Hervorgehobenes
FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachträglich in Ordnung gebracht werden
Beihilfe zur Förderung von Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte.
FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachträglich in Ordnung gebracht werden
Beihilfe zur Förderungvon Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die von Unternehmen getätigt und nach dem Datum der Antragstellung in Betrieb genommen wurden.
Es kann eine Förderung für Investitionsvorhaben beantragt werden, die Folgendes betreffen:
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Die Fördermaßnahme, die auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet wird, richtet sich nach der Größe des Unternehmens und wird im Rahmen einer Freistellung/De-minimis-Regelung wie folgt gewährt:
Achtung!
Es gelten folgende Ausgabenobergrenzen:
Investitionsvorhaben mit zulässigen Ausgaben bis zu 300.000 Euro können im Rahmen der jährlichen Wachstumsbeihilfe des Trentino – Landesgesetz 6/2023 gefördert werden, sofern sie zu den förderfähigen Vorhaben gehören.
Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von „Crescita+Trentino“ vorgesehen.
Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:
Investitionsvorhaben mit anerkannten Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Euro unterliegen zudem für die Gewährung der Förderung dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Förderung beantragt. In dieser Vereinbarung können weitere Verpflichtungen und Auflagen vorgesehen werden.
Die förderfähigen Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr der Bewilligung der Förderung abgeschlossen sein.
Die Abrechnung der getätigten Ausgaben, für die der Förderzuschuss beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der Bewilligung angegebenen Frist für den Abschluss der Maßnahme eingereicht werden.
Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Maßnahme und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der prüfenden Stelle zulässig.
Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von „Crescita+Trentino“ bzw. in den allgemeinen, für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.
Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören auch:
Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden.
Der Antrag muss vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten an die zuständige Stelle, die Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE), per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it gesendet werden.
Jeder Antrag muss sich auf eine einzelne Initiative und eine einzelne Betriebseinheit beziehen. Es ist jedoch zulässig, einen Antrag für mehrere Betriebseinheiten einzureichen, sofern die Initiative auf der Grundlage derselben Genehmigung und der dazugehörigen Änderungen (oder anderer nach dem Stadtplanungsgesetz vorgeschriebener Unterlagen) durchgeführt wird oder gemeinsam umgesetzt wird.
Achtung!
Bitte prüfen Sie die in Punkt 13 der spezifischen Bestimmungen für einzelne Maßnahmen „Crescita+Trentino“ vorgesehenen Bedingungen für die Einreichung von Anträgen, falls Investitionen an einer Betriebseinheit getätigt werden, für die bereits ein Förderantrag im Rahmender „Umweltbeihilfen – Landesgesetz 6/2023“eingereicht wurde.
Dem Antrag auf Fördermittel müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, die sich auf die Investitionsmaßnahme, für die die Förderung beantragt wird, den Ausgabenbetrag und die Art der Ausgaben beziehen.
DerAbrechnung der Ausgaben sind beizufügen:
Überprüfen Sie die Unterlagen im Bereich „Formulare“ weiter unten.
Interventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenProvvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenProvvedimenti riguardanti le Disposizioni specifiche per singoli interventi "Crescita+Trentino" per investimenti fissi.
WeiterlesenDisposizioni contratti collettivi.
WeiterlesenIndicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).
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