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Förderung der klinischen und/oder translationalen Forschung – EFRE-Ausschreibung Nr. 2/2026

  • In Bearbeitung

In Kürze werden die Formulare und weitere nützliche Unterlagen für die Beantragung einer Finanzierung bereitgestellt.

Förderung der Entwicklung neuer grundlegender Forschungsinfrastrukturen für die klinische und/oder translationale Forschung

© Archivio Servizio - Attribuzione

Beschreibung

Mit dieser Bekanntmachung beabsichtigt die Autonome Provinz Trient, die Umsetzung von Investitionsvorhaben zu fördern, die auf die Entwicklung neuer, grundlegender Forschungsinfrastrukturen für die klinische und/oder translationale Forschung auf dem Gebiet der Provinz abzielen. Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des EFRE-Programms (PR) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient, das gemäß dem Landesgesetz Nr. 2 vom 16. Februar 2015 „Tätigkeiten der Provinz im Rahmen der Europäischen Union, interregionale Beziehungen und territoriale Zusammenarbeit“ sowie der dazugehörigen Durchführungsverordnung verabschiedet wurde, unter Einhaltung der einschlägigen europäischen, nationalen und provinzialen Rechtsvorschriften.

 

Attenzione

Alle Einzelheiten zu den Förderbedingungen sind dem Beschluss Nr. 1126 vom 24.7.2026 zu entnehmen, der den vollständigen Wortlaut der Ausschreibung enthält.

 

Förderfähige Vorhaben

Die vorliegende Ausschreibung dient der Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen gemäß den Bestimmungen in Absatz 2.1.1 der Mitteilung der Kommission C(2022) 7388 final „Leitlinien für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation“ und insbesondere:

  • Zur Einhaltung der in der Mitteilung festgelegten Bestimmungen sind Projekte förderfähig, die von Forschungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden, die auf dem Gebiet der Provinz Forschungstätigkeiten ausüben, unter der Voraussetzung, dass die etwaige wirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung oder der Forschungsinfrastruktur (im Falle anderer öffentlicher Einrichtungen) genau dieselben Produktionsfaktoren (wie Materialien, Ausrüstung, Arbeitskräfte und Anlagevermögen) der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten in Anspruch nimmt und die jährlich für diese wirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzte Kapazität 20 % der entsprechenden jährlichen Gesamtkapazität der Einrichtung (Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur) nicht übersteigt;
  • Wenn die Forschungseinrichtung oder die Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, muss sichergestellt sein, dass die Finanzmittel, Kosten und Einnahmen jeder Art von Tätigkeit getrennt verbucht werden, auch in den jährlichen Jahresabschlüssen, auf der Grundlage von einheitlich angewandten und objektiv begründbaren Rechnungslegungsgrundsätzen.
Attenzione!

Die oben genannten Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein und bis zum Abschluss des Projekts sowie in jedem Fall für drei Jahre nach Auszahlung des Restbetrags aufrechterhalten werden; andernfalls droht der Widerruf der gesamten Förderung.

Die eingereichten Projekte müssen die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen betreffen (Aufbau der Infrastruktur mit den für deren Zwecke erforderlichen Geräten). 

Gefördert werden Projekte, die in den Bereich der Strategie für intelligente Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient fallen (genehmigt durch Beschluss der Landesregierung Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021) S3 „Gesundheit, Ernährung und Lebensweise“ und im Einklang mit den technologischen Entwicklungslinien „Prävention & Wohlbefinden: fortschrittliche Diagnostik und Lebensweise“ und/oder „Personalisierte Medizin“ stehen.

 

Finanzausstattung und Förderquote
  

Die Gesamtkosten des im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Projekts müssen mindestens 1 Million Euro betragen.

Die für die Finanzierung der Projekte im Rahmen dieser Ausschreibung verfügbaren Mittel belaufen sich auf 6,6 Millionen Euro.

Diese Mittel sind für Projekte reserviert, die den Schwerpunktbereich „Gesundheit, Ernährung und Lebensweise“ der Strategie für intelligente Spezialisierung (S3) 2021–2027 der Provinz betreffen und ausschließlich auf die Schaffung von Infrastrukturen im Zusammenhang mit den folgenden Technologiepfaden ausgerichtet sind : i) Personalisierte Medizin; ii) Prävention & Wohlbefinden: fortschrittliche Diagnostik undLebensweisen.
Die Landesverwaltung kann je nach Verfügbarkeit finanzieller Mittel weitere Mittel für die Finanzierung dieser Ausschreibung bereitstellen.
Die in dieser Ausschreibung genannte Förderung deckt 100 % der förderfähigen Kosten ab.

An wen es sich richtet

An dieser Ausschreibung können teilnehmen:

  • Forschungseinrichtungen gemäß der Definition in der Mitteilung C(2022) 7388 final der Europäischen Kommission, die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Provinz durchführen;
  • andere öffentliche Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Provinz Forschungstätigkeiten durchführen.
Zulassungsvoraussetzungen

Jeder Antragsteller muss zum Ablauf der Antragsfrist die folgende Zulassungsvoraussetzung erfüllen:Er muss seinen satzungsmäßigen Sitz oder eine lokale Einheit, an die die Investition gerichtet ist, im Gebiet der Provinzhaben und diese Voraussetzung in jedem Fall zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung des Zuschusses erfüllen.

So geht es

Der Antrag kann online ab:

  • ab 9:00 Uhr am 5. August 2026
  • bis 17.00 Uhr am 30. September 2026

Die Anträge müssen bei der Dienststelle für Industrie, Forschung und Bergbau der Autonomen Provinz Trient über die IT-Plattform eingereicht werden, die über den unten stehenden Link zum digitalen Kanal zugänglich ist
Der Zugang ist über das öffentliche digitale Identitätssystem (SPID) oder mittels digitaler Identitätskarte durch den gesetzlichen Vertreter oder dessen Bevollmächtigten möglich.

 

Attenzione!

Zusammenschlüsse mehrerer eigenständiger Antragsteller sind nicht zulässig.
Andere Formen der Antragstellung sind nicht zulässig.
Vorab eingereichte Unterlagen in Papierform oder über alternative Wege werden nicht als zulässig angesehen.

 

Technischer Support für die Plattform

Etwaige technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sind an folgende Adresse zu melden: assistenzafesrtn@performer.it
Geben Sie in der E-Mail bitte den Namen, die Steuernummer des Unternehmens, die Telefonnummer und die Antragsnummer (sofern verfügbar) an.
Der technische Support ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) erreichbar.

 

ACHTUNG: Das Formular kann ab dem 5. August 2026 um 9:00 Uhr ausgefüllt werden.

Phasen des Zugriffs auf den Dienst

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Liste der Formulare, die heruntergeladen, ausgefüllt und im Online-Verfahren hochgeladen werden müssen. (in Kürze verfügbar)

Zeiten und Fristen

2026 30 Sep

Termini presentazione domande Avviso Infrastrutture di ricerca 05.08.2026 ⇢ 30.09.2026

Anmerkung

Scadenza presentazione domande ore 17.00 del 30 settembre 2026

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.07.2026 12:04

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