es ist ratsam, sich beim Amt für Unterstützung und Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (Sekretariat Tel. 0461 494786) über den Inhalt der Kaution zu informieren.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Frist für die Berichterstattung über die Initiative beträgt 6 Monate, beginnend mit dem Tag nach dem letzten Tag der bezuschussten Initiative.

Die vorzeitige Abrechnung muss nach der Gewährung des Zuschusses und vor dem Enddatum der Initiative beantragt werden.

Die Verlängerung muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist beantragt werden.

Hält die Struktur die Frist für die Gewährung der Verlängerung nicht ein, so kann die betroffene Person beim Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Absatzförderung, Sport und Tourismus beantragen, dass das Verfahren abgeschlossen wird.

Kosten

BESTEUERUNGSMARKE
2,00 Euro

für Vorauszahlung

EINNAHMENMARKE
16,00 Euro

für die Verlängerung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

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Revisione dei criteri e delle modalità per la concessione di contributi per la realizzazione di iniziative di qualificazione e valorizzazione dell''artigianato ai sensi della L.P. 1 agosto 2002, n. 11, articolo 17, comma 1, lettera b). Approvazione del nuovo testo.

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Initiativen zur Qualifizierung und Aufwertung des Handwerks: Zuschussantrag

Handwerksbetriebe, gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen, die Initiativen zur Förderung des Handwerks, der Handwerkskunst und der Trentiner Handwerksprodukte durchführen oder junge Menschen an das Handwerk heranführen, können einen Zuschuss beantragen.

Letzte Änderung: 06.02.2026 12:02

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