Um das Handwerk zu qualifizieren und zu fördern, gewährt die Provinz Zuschüsse in Höhe von 30 % bis 80 % der förderfähigen Ausgaben für die Durchführung von Initiativen von provinziellem Interesse, die in beruflicher, kultureller oder ausbildungsbezogener Hinsicht von großer Bedeutung sind, und zwar insbesondere für folgende Arten von Initiativen
- "Handwerk": Veranstaltungen oder Events, die das Trentiner Handwerk, die Unternehmen und die handwerklichen Produkte qualifizieren und fördern, oder die darauf abzielen, im Gebiet der Provinz Themen zu verbreiten, die handwerkliche Berufe betreffen, einschließlich aktueller oder innovativer Berufe, die die Welt des Handwerks kennzeichnen
- "jungeMenschen": Initiativen, die sich an junge Menschen richten und die Förderung, die Annäherung an den Handwerksberuf oder die Ausbildung zum Ziel haben;
- "gemischt": Initiativen, die beide der oben genannten Merkmale aufweisen.
Der Prozentsatz der Erleichterung wird durch die Gesamtpunktzahl bestimmt, die der Initiative gemäß den in den geltenden Kriterien festgelegten Parametern verliehen wird und die mindestens 11 Punkte betragen muss.
Diese als "de minimis" gewährten Beiträge können nicht mit anderen von der Provinz gewährten Beiträgen für dieselben Ausgaben innerhalb derselben Initiative kumuliert werden. Sie können jedoch mit direkten Finanzhilfen der Provinz kumuliert werden, die sich allgemein auf die Initiative beziehen.
Die Ausgaben, die sich unmittelbar auf die geplante Initiative beziehen, sind zuschussfähig. Beziehen sich diese Ausgaben auch auf andere Aktivitäten, insbesondere auf solche, die normalerweise vom Antragsteller durchgeführt werden, oder auf andere Initiativen als die geplante, müssen sie zwischen der Initiative, die Gegenstand des Antrags ist, und den anderen Aktivitäten oder Initiativen aufgeteilt werden, und nur der Teil, der sich auf das Projekt bezieht, kann zuschussfähig sein.
Bei Initiativen, die sich nicht ausschließlich auf das Handwerk beziehen, wird nur der spezifisch "handwerkliche" Teil berücksichtigt.
Hinweis: Der folgende Text ersetzt nicht die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 988 der Diputación Foral vom 11. Juli 2025, auf die in jedem Fall Bezug genommen werden muss.
Nichthandwerkliche Unternehmen und Konsortien von nichthandwerklichen Unternehmen sind nicht förderfähig.
Pro Kalenderjahr können höchstens drei Anträge von ein und derselben Einrichtung eingereicht werden.
Die Begünstigten der Finanzhilfe müssen öffentlich hervorhebenin dem Kommunikationsmaterial zu den finanzierten Initiativen die Unterstützung durch die Autonome Provinz Trientausdrücklich mit dem Hinweis:"Initiative mit finanzieller Unterstützung der Autonomen Provinz Trient realisiert". Andernfalls wird der Zuschuss bei der Auszahlung um 5 % gekürzt.
Jede Änderung des Termins der Initiative ist der für das Handwerk zuständigen Provinzstruktur im Voraus mitzuteilen, damit die entsprechenden Kontrollen durchgeführt werden können. Erfolgt keine solche Mitteilung, wird der Beitrag in der Abrechnungsphase um 5 % gekürzt.