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„Crescita+Trentino“-Beihilfen für Anlageinvestitionen – Landesgesetz 6/2023

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Beihilfe zur Förderung von Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte.

Beschreibung

Beihilfe zur Förderungvon Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die von Unternehmen getätigt und nach dem Datum der Antragstellung in Betrieb genommen wurden.
   

Was wird gefördert?

Es kann eine Förderung für Investitionsvorhaben beantragt werden, die Folgendes betreffen:

  • dieErrichtung einer neuen Betriebsstätte;
  • die Erweiterungder Produktionskapazität einer bestehenden Betriebseinheit;
  • dieDiversifizierung der Produktion einer Betriebseinheit, um Produkte oder Dienstleistungen zu erzielen, die zuvor in dieser Betriebseinheit nicht hergestellt oder erbracht wurden;
  • diewesentliche Änderung des gesamten Produktionsprozesses des Produkts oder der Produkte bzw. der gesamten Erbringung der Dienstleistung oder der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebseinheit betroffen sind;
  • den Erwerb von Vermögenswerten, die zu einer Betriebseinheit gehören.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
   

Förderung

Die Fördermaßnahme, die auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet wird, richtet sich nach der Größe des Unternehmens und wird im Rahmen einer Freistellung/De-minimis-Regelung wie folgt gewährt:

  • im Rahmen der Freistellung gemäßder Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014:
    • Kleinunternehmen: 20 %;
    • mittleres Unternehmen: 10 %.
  • im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023:
    • Großunternehmen: 10 %;
    • Holzwirtschaft, Brotproduktionskette, Lizenznehmer für die Nutzung des Markenzeichens für Porphyr und Trentiner Steine: 23 %, nur wenn dies im Antrag beantragt wird; andernfalls wird die Förderung im Rahmen der Freistellungsregelung mit den oben genannten Prozentsätzen gewährt.

Achtung!

  • Bei Anträgen mit einem förderfähigen Ausgabenbetrag von mehr als 2,5 Millionen Euro wird die Fördermaßnahme gemäß Punkt 9 Absatz 2 der spezifischen Bestimmungen „Crescita+Trentino“ gekürzt.
       
  • Initiativen zur Diversifizierung der Produktion oder zur wesentlichen Änderung des Produktionsprozesses bzw. der Dienstleistungserbringung, die die Förderkriterien nicht erfüllen, werden dennoch im Rahmen der De-minimis-Regelung gefördert, sofern sie ein Wachstum des Unternehmens ermöglichen.
        
Ausgabenobergrenzen

Es gelten folgende Ausgabenobergrenzen:

  • Mindestgrenze für förderfähige Ausgaben: über 300.000 Euro;
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: nicht vorgesehen.

Investitionsvorhaben mit zulässigen Ausgaben bis zu 300.000 Euro können im Rahmen der jährlichen Wachstumsbeihilfe des Trentino – Landesgesetz 6/2023 gefördert werden, sofern sie zu den förderfähigen Vorhaben gehören.
   

Beschränkungen

Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von „Crescita+Trentino“ vorgesehen.

Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • die Verpflichtung zur vollständigen Durchführung der Maßnahme;
  • die Verpflichtung, die operative Einheit im Provinzgebiet zu belassen und die geförderten Güter nicht zweckentfremdet zu verwenden;
  • Beschäftigungsverpflichtungen;
  • wirtschaftliche und vermögensrechtliche Verpflichtungen.

Investitionsvorhaben mit anerkannten Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Euro unterliegen zudem für die Gewährung der Förderung dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Förderung beantragt. In dieser Vereinbarung können weitere Verpflichtungen und Auflagen vorgesehen werden.

    

Berichterstattung

Die förderfähigen Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr der Gewährung der Förderung abgeschlossen sein.

Die Abrechnung der getätigten Ausgaben, für die der Förderbeitrag beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der Bewilligung angegebenen Frist für den Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.

Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Maßnahme und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der prüfenden Stelle zulässig.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von „Crescita+Trentino“ bzw. in den allgemeinen, für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören außerdem:

  • die ordnungsgemäße Beitragszahlung gegenüber den Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen, wie aus einem zeitlich gültigen DURC auf dem Portal der Einrichtungen hervorgeht;
  • die Anwendung eines dervon der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024in der jeweils gültigenFassung festgelegtenArbeitsverträge gegenüber den eigenen Mitarbeitern;
  • der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.

So geht es

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden.

Der Antrag muss vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten an die zuständige Stelle, die Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE), per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Jeder Antrag muss sich auf eine einzelne Initiative und eine einzelne Betriebseinheit beziehen. Es ist jedoch zulässig, einen Antrag für mehrere Betriebseinheiten zu stellen, sofern die Initiative im Rahmen derselben Baugenehmigung und der dazugehörigen Änderungen (oder anderer nach dem Baugesetz vorgeschriebener Unterlagen) durchgeführt wird oder gemeinsam realisiert wird.

Achtung!

Bitte prüfen Sie die in Punkt 13 der spezifischen Bestimmungen für einzelne Maßnahmen „Crescita+Trentino“ vorgesehenen Bedingungen für die Einreichung von Anträgen, falls Investitionen an einer Betriebseinheit getätigt werden, für die bereits ein Antrag auf Fördermittel im Rahmender „Umweltbeihilfen – Landesgesetz 6/2023“gestellt wurde.

Zeiten und Fristen

  • Prüfung: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach dem Datum der Antragstellung.
    Der Bewilligungsbescheid wird innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Antragstellung bei der für die Prüfung zuständigen Stelle erlassen; nutzt die für die Prüfung zuständige Stelle eine Bewertung von Trentino Sviluppo S.p.A., so erfolgt dies innerhalb von 150 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Antragstellung.
    Bei Investitionen, die der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der Provinz unterliegen, wird der Bewilligungsbeschluss innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erlassen.
       
  • Auszahlung: Die Förderung wird von der prüfenden Stelle ausgezahlt, nachdem das antragstellende Unternehmen einen Nachweis über die getätigten Ausgaben vorgelegt und eine Erklärung abgegeben hat, aus der hervorgeht, dass es die abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen, denen es unterliegt, erfüllt hat.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni specifiche per singoli interventi "Crescita+Trentino" per investimenti fissi.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

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0461.499400

Contatti di Ufficio investimenti fissi

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Contatti di Ufficio valutazioni tecniche e vigilanza

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