Diese Bekanntmachung bietet Imkern im Trentino, die in ihre Tätigkeit investieren wollen, Erleichterungen, insbesondere zur Verbesserung der Produktion, zur Kostensenkung, zum Schutz der Umwelt und des Tierschutzes sowie als Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel. Es handelt sich um Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, die mit der Primärproduktion im Bienenzuchtsektor verbunden sind. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Bedingungen je nach Europäischer Kommission geringfügig ändern können, aber Anträge für 2025 werden immer noch angenommen.
Zuschussfähig sind Ausgaben für den Bau von Gebäuden für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von Bienenstockerzeugnissen oder für die Lagerung von Maschinen und Ausrüstungen für Imkereiaktivitäten. Förderfähig sind auch Fahrzeuge für den Transport von Waren und andere spezifische Imkereiausrüstungen.
Die Beihilfeintensität beträgt 40 %. Die zuschussfähigen Mindestausgaben pro Antrag belaufen sich auf 10.000,00 EUR (ohne MwSt.), während die Höchstgrenze bei 250.000,00 EUR (ohne MwSt.) liegt.