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Digitale allgemeine Regulierungspläne (GDPR)

  • In Bearbeitung

Das System ist aktiv, aber auf Gemeinden beschränkt, die eine offene Akte haben oder bereits eine im PRGDIGitali-Portal abgeschlossen haben.

System für die Vorbereitung und Übermittlung von städtebaulichen Instrumenten durch die Gemeinden an den Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz.

Beschreibung

Das eigens entwickelte System "PRGDIG" stellt den beteiligten Verwaltungen und Planern die Instrumente zur Verfügung, um die Pläne zu erstellen, zu übermitteln und zu bewerten, bis sie vom Provinzialrat genehmigt und anschließend veröffentlicht werden.
Für einen schrittweisen Übergang zu digitalen Stadtplänen ist die "Einführungsphase" des PRGDIG-Schreibtisches ab dem 1. Januar 2022 aktiv. Die Gemeindeverwaltungen können optional wesentliche Verfahrensvarianten im neuen System aktivieren. In allen anderen Fällen muss das aktuelle System zur Verwaltung der Stadtplanungspraxis - GPU - verwendet werden.

Die Möglichkeit, das Portal weiterhin zu nutzen, ist im Allgemeinen auf Gemeinden beschränkt, die eine offene Akte haben oder bereits eine im Portal PRGDIGitali abgeschlossen haben, oder auf Gemeinden, die kurz vor der vorläufigen Annahme der im Portal erstellten Dokumente stehen.
In allen anderen Fällen sollte das aktuelle System zur Verwaltung der Stadtplanungspraxis - GPU - verwendet werden.

Beschränkungen

Die Genehmigung ist für die Gemeinde zeitlich nicht begrenzt, während sie für den beauftragten Fachmann an die ihm übertragenen Aufgaben gebunden ist.

An wen es sich richtet

Technische Ämter der Gemeinden und von den Gemeinden beauftragte Freiberufler, die für die Nutzung des Systems freigeschaltet wurden, unter Verwendung des Formulars, das auf dieser Registerkarte "Dienste" heruntergeladen werden kann.

Der Antrag kann von den technischen Ämtern der Gemeinden und den von den Gemeinden beauftragten Freiberuflern eingereicht werden

So geht es

Die Gemeinde beantragt die Genehmigung des Ingenieurs der Gemeinde und eines Planers für die Ausarbeitung des allgemeinen Regulierungsplans (PRG) oder seiner Variante mittels des Formulars, das von diesem Formular heruntergeladen und an PEC umse.pianificazione@pec.provincia.tn.it gesendet werden kann, wie auf der Vorlage angegeben.

Zeiten und Fristen

5 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab Eingang des Genehmigungsantrags.

Um den Status Ihres PrgDig-Antrags zu erfahren, schreiben Sie bitte an: uff.sisteminfo@provincia.tn.it

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 1
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Circolari esplicative e di aggiornamento per l'informatizzazione delle procedure urbanistiche ed edilizie - Presentazione in formato digitale dei piani urbanistici

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Kontakt

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uff.sisteminfo@provincia.tn.it

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umse.pianificazione@pec.provincia.tn.it

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Telefono - Segreteria:
0461.497013

Fax - Segreteria:
0461.497079

Contatti di Servizio urbanistica e tutela del paesaggio

Email - Segreteria:
serv.urbanistica@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Fax - Segreteria:
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