Genehmigung für die Einleitung kommunaler Abwässer

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Antrag auf Genehmigung der Einleitung von Abwasser für Einleitungsarten, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen.

Beschreibung

Genehmigungen für die Einleitung von Abwasser unter kommunaler Zuständigkeit kommunale Zuständigkeit umfassen:

  1. Einleitungen von Industrieabwässern in die schwarze Kanalisation
  2. Einleitungen von Industrieabwässern in die weiße Kanalisation;
  3. Einleitungen von Industrieabwässern in den Boden gemäß Artikel 16 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 des T.U.L.P.
  4. Einleitungen von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in Oberflächengewässer aus Siedlungen mit einem Volumen < 2.000 Kubikmeter oder mit einer Beherbergungskapazität < 30 Personen
  5. Einleitung von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in den Boden
  6. Einleitungen von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in geschlossene Behälter;
  7. Einleitungen aus Berghütten in Oberflächengewässer, in den Boden oder in versiegelte Teiche (siehe Entwurf des Wassersanierungsplans);
  8. Einleitungen häuslicher Abwässer in die schwarze Kanalisation.

An wen es sich richtet

Die Person, deren Tätigkeit eine Abwassereinleitung der oben beschriebenen Art verursacht.

Der Antrag kann von der Person gestellt werden, die gesetzlich befugt ist, das betreffende Unternehmen oder die betreffende Einrichtung zu vertreten, oder vom privaten Nutzer, der den Antrag bei der örtlich zuständigen Gemeinde stellen muss.

So geht es

Für die in den Punkten 6 und 8 genannten Genehmigungen wenden Sie sich bitte direkt an die örtlich zuständige Gemeinde: Die Formulare können im Abschnitt "Formulare" unten heruntergeladen werden.

Die in den Punkten 1, 2, 3, 4, 5 und 7 genannten Genehmigungen können in die Einzige Territoriale Bewilligung (AUT) aufgenommen werden - in diesem Fall beachten Sie bitte das Serviceblatt "Antrag auf Einzige Territoriale Bewilligung (AUT)" . von dem auch die entsprechenden Formulare heruntergeladen werden können - oder, wenn die Tätigkeit der integrierten Umweltgenehmigung unterliegt, das Serviceblatt "Antrag auf integrierte Umweltgenehmigung (AIA)" .

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme des Dienstes

Kosten

KOSTENLOS

Die Kosten hängen von der Art der Einreichung ab (wenn sie einem AUT beigefügt sind oder wenn sie direkt bei der territorial zuständigen Gemeinde eingereicht werden)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione del testo unico delle leggi provinciali in materia di tutela dell'ambiente dagli inquinamenti

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Kontakt

Contatti di Unita' organizzativa autorizzazioni uniche ambientali

Email - Segreteria:
aua.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
aua.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497711

Telefono - Segreteria:
0461.497745

Contatti di Unita' organizzativa autorizzazioni integrate ambientali

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aia.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Telefono - Segreteria:
0461.497745

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 24.06.2025 12:05

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