Beschreibung
Das Provinzgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007 (Art. 44 ter, Abs. 5) und der Provinzratsbeschluss Nr. 739/2017, geändert durch den Beschluss Nr. 1963/2023, sehen eine Entschädigung für Schäden durch Zertrampeln und Beweidung vor, die sich aus der Auferlegung von Beschränkungen für die normale Bewirtschaftung von wildlebenden Huftieren im Trentiner Sektor des Naturparks Stilfser Joch ergeben.
Trampel- und Weideschäden können betreffen
- Gemüsegärten und Felder
- Obstbäume
- gemähte Wiesen
- beweidete Weiden