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Erleichterungen für die Bienenzucht - Aufruf 2025

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Erleichterungen für Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben im Bienenzuchtsektor gemäß der Norma Foral 4/2003 - Artikel 44

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Beschreibung

Diese Bekanntmachung bietet Imkern im Trentino, die in ihre Tätigkeit investieren wollen, Erleichterungen, insbesondere zur Verbesserung der Produktion, zur Kostensenkung, zum Schutz der Umwelt und des Tierschutzes sowie als Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel. Es handelt sich um Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, die mit der Primärproduktion im Bienenzuchtsektor verbunden sind. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Bedingungen je nach Europäischer Kommission geringfügig ändern können, aber Anträge für 2025 werden immer noch angenommen.

Zuschussfähig sind Ausgaben für den Bau von Gebäuden für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von Bienenstockerzeugnissen oder für die Lagerung von Maschinen und Ausrüstungen für Imkereiaktivitäten. Förderfähig sind auch Fahrzeuge für den Transport von Waren und andere spezifische Imkereiausrüstungen.
Die Beihilfeintensität beträgt 40 %. Die zuschussfähigen Mindestausgaben pro Antrag belaufen sich auf 10.000,00 EUR (ohne MwSt.), während die Höchstgrenze bei 250.000,00 EUR (ohne MwSt.) liegt.

An wen es sich richtet

Teilnehmen können Einzelpersonen und landwirtschaftliche Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, sofern sie Imker sind und bestimmte Anforderungen erfüllen.

Sie müssen unter anderem über eine gültige elektronische Geschäftsakte verfügen, die Eigentumstitel für die von der Intervention betroffenen Flächen oder Strukturen besitzen, über eine PEC verfügen, im Besitz einer landwirtschaftlichen Mehrwertsteuernummer sein, in der Datenbank des Bienenregisters (BDA) als "gewöhnliche" Tätigkeit registriert sein und bei der Bienenzählung 2024 mindestens 70 Bienenstöcke gemeldet haben. Diejenigen, denen die Beiträge entzogen wurden, und Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter folgender Adresse eingereicht werden https://srt.infotn.itdas auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/

Sie müssen ein registrierter Benutzer sein und der Antrag muss digital unterzeichnet werden.

Für den Antrag sind mehrere Angaben erforderlich, u. a. Katasterangaben (falls es sich um Bauarbeiten handelt), eine Ersatzerklärung, aus der hervorgeht, dass für dieselben Maßnahmen keine anderen öffentlichen Beihilfen gewährt wurden und dass sich das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten befindet.

Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, wie z. B. ein technischer Bericht, das Projekt, die geschätzte Kostenberechnung und in einigen Fällen drei Kostenvoranschläge von verschiedenen und unabhängigen Anbietern.

Zeiten und Fristen

Für das Jahr 2025 können die Bewerbungen von Montag, dem 3. August, bis Mittwoch, dem 17. September 2025, bis spätestens 13 Uhr eingereicht werden.

Die Rangliste der Anträge wird innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist genehmigt.

Die endgültige Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags wird innerhalb von 70 Tagen nach der Genehmigung der Rangliste mitgeteilt.

Über die Initiativen muss innerhalb von 24 Monaten nach Gewährung des Zuschusses Bericht erstattet werden.

Innerhalb der Berichtsfrist kann nur eine begründete Verlängerung um maximal weitere 24 Monate beantragt werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri generali e modalità attuative per la concessione dei contributi previsti dall''art. 44 "Agevolazioni per l''apicoltura" della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 e successive modificazioni ed integrazioni (legge provinciale in materia di agricoltura), e contestuale apertura del bando per l''annualità 2025.

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Legge Provinciale 28 marzo 2003, n. 4 art. 44 'Agevolazioni per l'apicoltura'. Approvazione della graduatoria di merito delle domande presentate ai sensi della delibera attuativa della Giunta provinciale n. 1122 di data 01/08/2025. Capitolo 500550.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 20.10.2025 19:06

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