Beschreibung
Genehmigungen für die Einleitung von Abwasser unter kommunaler Zuständigkeit kommunale Zuständigkeit umfassen:
- Einleitungen von Industrieabwässern in die schwarze Kanalisation
- Einleitungen von Industrieabwässern in die weiße Kanalisation;
- Einleitungen von Industrieabwässern in den Boden gemäß Artikel 16 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 des T.U.L.P.
- Einleitungen von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in Oberflächengewässer aus Siedlungen mit einem Volumen < 2.000 Kubikmeter oder mit einer Beherbergungskapazität < 30 Personen
- Einleitung von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in den Boden
- Einleitungen von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in geschlossene Behälter;
- Einleitungen aus Berghütten in Oberflächengewässer, in den Boden oder in versiegelte Teiche (siehe Entwurf des Wassersanierungsplans);
- Einleitungen häuslicher Abwässer in die schwarze Kanalisation.