Beschreibung
Mit dieser Bekanntmachung beabsichtigt die Autonome Provinz Trient, die Umsetzung von Investitionsvorhaben zu fördern, die auf die Entwicklung neuer, grundlegender Forschungsinfrastrukturen für die klinische und/oder translationale Forschung auf dem Gebiet der Provinz abzielen. Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des EFRE-Programms (PR) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient, das gemäß dem Landesgesetz Nr. 2 vom 16. Februar 2015 „Tätigkeiten der Provinz im Rahmen der Europäischen Union, interregionale Beziehungen und territoriale Zusammenarbeit“ sowie der dazugehörigen Durchführungsverordnung verabschiedet wurde, unter Einhaltung der einschlägigen europäischen, nationalen und provinzialen Rechtsvorschriften.
Förderfähige Vorhaben
Die vorliegende Ausschreibung dient der Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen gemäß den Bestimmungen in Absatz 2.1.1 der Mitteilung der Kommission C(2022) 7388 final „Leitlinien für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation“ und insbesondere:
- Zur Einhaltung der in der Mitteilung festgelegten Bestimmungen sind Projekte förderfähig, die von Forschungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden, die auf dem Gebiet der Provinz Forschungstätigkeiten ausüben, unter der Voraussetzung, dass die etwaige wirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung oder der Forschungsinfrastruktur (im Falle anderer öffentlicher Einrichtungen) genau dieselben Produktionsfaktoren (wie Materialien, Ausrüstung, Arbeitskräfte und Anlagevermögen) der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten in Anspruch nimmt und die jährlich für diese wirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzte Kapazität 20 % der entsprechenden jährlichen Gesamtkapazität der Einrichtung (Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur) nicht übersteigt;
- Wenn die Forschungseinrichtung oder die Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, muss sichergestellt sein, dass die Finanzmittel, Kosten und Einnahmen jeder Art von Tätigkeit getrennt verbucht werden, auch in den jährlichen Jahresabschlüssen, auf der Grundlage von einheitlich angewandten und objektiv begründbaren Rechnungslegungsgrundsätzen.
Die eingereichten Projekte müssen die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen betreffen (Aufbau der Infrastruktur mit den für deren Zwecke erforderlichen Geräten).
Gefördert werden Projekte, die in den Bereich der Strategie für intelligente Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient fallen (genehmigt durch Beschluss der Landesregierung Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021) S3 „Gesundheit, Ernährung und Lebensweise“ und im Einklang mit den technologischen Entwicklungslinien „Prävention & Wohlbefinden: fortschrittliche Diagnostik und Lebensweise“ und/oder „Personalisierte Medizin“ stehen.
Finanzausstattung und Förderquote
Die Gesamtkosten des im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Projekts müssen mindestens 1 Million Euro betragen.
Die für die Finanzierung der Projekte im Rahmen dieser Ausschreibung verfügbaren Mittel belaufen sich auf 6,6 Millionen Euro.
Diese Mittel sind für Projekte reserviert, die den Schwerpunktbereich „Gesundheit, Ernährung und Lebensweise“ der Strategie für intelligente Spezialisierung (S3) 2021–2027 der Provinz betreffen und ausschließlich auf die Schaffung von Infrastrukturen im Zusammenhang mit den folgenden Technologiepfaden ausgerichtet sind : i) Personalisierte Medizin; ii) Prävention & Wohlbefinden: fortschrittliche Diagnostik undLebensweisen.
Die Landesverwaltung kann je nach Verfügbarkeit finanzieller Mittel weitere Mittel für die Finanzierung dieser Ausschreibung bereitstellen.
Die in dieser Ausschreibung genannte Förderung deckt 100 % der förderfähigen Kosten ab.