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„Crescita+Trentino“-Beihilfen für Anlageinvestitionen – Landesgesetz Nr. 6/2023

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Beihilfe zur Förderung von Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte.

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Hervorgehobenes

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FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachträglich in Ordnung gebracht werden

Beschreibung

Beihilfe zur Förderungvon Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die von Unternehmen getätigt und nach dem Datum der Antragstellung in Betrieb genommen wurden.
   

Was wird gefördert?

Es kann eine Förderung für Investitionsvorhaben beantragt werden, die Folgendes betreffen:

  • dieErrichtung einer neuen Betriebsstätte;
  • die Erweiterungder Produktionskapazität einer bestehenden Betriebseinheit;
  • dieDiversifizierung der Produktion einer Betriebseinheit, um Produkte oder Dienstleistungen zu erzielen, die zuvor in dieser Betriebseinheit nicht hergestellt oder erbracht wurden;
  • eine wesentliche Änderung des gesamten Produktionsprozesses des Produkts oder der Produkte bzw. der gesamten Erbringung der Dienstleistung oder der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebseinheit betroffen sind;
  • den Erwerb von Vermögenswerten, die zu einer Betriebseinheit gehören.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
   

Förderung

Die Fördermaßnahme, die auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet wird, richtet sich nach der Größe des Unternehmens und wird im Rahmen einer Freistellung/De-minimis-Regelung wie folgt gewährt:

  • im Rahmen der Freistellung gemäßder Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014:
    • Kleinunternehmen: 20 %;
    • mittleres Unternehmen: 10 %.
  • im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023:
    • Großunternehmen: 10 %;
    • Holzindustrie, Brotproduktionskette, Lizenznehmer für die Nutzung des Markenzeichens für Porphyr und Trentiner Steine: 23 %, nur wenn dies im Antrag beantragt wird; andernfalls wird die Förderung im Rahmen der Freistellungsregelung mit den oben genannten Prozentsätzen gewährt.

Achtung!

  • Bei Anträgen mit einem förderfähigen Ausgabenbetrag von mehr als 2,5 Millionen Euro wird die Fördermaßnahme gemäß Punkt 9 Absatz 2 der spezifischen Bestimmungen „Crescita+Trentino“ gekürzt.
       
  • Initiativen zur Diversifizierung der Produktion oder zur wesentlichen Änderung des Produktionsprozesses bzw. der Dienstleistungserbringung, die die Förderkriterien nicht erfüllen, werden dennoch im Rahmen der De-minimis-Regelung gefördert, sofern sie ein Wachstum des Unternehmens ermöglichen.
        
Ausgabenobergrenzen

Es gelten folgende Ausgabenobergrenzen:

  • Mindestgrenze für förderfähige Ausgaben: über 300.000 Euro;
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: nicht vorgesehen.

Investitionsvorhaben mit zulässigen Ausgaben bis zu 300.000 Euro können im Rahmen der jährlichen Wachstumsbeihilfe des Trentino – Landesgesetz 6/2023 gefördert werden, sofern sie zu den förderfähigen Vorhaben gehören.

   

Beschränkungen

Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von „Crescita+Trentino“ vorgesehen.

Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • die Verpflichtung zum Abschluss der Maßnahme;
  • die Verpflichtung, die operative Einheit im Provinzgebiet zu belassen und die geförderten Vermögenswerte nicht zweckentfremdet zu verwenden;
  • Beschäftigungsverpflichtungen;
  • wirtschaftliche und vermögensrechtliche Verpflichtungen.

Investitionsvorhaben mit anerkannten Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Euro unterliegen zudem für die Gewährung der Förderung dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Förderung beantragt. In dieser Vereinbarung können weitere Verpflichtungen und Auflagen vorgesehen werden.

    

Berichterstattung

Die förderfähigen Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr der Bewilligung der Förderung abgeschlossen sein.

Die Abrechnung der getätigten Ausgaben, für die der Förderzuschuss beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der Bewilligung angegebenen Frist für den Abschluss der Maßnahme eingereicht werden.

Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Maßnahme und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der prüfenden Stelle zulässig.

    

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von „Crescita+Trentino“ bzw. in den allgemeinen, für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören auch:

  • die ordnungsgemäße Beitragszahlung an die Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen, wie aus einem zeitlich gültigen DURC auf dem Portal der Einrichtungen hervorgeht;
  • die Anwendung eines dervon der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024in der jeweils gültigenFassung festgelegtenArbeitsverträge gegenüber den eigenen Mitarbeitern;
  • der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.
       

So geht es

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden.

Der Antrag muss vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten an die zuständige Stelle, die Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE), per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Jeder Antrag muss sich auf eine einzelne Initiative und eine einzelne Betriebseinheit beziehen. Es ist jedoch zulässig, einen Antrag für mehrere Betriebseinheiten einzureichen, sofern die Initiative auf der Grundlage derselben Genehmigung und der dazugehörigen Änderungen (oder anderer nach dem Stadtplanungsgesetz vorgeschriebener Unterlagen) durchgeführt wird oder gemeinsam umgesetzt wird.

Achtung!

Bitte prüfen Sie die in Punkt 13 der spezifischen Bestimmungen für einzelne Maßnahmen „Crescita+Trentino“ vorgesehenen Bedingungen für die Einreichung von Anträgen, falls Investitionen an einer Betriebseinheit getätigt werden, für die bereits ein Förderantrag im Rahmender „Umweltbeihilfen – Landesgesetz 6/2023“eingereicht wurde.

    

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Fördermittel müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, die sich auf die Investitionsmaßnahme, für die die Förderung beantragt wird, den Ausgabenbetrag und die Art der Ausgaben beziehen.

DerAbrechnung der Ausgaben sind beizufügen:

  • die zusammenfassende Aufstellung der getätigten förderfähigen Ausgaben;
  • spezifische technische Unterlagen für die einzelnen Arten von Vorhaben
  • im Falle des Erwerbs einer Immobilie sowie eines Grundstücks die Vorlage der ordnungsgemäß eingetragenen Eigentumsübertragungsurkunde sowie gegebenenfalls die Gutachten.

Überprüfen Sie die Unterlagen im Bereich „Formulare“ weiter unten.

Formulare

Zeiten und Fristen

  • Prüfung: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach dem Datum der Antragstellung.
    Der Bewilligungsbeschluss wird innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Einreichung des Antrags bei der prüfenden Stelle erlassen; nutzt die prüfende Stelle eine Bewertung der Trentino Sviluppo S.p.A., so erfolgt dies innerhalb von 150 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Einreichung des Antrags.
    Bei Investitionen, die der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der Provinz unterliegen, wird der Bewilligungsbeschluss innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erlassen.
       
  • Auszahlung: Die Förderung wird von der prüfenden Stelle ausgezahlt, nachdem das antragstellende Unternehmen einen Nachweis über die getätigten Ausgaben vorgelegt und eine Erklärung abgegeben hat, aus der hervorgeht, dass es die abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen erfüllt hat, denen es unterliegt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni specifiche per singoli interventi "Crescita+Trentino" per investimenti fissi.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

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apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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