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Einreichung von Projekten zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Menschen – Ausgabe 2026

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Ausgabe 2026 der Ausschreibung zur Einreichung von Projektvorschlägen für Ausbildungs- und Workshop-Maßnahmen zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die mit BeschlussNr. 1393 vom 11.9.2026 genehmigte Ausschreibung fördert Projekte, diedie Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen stärken, dievon den Sozialdiensten betreut oder von qualifiziertem ASUIT-Personal zertifiziert werden, durch Ausbildungs- und Workshop-Maßnahmen, die auf den Erwerb praktischer und handwerklicher Fähigkeiten sowie auf die Entwicklung und Stärkung von Kompetenzen und Verhaltensweisen abzielen, die für die Übernahme von Aufgaben und Tätigkeiten im Arbeitsumfeld geeignet sind, mit der Perspektive einer Eingliederung in geschützte Arbeitsumfelder oder in den Arbeitsmarkt.

Interessierte Einrichtungen, die die in der Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, sind aufgefordert,Projektvorschlägemit Ausbildungsinhalten und einerLaufzeit von höchstens 18 Monateneinzureichen.

Die Planung der Aktivitäten muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Zielgruppen den Kriterien der Modularität und Flexibilität entsprechen und eine Ausbildungsphase von mindestens 40 Stunden zur Stärkung der beruflichen und überfachlichen Kompetenzen vorsehen, die auch in einer einzigen Gruppe durchgeführt werden kann, sowie eine Workshop-Phase für die verbleibenden Stunden zur Stärkung der praktischen handwerklichen Fähigkeiten und zur Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Ressourcen, die auf die Stärkung der beruflichen und sozialen Dimension abzielen, mit der Perspektive einer möglichen zukünftigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die als förderfähig erachteten Projekte werden vom Technischen Bewertungsgremium gemäß den allgemeinen Bewertungskriterien bewertet, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2368 vom 21. Dezember 2023 genehmigt wurden.

Die für die Finanzierung dieser Ausschreibung insgesamt verfügbaren Mittel belaufen sich auf 700.000,00 Euro (davon entfallen 280.000,00 Euro auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union – ESF+, was 40 % des Gesamtbetrags entspricht).

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro (von den oben genannten verfügbaren Gesamtmitteln) für die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben reserviert ist, um die Barrierefreiheit der Maßnahmen für Teilnehmer mit Behinderungen zu gewährleisten, wie in Absatz 16 der Ausschreibung festgelegt.

Diese Maßnahme wird im Rahmen der Priorität 3 „Soziale Inklusion“ des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union, den italienischen Staat und die Autonome Provinz Trient.

Beschränkungen

Die Ausbildungs- und Workshop-Aktivitäten umfassen pro Teilnehmer eine Kursdauer von 200 bis 500 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • mindestens 40 Stunden Präsenzunterricht;
  • die restlichen Stunden als Workshop.

Jeder Kurs muss die Teilnahme von mindestens 2 Teilnehmern vorsehen und kann in Teilkurse unterteilt werden, sofern diese sich auf unterschiedliche Makrosektoren beziehen und maximal 12 Teilnehmer pro Teilkurs umfassen.

In jedem Fall beträgt der maximal förderfähige Betrag pro Projekt 175.000,00 Euro.

Durchführungszeitraum
Die in dieser Ausschreibung genannten Maßnahmen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Aktivitäten und in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.

An wen es sich richtet

An dieser Ausschreibung können sich alle öffentlichen und privaten Einrichtungen mit satzungsmäßigem Sitz in der Europäischen Union durch Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen.

Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind zeitlich begrenzte Unternehmenszusammenschlüsse, Konsortien und G.e.i.e.

Die Finanzierung der Maßnahmen ist an die Zulassung des Antragstellers sowohl im Bereich der Ausbildung als auch im Bereich der Sozial- und Betreuungsdienste gebunden .

So geht es

Die Projektvorschläge können abdem 29. September 2026, 10:00 Uhr, bis spätestens am 29. Oktober 2026, 12:30 Uhr, gemäß den in der Ausschreibung vorgesehenen Modalitäten über dasspezielle Online-Verfahren.

Die „Anleitung zum elektronischen Verfahren“ ist nach der Anmeldung im IT-System für die Einreichung von Projekten in Form eines Tutorials verfügbar.  

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Projektanträge bestehen aus folgenden Unterlagen (Vorgaben gemäßBeschluss Nr. 11296 vom 18.10.2024):

  1. Finanzierungsantrag ( Formular A): vom gesetzlichen Vertreter oder dessen bevollmächtigtem Vertreter mit Zeichnungsbefugnis mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur unterzeichnet, gemäß den geltenden Stempelsteuervorschriften (16,00 Euro); 
  2. Projektbeschreibung ( Formular B): verfasst in italienischer Sprache, mit einer maximalen Zeichenanzahl von 50.000 (fünfzigtausend) Zeichen und mit fortgeschrittener elektronischer Signatur vom gesetzlichen Vertreter oder seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet;
  3. Finanzplan ( Formular C): ausgefüllt gemäß den Bestimmungen in Absatz 6 der Ausschreibung und den „Durchführungskriterien für den ESF+“;
  4. Allgemeine Verwaltungsbestimmungen:vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten mit Zeichnungsbefugnis mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur unterzeichnet;
  5. Bei Projektvorschlägen, die von Arbeitsgemeinschaften, Konsortien oder Europäischen Wirtschaftsschutzgemeinschaften eingereicht werden: a) noch nicht gegründet: Erklärung bezüglich der im Gründungsprozess befindlichen Arbeitsgemeinschaft/des Konsortiums/der Europäischen Wirtschaftsschutzgemeinschaft (Muster D), digital unterzeichnet von allen gesetzlichen Vertretern oder deren Bevollmächtigten mit Zeichnungsbefugnis. b) bereits gegründet: Kopie der Gründungsurkunde. In diesem Fall müssen die Formulare A), B), C) und die Allgemeinen Verwaltungsbestimmungen vom gesetzlichen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft, des Konsortiums oder der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung oder von dessen Bevollmächtigtem mit Zeichnungsbefugnis digital unterzeichnet werden.

Die Einreichung der Unterlagen bei der Verwaltung erfolgt direkt online über dasIT-System. In diesem Bereich findet der Antragsteller alle Informationen zur Vorbereitung und, falls die Einrichtung noch nicht registriert ist, die Möglichkeit, sich für das IT-Verfahren zu registrieren.

Das IT-Verfahren stellt eine entsprechende Empfangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit der Antragseinreichung aus.

Zeiten und Fristen

2026 29 Okt

Termine presentazione progetti per l'occupabilità delle persone svantaggiate – ed. 2026 29.09.2026 ⇢ 29.10.2026

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren muss innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist – vorbehaltlich der in der Bekanntmachung vorgesehenen Fristverlängerungen – mit dem Beschluss zur Genehmigung der Ranglisten abgeschlossen sein.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Im Rahmen des Online-Einreichungsverfahrens müssen die Angaben zur verwendeten Stempelmarke angegeben werden – Ausstellungsdatum und 14-stellige Kennung

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 15.09.2026 18:04

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