Der gewährte Zuschuss wird gegen Vorlage der unter Verwendung des entsprechenden Formulars erstellten Unterlagen und unter Beifügung einer Kopie der Steuerunterlagen, in der die Übereinstimmung mit dem Original bescheinigt wird, ausgezahlt.
Vor dem Abschluss der Initiative kann bei Zuschüssen von mindestens 40.000,00 € eineVorauszahlung von bis zu 50 % des gewährten Beitrags verlangt werden. Der Antrag muss eine Erklärung über die Gründung der Organisation des Vorhabens und die Sicherstellung der Vorauszahlung in gleicher Höhe durch eine digitale Bankgarantie oder eine digitale Bürgschaft enthalten.
Es ist möglich, eine einmalige Verlängerung der Meldefrist bis zu maximal einem Jahr zu beantragen, wobei der Antrag bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist eingereicht werden muss.
N.B.: Der folgende Text ersetzt nicht die Bestimmungen des Beschlusses der Diputación Foral Nr. 988 vom 11. Juli 2025, auf den in jedem Fall Bezug genommen werden sollte.
Die gemeldeten Ausgaben müssen ordnungsgemäß quittiert werden.
Barzahlungen, Entschädigungen, Tausch oder Austausch von Waren/Werbung sind nicht zulässig.
Rechnungen und Belege über Ausgaben müssen nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Finanzhilfe datiert sein.
Liegen die förderfähigen Ausgaben zum Zeitpunkt der Meldung unter dem im Kostenvoranschlag angegebenen Betrag, wird der Betrag der Finanzhilfe im Verhältnis zu den gemeldeten Ausgaben neu berechnet.
Der gewährte Zuschuss darf die Nettoausgaben nicht übersteigen, wobei die Nettoausgaben als Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen definiert sind.
Wird die Finanzhilfe nicht innerhalb der festgesetzten Frist und einer etwaigen Verlängerung dieser Frist abgerechnet, verfällt die Finanzhilfe vollständig.
Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn das Projekt nicht abgeschlossen wird und wenn das Projekt wesentlich von dem im Antrag vorgesehenen Projekt abweicht; in diesem Fall verfällt der Zuschuss und ein eventuell gewährter Vorschuss wird ebenfalls zurückgefordert.
Wird die Abrechnung nicht innerhalb der festgesetzten, gegebenenfalls verlängerten Frist vorgelegt, verfällt der Zuschuss vollständig.
Werden die Unterlagen für den Zuschussantrag nach der festgesetzten, gegebenenfalls verlängerten Frist, in jedem Fall aber vor der Mitteilung über den Beginn der Einbehaltung des Zuschusses eingereicht, wird der Zuschuss zum Zeitpunkt der Auszahlung um 5 % gekürzt.