Bienenzucht, Fischzucht, Tierhaltung
Die Autonome Provinz Trient verfügt über weitreichende Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse in den Bereichen Bienenzucht, Fischzucht und Tierzucht, da diese Bereiche in den Bereich der Landwirtschaft und der Vieh- und Fischzucht fallen, für die die Provinz gemäß dem Sonderstatut zuständig ist.
Die Provinz übt eine Schutz-, Förder- und Unterstützungsfunktion für diese Sektoren aus und erkennt deren wirtschaftliche und ökologische Funktion an.
Im Bereich der Bienenzucht greift die Provinz mit spezifischen Vorschriften ein, fördert den Schutz der biologischen Vielfalt und der Bienenzuchtaktivitäten und verwaltet Finanzierungsaufrufe und Beiträge für Unternehmensinvestitionen.
Im Bereich der Fischzucht umfasst die Zuständigkeit die Umsetzung von Initiativen zur Verbesserung des Sektors und die Anwendung der gemeinschaftlichen Förderinstrumente für die Aquakultur. Im Bereich der Tierzucht ist die Provinz für die Genehmigungsverfahren im Bereich der Tierzucht und für die Überwachung der Tierproduktion zuständig. Ein weiteres Ziel im Bereich der Tierzucht ist die Rationalisierung des Einsatzes von Gütern und Ausrüstungen sowie die Förderung der Qualität und der Gesundheit der Tierhaltungsbetriebe, auch durch die Bereitstellung von Einrichtungen zur Umsetzung der provinzialen Vorschriften und der in den Plänen zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen.