Entschädigung für Tritt- und Weideschäden im Nationalpark Stilfser Joch

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Im Trentiner Teil des Stilfserjoch-Nationalparks ist eine Entschädigung für Schäden vorgesehen, die durch das Zertrampeln und Abweiden von Gärten, Feldern, Obstbäumen, Heuwiesen und Weiden durch wilde Huftiere verursacht werden

Beschreibung

Das Provinzgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007 (Art. 44 ter, Abs. 5) und der Provinzratsbeschluss Nr. 739/2017, geändert durch den Beschluss Nr. 1963/2023, sehen eine Entschädigung für Schäden durch Zertrampeln und Beweidung vor, die sich aus der Auferlegung von Beschränkungen für die normale Bewirtschaftung von wildlebenden Huftieren im Trentiner Sektor des Naturparks Stilfser Joch ergeben.

Trampel- und Weideschäden können betreffen

  • Gemüsegärten und Felder
  • Obstbäume
  • gemähte Wiesen
  • beweidete Weiden

An wen es sich richtet

Sowohl Privatpersonen als auch landwirtschaftliche Betriebe können eine Entschädigung beantragen.

So geht es

Die Anträge sind mit den entsprechenden Formularen (siehe unten) bei der Verwaltung des Nationalparks Stilfser Joch einzureichen

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Siehe die Formulare unten.

Mit dem neuen Beschluss 1963/2023 werden die Prozentsätze für den Ausfall von Heuwiesen, der Bezugspunkt für den Heupreis, der für die Berechnung der Entschädigung herangezogen wird und der jährlich von der CODIPRA angegeben wird, sowie die Fristen für die Einreichung von Anträgen für Schäden auf Heuwiesen und beweideten Weiden geändert.

Für das Jahr 2023 wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen nur für "Schäden durch Beweidung und Zertreten von Heuwiesen" auf den 15. November verschoben worden.
Ab dem Jahr 2024 sind die neuen Antragsfristen wie folgt festgelegt:
- Schäden durch Huftiere auf Weideflächen vom 1. Mai bis 30. Juni
- Huftierschäden auf Heuwiesen vom 1. Juli bis zum 30. September

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Governo del territorio forestale e montano, dei corsi d'acqua e delle aree protette

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Legge provinciale 23 maggio 2007, n. 11 "Governo del territorio forestale e montano, dei corsi d'acqua e delle aree protette". - articolo 44 ter comma 5: Approvazione dei criteri, delle modalità e delle procedure per la determinazione ed erogazione di ind

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Modifica ed integrazione della deliberazione della Giunta provinciale n. 739 di data 12 maggio 2017 'Legge provinciale 23 maggio 2007, n. 11 'Governo del territorio forestale e montano, dei corsi d'acqua e delle aree protette' - articolo 44 ter comma 5: Approvazione dei criteri, delle modalità e delle procedure per la determinazione ed erogazione di indennizzi per gli effetti dannosi derivanti dall'imposizione di vincoli alla gestione ordinaria degli ungulati selvatici presso il settore trentino del Parco Nazionale dello Stelvio.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:23

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