Beschreibung
Die mit BeschlussNr. 1393 vom 11.9.2026 genehmigte Ausschreibung fördert Projekte, diedie Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen stärken, dievon den Sozialdiensten betreut oder von qualifiziertem ASUIT-Personal zertifiziert werden, durch Ausbildungs- und Workshop-Maßnahmen, die auf den Erwerb praktischer und handwerklicher Fähigkeiten sowie auf die Entwicklung und Stärkung von Kompetenzen und Verhaltensweisen abzielen, die für die Übernahme von Aufgaben und Tätigkeiten im Arbeitsumfeld geeignet sind, mit der Perspektive einer Eingliederung in geschützte Arbeitsumfelder oder in den Arbeitsmarkt.
Interessierte Einrichtungen, die die in der Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, sind aufgefordert,Projektvorschlägemit Ausbildungsinhalten und einerLaufzeit von höchstens 18 Monateneinzureichen.
Die Planung der Aktivitäten muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Zielgruppen den Kriterien der Modularität und Flexibilität entsprechen und eine Ausbildungsphase von mindestens 40 Stunden zur Stärkung der beruflichen und überfachlichen Kompetenzen vorsehen, die auch in einer einzigen Gruppe durchgeführt werden kann, sowie eine Workshop-Phase für die verbleibenden Stunden zur Stärkung der praktischen handwerklichen Fähigkeiten und zur Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Ressourcen, die auf die Stärkung der beruflichen und sozialen Dimension abzielen, mit der Perspektive einer möglichen zukünftigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die als förderfähig erachteten Projekte werden vom Technischen Bewertungsgremium gemäß den allgemeinen Bewertungskriterien bewertet, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2368 vom 21. Dezember 2023 genehmigt wurden.
Die für die Finanzierung dieser Ausschreibung insgesamt verfügbaren Mittel belaufen sich auf 700.000,00 Euro (davon entfallen 280.000,00 Euro auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union – ESF+, was 40 % des Gesamtbetrags entspricht).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro (von den oben genannten verfügbaren Gesamtmitteln) für die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben reserviert ist, um die Barrierefreiheit der Maßnahmen für Teilnehmer mit Behinderungen zu gewährleisten, wie in Absatz 16 der Ausschreibung festgelegt.
Diese Maßnahme wird im Rahmen der Priorität 3 „Soziale Inklusion“ des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union, den italienischen Staat und die Autonome Provinz Trient.
Beschränkungen
Die Ausbildungs- und Workshop-Aktivitäten umfassen pro Teilnehmer eine Kursdauer von 200 bis 500 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:
- mindestens 40 Stunden Präsenzunterricht;
- die restlichen Stunden als Workshop.
Jeder Kurs muss die Teilnahme von mindestens 2 Teilnehmern vorsehen und kann in Teilkurse unterteilt werden, sofern diese sich auf unterschiedliche Makrosektoren beziehen und maximal 12 Teilnehmer pro Teilkurs umfassen.
In jedem Fall beträgt der maximal förderfähige Betrag pro Projekt 175.000,00 Euro.
Durchführungszeitraum
Die in dieser Ausschreibung genannten Maßnahmen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Aktivitäten und in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.