Beschreibung
Beihilfe zur Förderungvon Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die von Unternehmen getätigt und nach dem Datum der Antragstellung in Betrieb genommen wurden.
Was wird gefördert?
Es kann eine Förderung für Investitionsvorhaben beantragt werden, die Folgendes betreffen:
- dieErrichtung einer neuen Betriebsstätte;
- die Erweiterungder Produktionskapazität einer bestehenden Betriebseinheit;
- dieDiversifizierung der Produktion einer Betriebseinheit, um Produkte oder Dienstleistungen zu erzielen, die zuvor in dieser Betriebseinheit nicht hergestellt oder erbracht wurden;
- diewesentliche Änderung des gesamten Produktionsprozesses des Produkts oder der Produkte bzw. der gesamten Erbringung der Dienstleistung oder der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebseinheit betroffen sind;
- den Erwerb von Vermögenswerten, die zu einer Betriebseinheit gehören.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Förderung
Die Fördermaßnahme, die auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet wird, richtet sich nach der Größe des Unternehmens und wird im Rahmen einer Freistellung/De-minimis-Regelung wie folgt gewährt:
- im Rahmen der Freistellung gemäßder Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014:
- Kleinunternehmen: 20 %;
- mittleres Unternehmen: 10 %.
- im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023:
- Großunternehmen: 10 %;
- Holzwirtschaft, Brotproduktionskette, Lizenznehmer für die Nutzung des Markenzeichens für Porphyr und Trentiner Steine: 23 %, nur wenn dies im Antrag beantragt wird; andernfalls wird die Förderung im Rahmen der Freistellungsregelung mit den oben genannten Prozentsätzen gewährt.
Achtung!
- Bei Anträgen mit einem förderfähigen Ausgabenbetrag von mehr als 2,5 Millionen Euro wird die Fördermaßnahme gemäß Punkt 9 Absatz 2 der spezifischen Bestimmungen „Crescita+Trentino“ gekürzt.
- Initiativen zur Diversifizierung der Produktion oder zur wesentlichen Änderung des Produktionsprozesses bzw. der Dienstleistungserbringung, die die Förderkriterien nicht erfüllen, werden dennoch im Rahmen der De-minimis-Regelung gefördert, sofern sie ein Wachstum des Unternehmens ermöglichen.
Ausgabenobergrenzen
Es gelten folgende Ausgabenobergrenzen:
- Mindestgrenze für förderfähige Ausgaben: über 300.000 Euro;
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: nicht vorgesehen.
Investitionsvorhaben mit zulässigen Ausgaben bis zu 300.000 Euro können im Rahmen der jährlichen Wachstumsbeihilfe des Trentino – Landesgesetz 6/2023 gefördert werden, sofern sie zu den förderfähigen Vorhaben gehören.
Beschränkungen
Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen von „Crescita+Trentino“ vorgesehen.
Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:
- die Verpflichtung zur vollständigen Durchführung der Maßnahme;
- die Verpflichtung, die operative Einheit im Provinzgebiet zu belassen und die geförderten Güter nicht zweckentfremdet zu verwenden;
- Beschäftigungsverpflichtungen;
- wirtschaftliche und vermögensrechtliche Verpflichtungen.
Investitionsvorhaben mit anerkannten Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Euro unterliegen zudem für die Gewährung der Förderung dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Förderung beantragt. In dieser Vereinbarung können weitere Verpflichtungen und Auflagen vorgesehen werden.
Berichterstattung
Die förderfähigen Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr der Gewährung der Förderung abgeschlossen sein.
Die Abrechnung der getätigten Ausgaben, für die der Förderbeitrag beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der Bewilligung angegebenen Frist für den Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.
Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Maßnahme und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der prüfenden Stelle zulässig.