Hervorgehobenes
Die Frist für die Einreichung der Sammelantragskampagne 2026 wurde offiziell bis zum 30. Juni 2026 verlängert, während die Frist für verspätete Anträge auf den 25. Juli 2026 verschoben wurde.
Beantragung von Direktzahlungen in der Landwirtschaft
Die Frist für die Einreichung der Sammelantragskampagne 2026 wurde offiziell bis zum 30. Juni 2026 verlängert, während die Frist für verspätete Anträge auf den 25. Juli 2026 verschoben wurde.
Der einheitliche Antrag für die Landwirtschaft ist das Instrument, das es den Landwirten ermöglicht, Prämien im Zusammenhang mit denDirektzahlungen(EGFL-InVeKoS-Fonds) zu erhalten und die Zuweisung neuer Zahlungsansprüche zu beantragen.
Um in den Genuss der von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vorgesehenen Direktzahlungen zu kommen, muss man in chronologischer Reihenfolge aktiver Landwirt im Sinne von Artikel 4 des MASAF-Ministerialerlasses Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022 sein, Inhaber eines validierten landwirtschaftlichen Dossiers sein und den einheitlichen Agrarantrag gemäß Artikel 11 des MASAF-Ministerialerlasses Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022 sowie den eventuellen Antrag auf Zugang zur nationalen Reserve (DAR) gemäß Artikel 12 desselben Ministerialerlasses Nr. 660087 einreichen.
Der Sammelantrag, der ausschließlich elektronisch einzureichen ist, kann nach der Akkreditierung beim Integrierten Landwirtschaftlichen Informationssystem der Autonomen Provinz Trient (A4G) selbständig oder über das Landwirtschaftliche Assistenzzentrum (CAA), dem der Landwirt die Aufgabe übertragen hat, eingereicht werden.
Der Antrag auf Zulassung und die Bedienungsanleitung für den Zugang zum Integrierten Landwirtschaftlichen Informationssystem (A4G) sind in den Abschnitten "Accesso al servizio" und "Documenti" zu finden. Die Gebrauchsanweisung für das Ausfüllen des Sammelantrags in A4G finden Sie im Abschnitt "Dokumente".
Aktualisierung der Fristen für den Sammelantrag
Ursprünglich wurde im AGEA-Koordinierungsrundschreiben Nr. 12953 vom 13. Februar 2026 die Frist für die Einreichung des einheitlichen Antragsformulars auf den 15. Mai 2026 festgelegt (mit einer Frist für verspätete Anträge bis zum 9. Juni 2026).
Später wurde mit dem AGEA-Rundschreiben Nr. 41793 vom 15. Mai 2026 eine Verlängerung der Fristen angeordnet.
Die neuen Fristen lauten:
Ergebnis und Abwicklung des Sammelantrags
Die Auszahlung der Prämien wird als positives Ergebnis des vom Begünstigten eingereichten Sammelantrags betrachtet. Auf dem Portal Open Data Trentino finden Sie Einzelheiten zu den von der Zahlstelle der Provinz für das laufende und die beiden vorangegangenen Haushaltsjahre vorgenommenen Abrechnungen(Link).
Erfolglose Anträge, sowohl für den Sammelantrag als auch für den eventuellen Antrag auf Zugang zur nationalen Reserve (DAR), werden dem direkten Interessenten mit einem PEC-Brief (Certified Electronic Mail) mitgeteilt.
Je nachdem, wer den Sammelantrag für die Landwirtschaft einreicht (der Landwirt oder die Züchtervereinigung), fallen unterschiedliche Kosten an.
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